
Lohnfonds (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
In den Verwaltungen und in den volkseigenen sowie genossenschaftlichen Betrieben bildet die im bestätigten Arbeitskräfteplan insgesamt vorgesehene Bruttolohn- und -gehaltssumme den L. Nur in seinem Rahmen dürfen Lohn- und Gehaltszahlungen vorgenommen werden. (Anordnung vom 1. 12. 1954, GBl. S. 133) Der L. wird in der Praxis oft überschritten, was jedoch stets scharf kritisiert wird. Wird er genau eingehalten, so geht eine bessere Entlohnung, die infolge des Leistungslohnes bei Normübererfüllung (TAN) notwendig wird, auf Kosten der anderen Arbeiter, auf die dann ein geringerer Anteil am L. entfällt. Diese werden deshalb häufig in eine niedrigere Lohngruppe eingruppiert, um Überschreitungen des L. zu vermeiden.
Literaturangaben
- Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. 312 S. m. 24 Anlagen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 165