DDR von A-Z, Band 1956

Ausweise (1956)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Äußerlich ähnelt der „Deutsche Personal-A.“ einem Reisepaß, sein Umfang beträgt 20 Seiten. Jeder Einwohner der SBZ ist verpflichtet, seinen Ausweis ständig mit sich zu führen. Beim Verlust des Ausweises müssen mindestens 30,– DM Ost für die Ausstellung eines neuen Ausweises gezahlt werden. Für Reisen in die Bundesrepublik werden behelfsmäßige A., sog. Personalbescheinigungen, ausgegeben, die Originalausweise werden für diese Zeit einbehalten. (Meldewesen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 34


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.