
Nationalpreis (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Der N. wird gemäß § 23 der „Verordnung über die Erhaltung und die Entwicklung der deutschen Wissenschaft und Kultur, die weitere Verbesserung der Lage der Intelligenz und die Steigerung ihrer Rolle in der Produktion und im öffentlichen Leben“ vom 31. 3. 1949 verliehen. Die Verordnung erkennt an, daß auch auf nichtkommun. Fachwissenschaftler nicht verzichtet werden kann: „Die rückständige und schädliche Ansicht, daß eine demokratische Gesellschaft und ein neues Leben ohne Heranziehung, Umformung und Umerziehung der alten Gruppen der bürgerlichen Intelligenz zur gemeinsamen schöpferischen Arbeit möglich seien, muß abgelehnt werden.“ N. werden jährlich auf den Gebieten Wissenschaft und Technik sowie Kunst und Literatur in drei Klassen verliehen. Für Wissenschaft und Technik werden fünf Preise zu je 100.000, zehn Preise zu je 50.000 und fünfzehn Preise zu je 25.000 DM Ost verliehen; für Kunst und Literatur gibt es drei Preise zu je 100.000, sechs Preise zu je 50.000 und neun Preise zu je 25.000 DM Ost. Zusammen mit den Geldpreisen wird eine Goldene Medaille verteilt. Die Verleihung erfolgt durch den „Präsidenten der DDR“ jeweils am 7. 10. eines Jahres. Laut Anordnung vom 18. 5. 1949 können die Preise auch für Kollektivleistungen ausgeworfen werden. Die in den beiden VO. enthaltenen Bestimmungen wurden durch ein Gesetz vom 22. 3. 1950 bekräftigt. (Auszeichnungen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 180
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