
Künstlerisches Volksschaffen, Preis für (1956)
Siehe auch:
- Preis für künstlerisches Volksschaffen: 1969
Staatliche Auszeichnung, gestiftet durch VO. vom 18. 5. 1955 (GBl. I S. 365) „zur Förderung des künstlerischen Schaffens der Werktätigen und zur Entfaltung der schöpferischen Kräfte des Volkes auf allen Kunstgebieten“ (§ 1). Der PfkV. wird verliehen für besondere Leistungen „auf dem Gebiet des künstlerischen Volksschaffens, die die demokratische Entwicklung unseres Vaterlandes bedeutend gefördert haben“ (§ 2). Die Verleihung erfolgt nach Zustimmung des Ministerrates jährlich am 1. Mai durch den Minister für Kultur. Die Auszeichnung besteht a) für Einzelpersonen: aus einem steuerfreien Geldpreis (I. Klasse: bis zu 5.000 DM Ost, II. Klasse: bis zu 3.000 DM Ost), einer Ehrenurkunde und einem Ehrenzeichen (silberne bzw. bronzene Medaille an graublauem Band); b) für Gruppen; aus einem steuerfreien Geldpreis (I. Klasse: 5.000–15.000 DM Ost, II. Klasse: 3.000–10.000 DM Ost) und einer Ehrenurkunde. (Volkskunst)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 147
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