Arbeitsbefreiung (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
An die Stelle der einfachen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitserklärung der deutschen Krankenversicherung wurde 1947 durch Befehl Nr. 234 der SMAD das Prinzip der A. gesetzt: der behandelnde Arzt darf sie jeweils nur für 3 und insgesamt für 10 Tage aussprechen, jede weitere A. bedarf der Genehmigung durch Ärztekommissionen, die bei den Polikliniken und Betriebspolikliniken gebildet sind und für deren Arbeit der zuständige Kreisarzt verantwortlich ist (VO vom 3. 6. 1953). Indirekt ist damit eine Ausweitung des Arbeitsvertrages in eine öffentlich-rechtliche Arbeitspflicht gesetzt, ohne gesetzliche Grundlage und entgegen dem Wortlaut der Verfassung.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 20