
Vertragsgericht, Staatliches (1956)
Siehe auch:
Durch Gesetz vom 6. 12. 1951 eingerichtete Institution, die Streitigkeiten zwischen „volkseigenen Betrieben und gleichgestellten Organisationen“ in bezug auf Liefer- und Abnahmeverpflichtungen zu entscheiden hat. Mit dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung war auch das Allgemeine Vertragssystem eingeführt worden, das alle staatlichen Betriebe verpflichtete, über die Lieferung und die Abnahme von Rohstoffen, Material, Halb- und Fertigfabrikaten usw. mit den Lieferern und Abnehmern Verträge abzuschließen, die bei Nichterfüllung hohe Konventionalstrafen vorsehen. Der größte Teil der Klagen bezieht sich auf Lieferverzug oder Lieferungsunmöglichkeit. Besonders häufig sind Klagen gegen die DHZ Kohle, die es ablehnt, mit den Abnehmerbetrieben Verträge abzuschließen, da bei Koks und Steinkohle sehr häufig von ihr nicht verschuldete Importstockungen eintreten. (Leiter: Dr. Hermann Masius, SED.)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 280
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