
DDR von A-Z, Band 1956
Kompensationsabkommen (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960
Durch K. soll auf internationalprivatrechtlicher Grundlage der Außenhandel ermöglicht werden. Als Vertragspartner treten im westlichen Ausland Wirtschaftsorganisationen, eine autorisierte Leitfirma oder Einzelfirma und in der SBZ die VEH DIA Kompensation auf. Es wird unterschieden zwischen Globalabkommen, Globalkompensationsverträgen, Rahmen-Kompensationsverträgen, Einzelkompensationen. Gemeinsam haben die verschiedenen Arten von K., daß in ihnen Export und Import gekoppelt sind.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 138