Bankwesen (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1975 1979 1985
Nach der Neuorganisation seit 1945 gibt es in der SBZ 3 zentrale Kreditinstitute, nämlich die Deutsche ➝Notenbank, die für das kurzfristige Kreditgeschäft und den Zahlungsverkehr im verstaatlichten Wirtschaftsbereich zuständig ist, die Deutsche ➝Investitionsbank für die Gewährung langfristiger Kredite an die staatliche Wirtschaft und die Deutsche ➝Bauernbank als Finanzinstitut der Landwirtschaft. Daneben sind auch als lokale Kreditinstitute die Sparkassen und Banken der Genossenschaften tätig, die u. a. nach Kreditrichtlinien, die zur Einschränkung der Kredithergabe an private Unternehmer erlassen wurden, den örtlichen kleineren Geldbedarf zu decken haben.
Eine Sonderstellung nimmt das Berliner ➝Stadtkontor ein, das gleichzeitig als zentrales Bankinstitut für Ost-Berlin tätig ist. Regionalbanken gibt es nicht mehr. Die Bankenkundschaft ist durch gesetzliche und administrative Anordnungen und unter Berücksichtigung planwirtschaftlicher Gesichtspunkte fest umrissen. VEB und größere Privatbetriebe haben mit der Deutschen Notenbank, das Handwerk und sonstige Kleingewerbe mit Sparkassen oder den Banken für Handwerk und Gewerbe und die gesamte Landwirtschaft mit den der Deutschen Bauernbank unterstellten Kreditgenossenschaften zu arbeiten. Die einzelnen Kreditinstitutionen sind hinsichtlich Kreditplan und Finanzgebarung von der Deutschen Notenbank abhängig. (Garantie- und Kreditbank)
Literaturangaben
- Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 36
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