VVG (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975
Abk. für Vereinigung volkseigener Güter. 1949 wurden die bei der Bodenreform verstaatlichten landwirtschaftlichen Betriebe die sich bis dahin in Länder-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung befanden, in der VVG (Körperschaft des öffentl. Rechts) zusammengeschlossen. Die zentrale Stelle in Berlin (ZWG) bediente sich zur unmittelbaren Lenkung der einzelnen Betriebe 16 im Zonengebiet verteilter Gebietsvereinigungen (GWG). 1950 ging die ZVVG als Hauptabteilung in das Landwirtschaftsministerium über, und 1954 wurden die Außenstellen in die Räte der Bezirke eingegliedert. Die VEG sollten zu Mustergütern entwickelt werden, die den übrigen Betrieben der Umgebung als Vorbild und Anregung dienen; sie sind mit den typischen Sonderaufgaben des Großbetriebes: Tierzucht, Pflanzenzucht und Saatgutvermehrung betraut und sollen gleichzeitig auch „kulturelle Stützpunkte auf dem Lande“ sein. Tatsächlich entwickelt sich eine auch in der SED-Presse angeprangerte Mißwirtschaft mit ständig zunehmenden Verlusten, denen neuerdings durch eine Sonderstellung der VEG im Agrarpreissystem entgegengesteuert werden soll. (Sowchose)
Literaturangaben
- Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 320 S. m. 36 Tab. u. 34 Anlagen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 287