
Herrenlose Flächen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962
Durch Flucht des Besitzers oder sonstige Aufgabe der Besitzung verlassene landwirtschaftliche Nutzfläche. Für die Mitbewirtschaftung oder pachtweise Übernahme der H. F. durch Einzelpersonen wurden im Februar 1951 weitgehende Vergünstigungen durch Herabsetzung der Ablieferungsverpflichtungen zugestanden.
[S. 110]Durch Verordnung über die Auseinandersetzung bei Besitzwechsel der Neubauernwirtschaften vom 21. 6. 1951 (GBl. Nr. 78/51) wurde versucht, die Aufgabe von Betrieben zu erschweren bzw. auszuschalten. Im März 1952 wurden die obengenannten Zugeständnisse noch erweitert. Da sich nur selten Bereitwillige finden, müssen die H. G. meist in Gemeinschaftsarbeit des Dorfes oder durch Angliederung an benachbarte VEG bzw. LPG mitbewirtschaftet werden. Für nicht genutzte Flächen wurden im Okt. 1953 „örtliche Landwirtschaftsbetriebe“ gebildet. (ÖLB)
Literaturangaben
- Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 320 S. m. 36 Tab. u. 34 Anlagen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 109–110
Hennecke, Adolf | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Herrenloses Gut |