
DDR von A-Z, Band 1956
Freizeit zur Wahrnehmung persönlicher Interessen (1956)
Siehe auch das Jahr 1958
Zur W. p. I. wird Arbeitern und Angestellten ohne Anrechnung auf den Urlaub Freizeit bei Bezahlung der ausfallenden Arbeitszeit in folgenden Fällen gewährt: 1. bei eigener Eheschließung ein Tag, 2. bei der Niederkunft der Ehefrau ein Tag, 3. bei Tod und Bestattung des Ehegatten, eines Elternteils, eines Kindes oder eines zum Haushalt gehörenden Familienmitgliedes zwei Tage, 4. [S. 89]beim Wohnungswechsel innerhalb des Ortes ein Tag, nach außerhalb zwei Tage (§ 33 der VO. vom 20. 5. 1952, GBl. S. 377; Arbeitsrechtliche ➝Mantelbestimmungen).
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 88–89
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