
Industrie, Private (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954
Die Zahl der privaten Industrieunternehmungen in der SBZ ist stetig im Absinken. Zur P. I. zählen dort alle auf privater und genossenschaftlicher Grundlage arbeitenden Produktionsbetriebe mit mehr als 10 Beschäftigten, Lehrlinge nicht mitgezählt. Das Schwergewicht liegt bei mittleren und kleineren Betrieben der leichten Verarbeitungsindustrien.
1952 betrug der Anteil der P. I. an der Bruttoproduktion der Gesamtindustrie nur noch 15,5 v. H. Im Zuge der weiteren Zurückdrängung der Privatwirtschaft wurden Bestimmungen erlassen, die zum Teil früheres Recht außer Kraft setzten. Z. B. wurde das Erbrecht durch gewerberechtliche Verordnung so weit eingeengt, daß im Falle des Todes eines Betriebsinhabers der Erbe grundsätzlich eine neue Gewerbegenehmigung beantragen muß. Diese wird ihm nur erteilt, wenn der Betrieb nach Ansicht der derzeitigen Machthaber volkswirtschaftlich wichtig ist und der Bewerber als politisch zuverlässig befunden wird. Durch diese Maßnahme wird die Zahl der Privatbetriebe laufend vermindert. Die Enteignungsmaßnahmen sind noch nicht abgeschlossen. Vorwand für weitere Enteignungen bilden z. Z. bevorzugt Anschuldigungen wegen angeblicher Wirtschaftsver[S. 117]gehen oder die Nichtaufbringung von Nachversteuerungen auf Grund sog. „Tiefenprüfungen“ durch die Finanzbehörden, wobei Wirtschaftsvorgänge aus der Zeit vor der Währungsreform überprüft werden. Die P. I. ist völlig in das Planungssystem der SBZ einbezogen. Sie muß Lieferverträge durch die Staatlichen Vertragskontore bestätigen lassen und erhält nur auf diese Weise Materialkontingente. Unternehmerinitiative zu entwickeln, ist ausgeschlossen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 116–117
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