
Werksabgabepreise (1956)
Siehe auch:
Die Abgabepreise derjenigen staatlichen Betriebe, in denen die neuartige Produktionsabgabe erhoben wird, jedoch ohne die Produktionsabgabe; ferner die Abgabepreise derjenigen Betriebe, die noch der alten Besteuerungsmethode unterliegen, ohne Haushaltsaufschläge, Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer (Industrieabgabepreise). W. setzen sich aus den Selbstkosten zuzüglich 6 v. H. Gewinn (Reineinkommen der Betriebe) zusammen. Als betriebliche Selbstkosten werden dabei nicht anerkannt: Verwendung überdimensionierten oder höherwertigen und damit teuren Materials, Warte- und Stillstandszeiten, Überstundenzuschläge und Kosten für falschen Arbeitsablauf.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 292