Betriebspoliklinik (1956)
Siehe auch:
Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf: „Betriebssanitätsstellen“ nur mit Krankenschwester (bis 500 Beschäftigte); Betriebsambulatorien mit 1 oder 2 neben- bzw. hauptamtlichen Ärzten (bis 2.000/4.000 Beschäftigte; B. (von 4.000 Beschäftigten an mit Gliederung in (jetzt mindestens 5) fachärztlich geleitete Abteilungen. Die Schlüsselzahlen sind die der SU. Die Einrichtung war von den Betrieben zu stellen und ist infolgedessen z. T. vorzüglich, das Personal gehört dem staatl. Gesundheitsdienst an. Anfang 1956 gab es 78 B., 157 Betriebsambulatorien, 3.386 Betriebssanitätsstellen. Soll Ende 1955: insgesamt 5.170.
Literaturangaben
- Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 130 S. m. 15 Anlagen. (Neuauflage in Vorb.)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 44