
Kulturhaus (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Pj. für Einrichtung zur „Festigung der antifaschistisch-demokratischen Ordnung auf dem Lande“: „In jeder Gemeinde ist neben dem Jugendheim oder Raum der Freien Deutschen Jugend (FDJ) ein Kulturraum oder Kulturhaus, je nach Größe der Gemeinde, einzurichten, soweit nicht schon Kulturhäuser der Maschinenausleihstationen (MAS, heute MTS) oder volkseigenen Güter bestehen“ (GBl. Nr. 37/52). Auch die Bauernstube der VdgB (BHG) soll künftig in das K. aufgenommen werden. Ebenso gibt es Kultur- oder Klubhäuser (1955 rd. 500) in den VEB, wo sie als Zentren der Kulturellen Massenarbeit der Freizeitgestaltung, der Sportausübung, der Fachberatung, Literaturauslage, zu Film- und Theatervorführungen, Versammlungen und dgl. dienen, in Wirklichkeit also als Mittel der politischen und ideologischen Massenbeeinflussung.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 149