DDR von A-Z, Band 1956

Freizeit zur Wahrnehmung persönlicher Interessen (1956)

 

 

Siehe auch das Jahr 1958


 

Zur W. p. I. wird Arbeitern und Angestellten ohne Anrechnung auf den Urlaub Freizeit bei Bezahlung der ausfallenden Arbeitszeit in folgenden Fällen gewährt: 1. bei eigener Eheschließung ein Tag, 2. bei der Niederkunft der Ehefrau ein Tag, 3. bei Tod und Bestattung des Ehegatten, eines Elternteils, eines Kindes oder eines zum Haushalt gehörenden Familienmitgliedes zwei Tage, 4. [S. 89]beim Wohnungswechsel innerhalb des Ortes ein Tag, nach außerhalb zwei Tage (§ 33 der VO. vom 20. 5. 1952, GBl. S. 377; Arbeitsrechtliche ➝Mantelbestimmungen).


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 88–89


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.