DDR von A-Z, Band 1956
Ausweise (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Äußerlich ähnelt der „Deutsche Personal-A.“ einem Reisepaß, sein Umfang beträgt 20 Seiten. Jeder Einwohner der SBZ ist verpflichtet, seinen Ausweis ständig mit sich zu führen. Beim Verlust des Ausweises müssen mindestens 30,– DM Ost für die Ausstellung eines neuen Ausweises gezahlt werden. Für Reisen in die Bundesrepublik werden behelfsmäßige A., sog. Personalbescheinigungen, ausgegeben, die Originalausweise werden für diese Zeit einbehalten. (Meldewesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 34
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