DDR von A-Z, Band 1956

Warschauer Beistandspakt (1956)

 

 

Siehe auch:


 

Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, Ungarn, „DDR“, Polen, Rumänien und der Tschechoslowakei am 14. 5. 1955 abgeschlossener Vertrag, der 20 Jahre in Kraft bleiben soll, zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung im Falle eines Angriffs in Europa auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten des Beistandspaktes. Der Pakt sieht gegenseitige „Konsultation“ für den Fall drohender Gefahr eines bewaffneten Angriffs vor. Hierfür wurde ein „Politischer Konsultativausschuß“ geschaffen. (Oberkommando der Ostblockstaaten) Der in Warschau unterzeichnete Vertrag ist mit Hinterlegung aller Ratifikationsurkunden am 6. 7. 1955 in Kraft getreten.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 290


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.