
Prämiensparen (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969
Das P. wurde 1953 als eine besondere Form des Vertragssparens eingeführt und sollte mit dem 31. 12. 1955 enden. Die im P. angesparten Beträge sind ab 1. 1. 1956 frei verfügbar, sie können jedoch auf dem Konto bei 5 v. H. Verzinsung belassen werden. Ab 1. 1. 1956 wird lt. Anordnung vom 1. 9. 1955 mit Wirkung vom 1. 1. 1956 ein neues P.-System eingeführt.
Als Sparinstitute zugelassen sind: Sparkassen einschl. Reichsbahnsparkassen, die Deutsche ➝Bauernbank, VdgB (BHG) und die Banken für Handwerk und Gewerbe. „In dem Prämiensparvertrag verpflichtet sich der Sparer, den von ihm festgelegten Betrag, der durch 5 DM teilbar sein muß, regelmäßig monatlich der Sparkasse oder Bank durch Lohnabzugsverfahren, durch Überweisung oder durch eigene Einzahlung zuzuführen. Für je 5 DM des monatlichen Sparbetrages erhält der Sparer eine Losnummer, mit der er an allen folgenden Auslosungen des Jahres teilnimmt … Die im Laufe des Jahres eingezahlten Sparbeträge werden am 31. Dezember des nächsten Jahres frei verfügbar und von diesem Zeitpunkt an mit 4 v. H. verzinst.“ (GBl. 1955, Nr. 76, S. 628)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 198