DDR von A-Z, Band 1956

Prämiensparen (1956)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969


 

Das P. wurde 1953 als eine besondere Form des Vertragssparens eingeführt und sollte mit dem 31. 12. 1955 enden. Die im P. angesparten Beträge sind ab 1. 1. 1956 frei verfügbar, sie können jedoch auf dem Konto bei 5 v. H. Verzinsung belassen werden. Ab 1. 1. 1956 wird lt. Anordnung vom 1. 9. 1955 mit Wirkung vom 1. 1. 1956 ein neues P.-System eingeführt.

 

Als Sparinstitute zugelassen sind: Sparkassen einschl. Reichsbahnsparkassen, die Deutsche ➝Bauernbank, VdgB (BHG) und die Banken für Handwerk und Gewerbe. „In dem Prämiensparvertrag verpflichtet sich der Sparer, den von ihm festgelegten Betrag, der durch 5 DM teilbar sein muß, regelmäßig monatlich der Sparkasse oder Bank durch Lohnabzugsverfahren, durch Überweisung oder durch eigene Einzahlung zuzuführen. Für je 5 DM des monatlichen Sparbetrages erhält der Sparer eine Losnummer, mit der er an allen folgenden Auslosungen des Jahres teilnimmt … Die im Laufe des Jahres eingezahlten Sparbeträge werden am 31. Dezember des nächsten Jahres frei verfügbar und von diesem Zeitpunkt an mit 4 v. H. verzinst.“ (GBl. 1955, Nr. 76, S. 628)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 198


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.