
DDR von A-Z, Band 1956
Erschwerniszuschläge (1956)
Siehe auch:
- Erschwerniszuschlag: 1969
Für Beschäftigte in schwerer, gefährlicher oder gesundheitsschädigender Ar[S. 75]beit werden Sonderzuschläge bis zu 15 v. H. gewährt. (§. 10 der Verordnung vom 20. 5. 1953, GBl. S. 347) Die Höhe des Zuschlages und der Kreis der Berechtigten werden in einer Anlage zum Betriebskollektivvertrag für jeden Betrieb einzeln bestimmt. (Arbeitsrechtliche ➝Mantelbestimmungen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 74–75
Ermisch, Luise | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Erwachsenenbildung |