
Abschnittsbevollmächtigter (1956)
Siehe auch:
ABV, Funktionär der Volkspolizei, meist im Offiziersdienstgrad, der für seinen „Abschnitt“ — nach den Vorstellungen der SED — polizeilich verantwortlich ist. Kümmert sich z. B. um Ernteeinbringung, Führung der Hausbücher, Besuche usw. Nimmt Denunziationen entgegen und veranlaßt polizeiliche Maßnahmen, wo er sie für erforderlich hält. Der ABV soll „jedes und jeden“ in seinem Abschnitt kennen und der VP und dem SSD ihre Tätigkeit erleichtern. Der Posten des ABV wurde im Okt. 1952 nach dem Vorbild der sowjetischen Kommissare eingerichtet: er ist praktisch ein ausgebildeter Spitzel mit amtlichen Vollmachten. Wird bei seiner Tätigkeit von Volkspolizeihelfern unterstützt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 10
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