
Leistungslohn (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Beim L. wird im Gegensatz zum Zeitlohn die Arbeit nicht nach der Zeit, sondern nach dem Arbeitsergebnis bezahlt. Er wird durch Multiplikation des Leistungsgrundlohns mit dem Prozentsatz der jeweiligen Normerfüllung (TAN) errechnet. Der Leistungsgrundlohn wird nach der Lohngruppe bestimmt, in die jeder Arbeiter eingestuft werden soll. Der Leistungsgrundlohn ist in der Regel 15 v. H. höher als der Zeitlohn. Durch den L. soll ein Anreiz zur Leistungssteigerung gegeben werden, da der Lohn bei besserer Leistung steigt. Er ist deshalb auch der Grund für eine vorzeitige Erschöpfung des Arbeiters. L. darf nur in der volkseigenen Wirtschaft gezahlt werden. Er soll den Zeitlohn soweit wie möglich verdrängen. Diese als besonders fortschrittlich propagierte Entlohnungsart entspricht somit dem von den Kommunisten seit langem bekämpften Akkordlohn, ohne allerdings einen Schutz gegen die Normerhöhungen aufzuweisen. (Arbeitspolitik)
Literaturangaben
- Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. 312 S. m. 24 Anlagen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 163