Bauernmarkt (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975
Die Erzeugnisse im Rahmen der Ablieferungspflicht muß der Bauer in der SBZ an die VVEAB abgeben. Hat er diese Verpflichtungen erfüllt, so kann er, wenn er noch über weitere Verkaufserzeugnisse verfügt, diese nur dem VEAB „andienen“ oder mit bestimmten Produkten den staatlich zugelassenen A. beliefern. Es handelt sich hier wie in der freien Wirtschaft um einen direkten Verkehr zwischen Erzeuger und Verbraucher ohne Zwischenhandel, der jedoch staatsbürokratisch streng kontrolliert wird und von vielen Bescheinigungen abhängig ist. Diese Schwierigkeiten und das hohe Ablieferungssoll lassen den B. kaum zur Auswirkung kommen.
Literaturangaben
- Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 320 S. m. 36 Tab. u. 34 Anlagen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 37
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