
Warschauer Beistandspakt (1956)
Siehe auch:
Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, Ungarn, „DDR“, Polen, Rumänien und der Tschechoslowakei am 14. 5. 1955 abgeschlossener Vertrag, der 20 Jahre in Kraft bleiben soll, zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung im Falle eines Angriffs in Europa auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten des Beistandspaktes. Der Pakt sieht gegenseitige „Konsultation“ für den Fall drohender Gefahr eines bewaffneten Angriffs vor. Hierfür wurde ein „Politischer Konsultativausschuß“ geschaffen. (Oberkommando der Ostblockstaaten) Der in Warschau unterzeichnete Vertrag ist mit Hinterlegung aller Ratifikationsurkunden am 6. 7. 1955 in Kraft getreten.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 290