
Sporttoto (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
In der SBZ eingeführt durch VO. vom 12. 12. 1953 (GBl. S. 1271), nachdem die sowjetzonale Propaganda das Fußball-Toto in der Bundesrepublik jahrelang heftig angegriffen hatte.
Träger des Sp. ist der „VEB Sporttoto“ mit dem Sitz in Ostberlin, der unmittelbar der Aufsicht des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport beim Ministerrat unterstellt ist. Den Bezirksstellen unterstehen Hauptannahme- und Annahmestellen.
Angeblich sollen 55 v. H. der eingezahlten Spieleinsätze zur Gewinnausschüttung kommen und der Reinertrag zur Förderung des Sports verwendet werden. Sicherheitsfonds ist eine Rücklage von 1 v. H. der Spieleinsätze.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 244
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