DDR von A-Z, Band 1956

Erschwerniszuschläge (1956)

 

 

Siehe auch:


 

Für Beschäftigte in schwerer, gefährlicher oder gesundheitsschädigender Ar[S. 75]beit werden Sonderzuschläge bis zu 15 v. H. gewährt. (§. 10 der Verordnung vom 20. 5. 1953, GBl. S. 347) Die Höhe des Zuschlages und der Kreis der Berechtigten werden in einer Anlage zum Betriebskollektivvertrag für jeden Betrieb einzeln bestimmt. (Arbeitsrechtliche ➝Mantelbestimmungen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 74–75


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.