Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung (1956)
Siehe auch:
1948 auf Befehl Nr. 78 der SMAD von der damaligen Zentralverwaltung für Gesundheitswesen eingerichtetes „Zentralinstitut“ in Berlin-Lichtenberg, 1954 zur „Akademie“ mit Hochschulrang erhoben. Aufgaben sind wissenschaftliche Bearbeitung von Sozialhygiene, Arbeitsphysiologie und -hygiene, Berufskrankheiten und (neuerdings) Organisation des Gesundheitsschutzes sowie Ausbildung von Ärzten für den öffentlichen Dienst und Fortbildung von Ärzten. Lehrgangsteilnehmer müssen (wie bei allen sowjetrussischen Akademien) abgeschlossene Hochschulausbildung nachweisen. Personell und sächlich mit wissenschaftlichen Arbeitsmitteln vorzüglich ausgestattet, dem Gesundheitsminister unmittelbar unterstellt, konnte durch befähigte Mitarbeiter von hier aus mancherlei an gesundheitlichen Gesichtspunkten durchgesetzt werden. Es handelt sich um das einzige Institut so umfassender Art im deutschen Sprachgebiet.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 13
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