
Rechnungseinzugsverfahren (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966
Durch Ministerratsbeschluß vom 16. 7. 1952 (GBl. Nr. 98) angeordnetes Verfahren, wonach zur Beschleunigung des Zahlungsverkehrs Geldforderungen aus Warenlieferungen und sonstigen Leistungen „volkseigener“ Betriebe und einer Anzahl gleichgestellter Unternehmen und Organisationen durch Zusammenwirken der Deutschen ➝Notenbank, der Deutschen ➝Bauernbank und der VdgB, der Garantie- und Kreditbank, der Genossenschaftsbanken, des Berliner ➝Stadtkontors und der Sparkassen gegenseitig verrechnet werden. Sonstige Genossenschaften, gewerbliche Unternehmen und selbständige Handwerker müssen daran teilnehmen, wenn sie Gläubiger oder Schuldner „volkseigener“ Betriebe usw. sind.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 208
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