
Rekonstruktionsplan (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958
Langfristiger Entwicklungsplan „volkseigener“- Industriebetriebe im Rahmen der Ziele des Fünfjahrplanes, der die Hauptrichtung der Betriebsentwicklung bestimmt. Der R. spielt eine besondere Rolle bei der Organisierung der „Rekonstruktion“ der Hüttenindustrie, des Bergbaues, des Schwermaschinenbaues und der Energiewirtschaft. Durch ihn sollen u.a. die Disproportionen in der sowjetzonalen Wirtschaft, die durch die Spaltung Deutschlands entstanden sind, beseitigt werden.
Ausgangspunkt für die Aufstellung des R. ist der vorgesehene Produktionsumfang für den betreffenden Betrieb. Die Produktionssteigerung soll erreicht werden durch Erweiterung der betrieblichen Anlagen und die bessere Ausnutzung der vorhandenen und neu zu investierenden Anlagen sowie durch Austausch veralteter Anlagen gegen moderne Betriebseinrichtungen. Einen wichtigen Planabschnitt der R. bilden Qualifizierung der Arbeitskräfte sowie ihre gesellschaftspolitische Ausrichtung und Entwicklung kultureller und sozialer Einrichtungen in den Betrieben.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 214