DDR von A-Z, Band 1956

Fachschulen (1956)

 

 

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985


 

[S. 81]F. sind nach der offiziellen Definition solche Schulen, die aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden, außerhalb der Berufsschulpflicht liegen, der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen und zur Hochschulreife der betreffenden Fachrichtungen führen. Zu ihnen gehören Ingenieur-, Betriebsfach-, Techniker-, Meisterschulen, Fachschulen für Bauwesen, Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft, Ingenieurschulen für Wasserwirtschaft und Kulturtechnik, Fachschulen für Krankenpflegepersonal, medizinisch-technische Assistentinnen, Krankengymnastik und Massage, Diätassistentinnen, soziale Berufe, Dentistinnen, Säuglingspflegerinnen, Hebammen, Wirtschaftsleiter, Heimerzieher, Kindergärtnerinnen, angewandte Kunst, Fremdsprachen, Büchereiwesen, Musik, Schauspielkunst und für künstlerischen Tanz. Das Studium dauert 1–3 Jahre. Die durch den Marxismus-Leninismus bestimmte Allgemeinbildung wird verbunden mit „Ausbildung von Spezialisten eines hohen Typus“, d. h. Spezialisten, die ihre Arbeit in entschiedener Parteinahme für die „DDR“ und die SU durchführen. In den letzten fünf Jahren stieg die Anzahl der Fachschüler von 48.000 auf 66.000.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 81


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.