DDR A-Z 1956
Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für (1956)
Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 COMECON = Counsil for Mutual Economic Aid, gegründet am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei. Er soll wirtschaftliche Erfahrungen austauschen, gegenseitige technische Hilfe sowie Lieferungen von Rohmaterial, Nahrungsmitteln, Maschinen und industriellen Ausrüstungen organisieren. Als 7. Land trat 1949 Albanien und als 8. Land im Sommer 1950 China dem Rat bei. Im September 1950 wurde die „DDR“ in den Rat aufgenommen. In den ersten 3 Jahren seines Bestehens waren dem Rat folgende Aufgaben gestellt: 1. Vorbereitungen zum Abschluß von Handelsverträgen zwischen den dem Rat angeschlossenen Ländern, 2. Vorbereitung und Organisierung der technischen Hilfe zwischen den dem Rat angeschlossenen Ländern, 3. Organisierung der Kreditgewährung, 4. Organisierung des Aufbaus gemischter Gesellschaften zwischen den Partnern des Rates. Durch die Proklamierung des „Neuen Kurses“ wurde die Organisierung der internationalen Arbeitsteilung auf den „sozialistischen Weltmarkt“ als Hauptaufgabe dem Rat übertragen. Dazu gehören: 1. Der Abschluß von Industrieabsprachen zwischen einzelnen Partnern des Rates über die Entwicklung gewisser Industriezweige; 2. Standardisierung der Industrieproduktion des „sozialistischen Weltmarktes“; 3. Abstimmung der Volkswirtschaftspläne. Die künftige Hauptaufgabe liegt in der Koordinierung der Fünfjahrpläne. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 92 GARKREBA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GegenwartskundeSiehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 COMECON = Counsil for Mutual Economic Aid, gegründet am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei. Er soll wirtschaftliche Erfahrungen austauschen, gegenseitige technische…
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Kasernierte Volkspolizei (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit Okt. 1952 Tarnbezeichnung für die militärischen Verbände der SBZ; jetzt ist die KVP die „Kadertruppe“ der Nationalen ➝Volksarmee. Durch Neuuniformierung werden die KVP-Verbände automatisch in die „Volksarmee“ übernommen, doch ist der Umwandlungsprozeß gegenwärtig noch im Gange. Es bestehen also z. Z. 2 militärische Organisationen: KVP und „Volksarmee“. Die KVP wurde — als Kern der zukünftigen Streitkräfte — im Frühjahr 1948 noch vor Spaltung des Kontrollrats auf Befehl der SMAD als „Bereitschaftspolizei“ aufgestellt und seit Jan. 1952 nach den Dienstvorschriften der Sowjetarmee ausgebildet und bewaffnet. Chef: Generalleutnant Heinz ➝Hoffmann. Die KVP gliedert sich in Armeekorps Nord (Stabsquartier: Pasewalk) und AK Süd (Stabsquartier: Leipzig). Zum AK Nord gehören: mot. Schützendivision Schwerin, mot. Schützendivision Prenzlau, mech. Division Eggesin. Zum AK Süd gehören: mot. Schützendivision Halle, mot. Schützendivision Erfurt, mech. Division Dresden. Die KVP und damit die „Volksarmee“ verfügt mit der dem Verteidigungsministerium direkt unterstellten Eingreifdivision über 6 Divisionen mit einer Gesamtstärke von ca. 100.000 Mann, einschl. Offiziers- und Unterführerschulen. Waffengattungen: Infanterie, Artillerie, Panzer, Nachrichtentruppe, Pioniere. Seit Okt. 1952 trägt die KVP den sowjetischen ähnelnde, olivgrüne Felduniformen und militärische Rangbezeichnungen. Bewaffnung: Kanonen und Haubitzen 15,2 cm; Kanonen und Haubitzen 12,2 cm; Feldkanone und Pak 7,62 cm; Pak 5,7 und 4,5 cm; Flak 3,7 und 8,5 cm; mittlere und schwere Granatwerfer — 8 cm und 12,2 cm; insgesamt ca. 2.200 Stück. Panzer und Panzerfahrzeuge: Stalin I und II, T 34/76 und T 34/85, Sturmgeschütze SU 76, SU 85 und SU 100 sowie Panzerspäh- und Schützenpanzerwagen; insgesamt ca. 1.000 Panzer und 600 Panzerfahrzeuge. Luftstreitkräfte (1950 organisiert und 1951 offiziell aufgestellt): [S. 132]Chef: Generalmajor d. Fl. Keßler. Stabsquartier: Cottbus. Stärke ca. 9.000 bis 10.000 Mann. Zeitweilig unter der Tarnbezeichnung „Aeroclub“ geführt. Gliederung: 3 Fliegerdivisionen mit Stabsquartieren in Cottbus, Bautzen und Drewitz und 5 „Technischen Basen“ (Flugplatzversorgungseinheiten); außerdem Fliegeroffiziersschule und Ausbildungseinheiten. Die Luftstreitkräfte verfügen über ca. 120 Flugzeuge vom (sowj.) Typ YAK 18 und 180 vom Typ YAK 11. Seestreitkräfte (bis 18. 1. 1956 als VP See getarnt) wurden im Mai 1950 aufgestellt. Chef: Vizeadmiral Verner. Stabsquartier Rostock. Stärke: ca. 9.000 Mann. Die Seestreitkräfte gliedern sich in: 1 Küstensicherungsdivision, 1 Minenleg- und Räumbootdivision, 1 Räumbootabt., 1 Räumpinassendivision, 1 Hilfsschiffabt., 1 Bergungs- und Rettungskommando, 1 Schiffsstammabt., 1 Pioniereinheit und einige Spezialeinheiten, 1 Marineoffiziersschule, 1 Unterführerschule, 1 Ingenieur-Offiziersschule 1 Nachrichtenoffiziersschule und einige Versorgungsstützpunkte. Insgesamt ca. 360 schwimmende Schiffseinheiten. (Volksarmee, Nationale) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 131–132 Karrierist A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KassationSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit Okt. 1952 Tarnbezeichnung für die militärischen Verbände der SBZ; jetzt ist die KVP die „Kadertruppe“ der Nationalen ➝Volksarmee. Durch Neuuniformierung werden die KVP-Verbände automatisch in die „Volksarmee“ übernommen, doch ist der Umwandlungsprozeß gegenwärtig noch im Gange. Es bestehen also z. Z. 2 militärische Organisationen: KVP und „Volksarmee“. Die KVP wurde — als Kern der zukünftigen Streitkräfte…
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Volkseigentums, Gesetz zum Schutze des (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mit dem „Gesetz zum Schutze des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums“ vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 982) folgt die Gesetzgebung der SBZ dem sowjetischen Vorbild, wonach „Volkseigentum, genossenschaftliches Eigentum oder Eigentum gesellschaftlicher Organisationen“ — unter letzteres fällt auch das Eigentum politischer Parteien — einen größeren Schutz genießt als das sonstige Privateigentum (Eigentum). Diebstahl, Unterschlagung und Betrug an „Volkseigentum“ usw. wird mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren, Urkundenfälschung oder Untreue mit Zuchthaus von 3 bis 15 Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen Zuchthaus von 10 bis 25 Jahren und Vermögenseinziehung. Jeder hat die Pflicht, ein ihm „glaubwürdig bekanntgewordenes, in Vorbereitung befindliches oder begangenes Verbrechen“ anzuzeigen, selbst wenn sich die Anzeige gegen einen nächsten Angehörigen richtet. Bei Unterlassung der Anzeige wird er mit Gefängnis von 6 Monaten bis zu 3 Jahren bestraft (§ 4). In der nach Verkündung des Neuen Kurses erlassenen Richtlinie Nr. 3 (ZBl. S. 543) kritisiert das Oberste Gericht die bisherige Anwendung des Gesetzes als „zu formal. Ob die Anwendung des Gesetzes zum Schutze des Volkseigentums geboten ist, beurteilt sich nach den gesamten objektiven und subjektiven Umständen der Tat und ihrem gesellschaftlichen Zusammenhang.“ Wenn kein „schwerer Angriff gegen gesellschaftliches Eigentum“ vorliegt, sollen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches Anwendung finden. Auch in dieser Richtlinie fehlt — genau wie in der Richtlinie zur Anwendung des Gesetzes zum Schutze des ➝innerdeutschen Handels — eine klare Abgrenzung des „schweren Angriffs“, diese bleibt der Staatsanwaltschaft und den Gerichten überlassen. In einem Urteil v. 30. 9. 1954 sagt das Oberste Gericht, daß nicht nur deutsches, sondern auch sowjetisches oder volksdemokratisches Eigentum unter dem Schutz des VESchG steht („Neue Justiz“ 1955, S. 733). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 283 Volkseigentums, Amt zum Schutze des A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkshochschulenSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mit dem „Gesetz zum Schutze des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums“ vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 982) folgt die Gesetzgebung der SBZ dem sowjetischen Vorbild, wonach „Volkseigentum, genossenschaftliches Eigentum oder Eigentum gesellschaftlicher Organisationen“ — unter letzteres fällt auch das Eigentum politischer Parteien — einen größeren Schutz genießt als das sonstige Privateigentum (Eigentum). Diebstahl,…
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Steuerwesen (1956)
Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat noch eine zweite Aufgabe zu erfüllen; sie sollen das volumenmäßige Verhältnis zwischen dem „privatkapitalistischen“ und dem „sozialistischen“ Sektor der Volkswirtschaft „neu abstimmen“; mit anderen Worten: zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen Beseitigung des Privatunternehmertums und seiner Ersetzung durch die kommunistische Plan- und Zwangswirtschaft wird das St. unter Mißachtung des traditionellen Grundsatzes der steuerlichen Gerechtigkeit zu einem Instrument des Klassenkampfes gemacht. Der Aufbau des Sozialismus hätte, zumal auch die Finanzpläne der „volkseigenen“ Wirtschaft in den Staatshaushalt der SBZ einbezogen sind, eigentlich längst die Einführung eines vorzugsweise auf Erwerbseinnahmen beruhenden Finanzsystems verlangt. Der Staatshaushalt stützt sich jedoch nach wie vor hauptsächlich auf Steuereinnahmen. über die Steuereinnahmen lassen sich im einzelnen keine zuverlässigen Angaben machen, da in der SBZ die Einzelheiten des Staatshaushalts nicht bekanntgegeben werden. Sicher ist jedoch, daß die Verbrauchsabgaben ständig gestiegen sind. Seit 1950 machen allein die Haushaltsaufschläge jeweils etwa 20 bis 25 v. H. der gesamten Haushaltseinnahmen der SBZ aus. Der Klassenkampfcharakter des sowjetzonalen Steuerrechts tritt am deutlichsten bei der Einkommenbesteuerung in Erscheinung. Die früher im wesentlichen gleichmäßige Belastung von Lohneinkünften und anderen Einkünften ist einer „Differenzierung nach sozialökonomischen Formationen“ gewichen. Lohnempfänger und Angehörige der freischaffenden Intelligenz (mit Ausnahme der Rechtsanwälte, Steuerberater und dergleichen) werden steuerlich begünstigt. Für die übrigen einkommensteuerpflichtigen Personen (also insbesondere für die Inhaber landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe) gilt ein „Kapitalisten“-Tarif, dessen Progression in hohen Tarifstufen über 90 v. H. des Einkommens verschlingt. Ähnlich werden im Körperschaftsteuerrecht staatliche und „volkseigene“ Betriebe, gewerbliche Betriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts und Genossenschaften steuerlich privilegiert; bei ihnen beträgt die Körperschaftsteuer äußerstenfalls 65 v. H. des Einkommens. Die übrigen Körperschaften haben ihr Einkommen nach dem „Kapitalisten“-Tarif, also unter Umständen mit über 90 v. H. zu versteuern. Viele Betriebsausgaben sind steuer[S. 251]lich entweder überhaupt nicht mehr oder nur noch teilweise abzugsfähig. Zur Begünstigung der Umwandlung von Kapitalgesellschaften hat der Neue Kurs Sonderbestimmungen geschaffen, die dazu beitragen werden, daß es in absehbarer Zeit in der SBZ keine Aktiengesellschaften usw. mehr gibt. Für Handwerker gilt seit 1950 eine die tatsächliche Ertragslage nicht berücksichtigende, sondern an objektive Merkmale anknüpfende „normative Einheitssteuer“ (Handwerksteuer). Die rückwirkend ab 1. 1. 1953 geplante Normativ-Besteuerung der Landwirtschaft ist dagegen anscheinend aufgegeben worden. Mit Wirkung vom 1. Januar 1954 wurde in der gesamten „volkseigenen“ Wirtschaft die Produktions- und Dienstleistungsabgabe nach dem Vorbild der sowjetischen „differenzierten Umsatzsteuer“ eingeführt. Sie tritt an Stelle der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungsteuer und der Verbrauchsabgaben. Die durch das Abgabengesetz vom 9. 2. 1950 errichtete Steuerverwaltung der „DDR“ hatte keine lange Lebensdauer. Die Deutsche Zentralfinanzdirektion wurde bereits 1951 als „Abgabenverwaltung“ in das Finanzministerium der „DDR“ eingegliedert; die Landesfinanzdirektionen und die Finanzämter sind seit der 1952 vorgenommenen sogenannten Demokratisierung der Verwaltung (Verwaltungsreform) nur noch unselbständige Abteilungen im Rahmen der allgemeinen Verwaltung („Unterabteilungen Abgaben“ bei den Räten der Kreise und der 14 Bezirke). Durch die systematische Ausmerzung der Fachkräfte hat die Verwaltungsarbeit auf dem Gebiet des 5t. einen nie dagewesenen Tiefstand erreicht. Die Verwaltungsangestellten rekrutieren sich jetzt hauptsächlich aus Industrie-Aktivisten, Funktionären der kommunistischen Massenorganisationen usw. Als besonderes Lockmittel für die Tätigkeit in der Abgabenverwaltung dient ein demoralisierend wirkendes System von „Leistungsprämien“ und Wettbewerben, das die Verwaltungsangestellten an bestimmten Arbeitserfolgen, insbesondere an Mehrsteuerergebnissen und Beitreibungsmaßnahmen finanziell beteiligt. Den Übergriffen der „Prämienjäger“ sind die Steuerpflichtigen um so wehrloser ausgesetzt, als es in der SBZ — im Widerspruch zu der Garantie des Artikels 138 der Verfassung — keinen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gibt. (Wirtschaftssystem) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 250–251 Sterbegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stibi, GeorgSiehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat noch eine zweite Aufgabe zu erfüllen; sie sollen das volumenmäßige Verhältnis zwischen dem „privatkapitalistischen“ und dem „sozialistischen“ Sektor der Volkswirtschaft „neu abstimmen“; mit anderen Worten: zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen…
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Grundschule (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die für alle Kinder obligatorische achtstufige G. soll die Schüler, orientiert am allgemeinen Erziehungsziel der sowjetzonalen Schule, mit den elementaren Erkenntnissen der „Wissenschaften“, d. h. der marxistisch-leninistischen Lehren und des praktischen Lebens ausrüsten und damit zur Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus des Volkes beitragen. Die Grundschüler werden vom 1. bis 4. Schuljahr in der Form des Anfangsunterrichts und des fachvorbereitenden Unterrichts und vom 5. Schuljahr an in der Form des Fachunterrichts unterrichtet. Nach der offiziellen Version soll die sowjetzonale G. nach Struktur und Inhalt wesentlich verschieden von der alten Volksschule sein. Als Beweis dafür gelten die Forderungen der Lehrpläne. Sie gehen tatsächlich erheblich über die Zielsetzung der alten Volksschule vor 1945 hinaus. Der Lehrplan in Deutsch sieht z. B. im 8. Schuljahr eine literaturgeschichtliche Behandlung von Lessing, Schiller, Goethe und eine Behandlung deutscher Realisten im 19. Jahrhundert vor (Gottfried Keller, C. F. Meyer, Storm, Fontane). Von der russischen bzw. Sowjetliteratur werden Puschkin und Maxim Gorki, bei der Behandlung der Gegenwartsliteratur kommunistische Dichter bevorzugt. Der Geschichtsunterricht setzt im 5. Schuljahr mit der Epoche der „Sklavenhalter“ (Antike) ein und führt, ergänzt durch die Gegenwartskunde, bis zur Zeitgeschichte. Vom 5. Schuljahr an wird Russischunterricht erteilt; für ihn sind 4 Wochenstunden vorgesehen. (Erziehungswesen) Im Laufe der Jahre ist der mathematisch-naturwissenschaftliche Unterricht verstärkt worden. Physik wird vom 6., Chemie vom 7. Schuljahr an unterrichtet. Die Lehrgänge in diesen Fächern — einschließlich der Biologie — orientieren sich mehr an der wissenschaftlichen Systematik als an psychologischen Gesichtspunkten. Schüler und Schülerinnen haben nach Abschluß der 8. Klasse beispielsweise die chemische Formelsprache für Basen, Säuren und Salze sowie für die einfachen organischen Verbindungen zu beherrschen. Der Biologieunterricht versucht, in vergleichend anatomischen Betrachtungen das Verständnis für Abstammungslehre und Entwicklungsgeschichte zu wecken. Jedoch haben die sowjetzonalen Behörden selbst den „Formalismus“ der Kenntnisse (das [S. 102]Auswendiglernen!) bemängelt. 1955 ist wiederholt die Verbesserung des lange vernachlässigten musischen Unterrichts projektiert und Werkunterricht als besonderes Fach eingeführt worden. Zur besseren Kontrolle und als Ansporn für Lehrer und Schüler ist seit 1949 für die Klassen 4 bis 8 ein wiederholt geändertes System von Kontrollarbeiten und Zwischenprüfungen geschaffen worden. Beendet wird der Grundschulbesuch mit einer Abschlußprüfung. Schriftliche Prüfung in: Deutsch-Aufsatz, Deutsch-Grammatik, Russisch, Mathematik; mündliche Prüfung in: Deutsch, Literatur, Mathematik, Russisch, Geschichte, Gegenwartskunde, Physik, Biologie (jedes Fach 5 bis 10 Minuten). Dazu kommt die Prüfung in Körpererziehung. Ziel ist, daß möglichst alle Grundschüler die Abschlußprüfung bestehen (Fördermaßnahmen für zurückbleibende Schüler). Die SBZ ist bestrebt, die Zahl der achtstufigen Grundschulen zu erhöhen. So sind 1945 fast alle einklassigen Landschulen (nach offiziellen Angaben) „liquidiert“ worden. Das geschah mit Hilfe sog. achtstufiger Zentralschulen, die die Schüler mehrerer Dorfgemeinschaften sammeln. Seit 1955 ist die SBZ bestrebt, auch die wenig gegliederten Hilfsschulen durch Gründung von Zentralhilfsschulen abzuschaffen. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 101–102 Grünes Fließband A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GSOWSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die für alle Kinder obligatorische achtstufige G. soll die Schüler, orientiert am allgemeinen Erziehungsziel der sowjetzonalen Schule, mit den elementaren Erkenntnissen der „Wissenschaften“, d. h. der marxistisch-leninistischen Lehren und des praktischen Lebens ausrüsten und damit zur Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus des Volkes beitragen. Die Grundschüler werden vom 1. bis 4. Schuljahr in der Form des Anfangsunterrichts und…
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Berlin (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Sitz des Kontrollrates auch nach der Kapitulation noch Regierungssitz für ganz Deutschland, wurde B. durch eine dem Kontrollrat nachgebildete Viermächteverwaltung einer Sonderbehandlung unterworfen. Die Stadt wurde anfangs in drei und bald danach, durch Ausgliederung eines französischen Sektors aus den englisch und amerikanisch besetzten Teilen, in vier Sektoren geteilt. Ganz B. sollte durch den „Magistrat von Groß-Berlin“ unter Kontrolle der Alliierten Kommandantur einheitlich verwaltet werden. Vor Arbeitsbeginn der Kommandantur (11. 7. 1945) hatten die Sowjets alle in ihrem Interesse erforderlichen Maßnahmen bereits durchgeführt oder vorbereitet. Über 80 v. H. aller noch brauchbaren industriellen Einrichtungen wurden demontiert. Die Stadt erhielt eine rein kommunistische Verwaltungsspitze. Verwaltung und Gesetzgebung wurden weitgehend den Verhältnissen in der SBZ angeglichen (Finanzen, Schulen, Sozialversicherung, Verkehrswesen usw.). Durch ihren Vertreter in der Kommandantur verhinderten die Sowjets jede konstruktive Politik. Der 1946 mit großer Mehrheit gewählte Bürgermeister Prof. Reuter konnte infolge sowjetischen Vetos sein Amt nicht ausüben. Um die Position der Westmächte in B. unmöglich zu machen, sollten diese und die Westberliner Bevölkerung durch die Blockade vom 16. 6. 1948 (Beendigung der gemeinsamen Arbeit der Kommandantur durch Auszug des sowjetischen Kommandanten) bis zum 12. 5. 1949 (Aufhebung der Blockade durch Viermächteabkommen vom 4. 5. 1949) von allen Nachrichten-, Verkehrs- und Handelsverbindungen abgeschnitten werden. Die MAD und die SED vertraten plötzlich die Auffassung, B. sei ein Teil der SBZ. Die Blockade wurde durch die Luftbrücke, die zuletzt ca. 8.000 t Güter pro Tag einflog, praktisch unwirksam und politisch zu einer kommun. Niederlage. Die inzwischen durchgeführte Währungsreform verschärfte die Krise, da B. zwei verschiedene Währungen (DM West und DM Ost) erhielt. Die Westmächte hätten der DM Ost für ganz Berlin zugestimmt, falls ihre Forderungen nach Mitkontrolle der Berliner Währung von den Sowjets angenommen worden wäre. Während heute im Sowjetsektor nur die DM Ost gültig und der Besitz von DM West strafbar ist, kann die DM Ost in Westberlin bei privaten Wechselstuben frei konvertiert werden. Der Kurs richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Die Spaltung der Stadt durch die Sowjets und die SED wurde durch die kommun. Sprengung der im Sowjetsektor tagenden Stadtverordneten-Versammlung am 23. 6. 1948 vollendet. Der amtierende Bürgermeister Dr. Friedensburg wurde mit Gewalt am Betreten seiner Diensträume gehindert. Seitdem bestehen in Berlin getrennte Verwaltungen. Westberlin gehört nicht zur Bundesrepublik, durch Übernahme von Bundesgesetzen wird jedoch die weitgehende Rechtsgleichheit angestrebt, seine Vertreter nehmen an den Bundestags- und Bundesratssitzungen zwar teil, besitzen jedoch kein Stimmrecht. Westberlin wird finanziell und wirtschaftlich von der Bundesrepublik unterstützt [S. 41]und ist in den Marshallplan einbezogen. Als Ausgangspunkt und Zentrum des Juni-Aufstandes 1953 und durch die Berliner Konferenz der Außenminister der UdSSR, der USA, Großbritanniens und Frankreichs hat B. wieder die Aufmerksamkeit der Welt auf sich gezogen. Von den 20 Bezirken B. gehören 8 zum Sowjetsektor mit einer Fläche von 403 qkm (Westberlin 481 qkm) und 1,14 Mill. Einwohnern (Westberlin 2,2 Mill. Einwohner). (Besatzungspolitik, Verfassung und Verwaltung) Literaturangaben Brunn, Walter: Die rechtliche, politische und wirtschaftliche Lage des Berliner Sowjetsektors. Berlin 1954, Kulturbuch-Verlag. 156 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 40–41 Berija, Lawrenti Pawlowitsch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BernburgSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Sitz des Kontrollrates auch nach der Kapitulation noch Regierungssitz für ganz Deutschland, wurde B. durch eine dem Kontrollrat nachgebildete Viermächteverwaltung einer Sonderbehandlung unterworfen. Die Stadt wurde anfangs in drei und bald danach, durch Ausgliederung eines französischen Sektors aus den englisch und amerikanisch besetzten Teilen, in vier Sektoren geteilt. Ganz B. sollte durch den…
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Arzneimittelversorgung (1956)
Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Da die pharmazeutisch-chemische Grundstoffproduktion ihren Sitz von jeher ganz überwiegend in Westdeutschland hatte, hätte nur eine rasche Umstellung der chemischen Industrie Mitteldeutschlands nach dem Kriege die A. der SBZ sichern können. Verhindert wurde das durch die Überführung der großen chemischen Werke in SAG und durch die Demontage der vorhandenen Arzneimittelfabriken. Zunächst konnte die A. aus älteren (Wehrmachts-) Beständen und (bis 1948) durch Interzonenkompensationen aufrechterhalten werden. Dann trat ein katastrophenhafter Notstand ein. Erst um 1950 begann der Versuch eines planmäßigen Aufbaus eigener Produktion. Er wurde durch Mangel an qualifizierten Wissenschaftlern und Fehlen ausreichender Erfahrungen mit schwersten Fehlern belastet. Das (aus einem Entwurf der Reichsregierung entwickelte) 1948 länderweise erlassene Arzneimittelgesetz wurde benutzt, um VEB gegenüber privaten Betrieben zu begünstigen, ohne Rücksicht auf folgenschwere Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit. Starre und aus langfristiger Planung bedingte Schwerfälligkeit der zentralen Kommandowirtschaft haben kaum irgendwo so verhängnisvoll sich ausgewirkt wie auf dem subtilen Gebiet der A. Hinzu kamen die anhaltenden Versuche einer Verstaatlichung und Zentralisierung des Arneimittelgroßhandels (zunächst DHZ Chemie, ab 1952 DHZ Pharmazie und Krankenhausbedarf, dem Gesundheitsministerium unterstellt), die die ständigen Reibungen mit dem um seine Existenz kämpfenden privaten Großhandel nicht zu überwinden vermochten. Die Mängel in der A. sind auch heute noch sehr schwer bei neuen Spezialpräparaten, aber auch bei wichtigen Reinmaterialien, Drogen usw. Die Lücken werden durch Interzonenhandel und Import nur zum kleinen Teil gedeckt. Für medizinische Geräte gilt in allen wesentlichen Punkten das gleiche. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 130 S. m. 15 Anlagen. (Neuauflage in Vorb.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 28 Arnstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArzthelferSiehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Da die pharmazeutisch-chemische Grundstoffproduktion ihren Sitz von jeher ganz überwiegend in Westdeutschland hatte, hätte nur eine rasche Umstellung der chemischen Industrie Mitteldeutschlands nach dem Kriege die A. der SBZ sichern können. Verhindert wurde das durch die Überführung der großen chemischen Werke in SAG und durch die Demontage der vorhandenen…
DDR A-Z 1956
Lehrerbildung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung der „DDR“ (Art. 36) soll die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen erfolgen. 1946 waren an allen Universitäten und an der Technischen Hochschule Dresden pädagogische Fakultäten errichtet worden, denen die Ausbildung der Lehrer für die allgemein- und berufsbildenden Schulen übertragen wurde. Die Hauptmasse der neuen Lehrer ist seit 1945 jedoch in Kursen von höchstens einjähriger Dauer, die zunächst als Notmaßnahme gedacht waren, ausgebildet worden. 1948/49 gab es 49.944 Lehrer mit Kurzausbildung neben 22.562 Altlehrern. Durch die „V. über die Neuregelung der Ausbildung der Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und der Erzieher in Heimen und Horten“ vom 15. 5. 1949 wurde die L. im Verein mit den schon seit 1950 laufenden Bestrebungen auf eine neue Basis gestellt. Die Ausbildung der Lehrer für die Unterstufe (1. bis 4. Schuljahr) erfolgt nunmehr an den Instituten für L. (keine Hochschulen, sondern Fachschulen) im Anschluß an die Grundschule (Ausbildungsdauer: 4 Jahre). Die Institute haben in besonderen Lehrgängen auch hauptamtliche Pionierleiter und Erzieher in Heimen und Horten auszubilden. Die [S. 162]Ausbildung der Fachlehrer für die Mittelstufe (5. bis 8. Schuljahr) ist Aufgabe der Pädagogischen Institute, die Hochschulcharakter besitzen. Das Studium dauert drei Jahre und setzt die Reifeprüfung voraus. Die Oberschullehrer (9. bis 12. Schuljahr) haben 5 Jahre an den Universitäten (philosophische und mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät) oder an Pädagogischen Hochschulen zu studieren. Die Fachlehrer der Mittelstufe erlangen mit dem Staatsexamen die Lehrbefähigung in einem Fach (z. B. Deutsch, Russisch, Geschichte, Erdkunde) oder in zwei Fächern (Mathematik/Physik, Biologie/Chemie), die Oberschullehrer fast ausschließlich in einem Fach. Die Diplom-Gewerbelehrer und Diplom-Handelslehrer für Berufsschulen werden von der Fakultät für Berufspädagogik und Kulturwissenschaft der Technischen Hochschule Dresden und von den Instituten für Berufspädagogik ausgebildet. Studiendauer 4 Jahre. Das Studium der Sonderschulpädagogik ist ein einjähriges Erweiterungsstudium. Ein zentrales Institut für Lehrerweiterbildung hat die Aufgabe, die Qualifizierung der amtierenden Lehrer (Pädagogisches Kabinett) zu organisieren. (Fernstudium) 1956 ist für die Lehrer wieder das Studium von zwei Fächern gefordert worden. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der SBZ seit 1945. (BB) 1956. Etwa 96 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 161–162 Lebensversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LehrergewerkschaftSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung der „DDR“ (Art. 36) soll die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen erfolgen. 1946 waren an allen Universitäten und an der Technischen Hochschule Dresden pädagogische Fakultäten errichtet worden, denen die Ausbildung der Lehrer für die allgemein- und berufsbildenden Schulen übertragen wurde. Die Hauptmasse der neuen Lehrer ist seit 1945 jedoch in Kursen von höchstens…
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Investitionen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 I. bilden nach der Defin. im Lehrbuch „Politische Ökonomie“ „die Gesamtheit der Aufwendungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zur Schaffung neuer und zur Rekonstruktion bereits bestehender Anlagefonds der Produktions- und der Nichtproduktionssphäre“. Um die einzelnen Betriebe ökonomisch stärker zu interessieren, werden ab 1. Januar 1955 in allen zentral geleiteten Betrieben der „volkseigenen“ Industrie Amortisationen und Gewinne zur vollen bzw. teilweisen Finanzierung der I. herangezogen, während vorher sämtliche Gewinne und Amortisationen an den Staatshaushalt abgeführt werden mußten. Die restlichen Investitionsmittel erhalten die Betriebe aus dem Staatshaushalt über die Deutsche ➝Investitionsbank zugewiesen. Die Höhe wird für jeden Wirtschaftszweig durch die Staatliche ➝Plankommission festgelegt. Die Investitionspolitik ist im Rahmen der sowjetzonalen Finanzpolitik eins der wirksamsten Instrumente der Wirtschaftslenkung. Im ersten Fünfjahrplan legte man den Gesamtumfang der staatlichen I. (ohne Lizenzen und Kredite) auf 20.564,5 Mill. DM Ost fest. Eine Erhöhung erfolgte jedoch in den einzelnen Volkswirtschaftsplänen auf insgesamt 22.413,9 Mill. DM Ost, von denen dann 20.879 Mill. DM Ost von der zentral geleiteten und örtlichen Wirtschaft in Anspruch genommen wurden (48,5 v. H. von der Industrie, 9,5 v. H. von der Landwirtschaft, 1,2 v. H. vom Handel, 13,1 v. H. vom Verkehr, 1,9 v. H. vom Gesundheitswesen, 3,8 v. H. von der Volksbildung). Von den Gesamtinvestitionen der zentral geleiteten „volkseigenen“ Industrie gingen 68 v. H. vorrangig in die Grundstoffindustrie, 14,7 v. H. in den Maschinenbau und 6,3 v. H. in die Leichtindustrie. Im zweiten Fünfjahrplan sollen 47,6 Mrd. DM Ost für staatliche H. aufgewendet werden, davon 3,6 Mrd. DM Ost für I. der nationalen Verteidigung. Hinzu sollen kommen 7 Mrd. DM Ost für I. aus Eigenmitteln und Krediten. Ziel dieser erhöhten I. ist, die Voraussetzung für die Beschleunigung des technischen Fortschritts in der Industrie, für Mechanisierung, Modernisierung, und Automatisierung der entscheidenden Produktionsprozesse und zur Steigerung der Arbeitsproduktivität zu schaffen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 123 Interzonenverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Investitionsbank, Deutsche (DIB)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 I. bilden nach der Defin. im Lehrbuch „Politische Ökonomie“ „die Gesamtheit der Aufwendungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zur Schaffung neuer und zur Rekonstruktion bereits bestehender Anlagefonds der Produktions- und der Nichtproduktionssphäre“. Um die einzelnen Betriebe ökonomisch stärker zu interessieren, werden ab 1. Januar 1955 in allen zentral geleiteten Betrieben der „volkseigenen“…
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Dialektischer Materialismus (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Die Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei“ betrachtet — im Gegensatz zum Idealismus — nicht den Geist und im Gegensatz zum Realismus nicht das gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis von Geist und Materie, sondern allein die Materie als die „objektive Realität“, als den Ursprung aller Erscheinungen, wobei alle Dinge, alle Erscheinungen der Natur miteinander organisch verbunden sind, voneinander abhängen und einander bedingen. Auch der Geist ist nur „das höchste Produkt der Materie“ (Engels). Jede beliebige Erscheinung könne nur dann verstanden und begründet werden, wenn sie in ihrem unlösbaren Zusammenhang mit den sie umgebenden Erscheinungen, in ihrer Bedingtheit durch die sie umgebenden Erscheinungen, betrachtet wird. — Dabei befindet sich die Natur in einem Zustand unaufhörlicher Bewegung und Veränderung, unaufhörlicher Erneuerung und Entwicklung, in welchem immer irgend etwas entsteht und sich entwickelt, irgend etwas zugrunde geht und sich überlebt. — Dieser Entwicklungsprozeß führe gesetzmäßig von quantitativen Veränderungen durch sprunghaften Übergang (dialektischer Sprung) zu qualitativen Veränderungen, erweise sich also als aufsteigende, ständig fortschrittliche Bewegung. — Da allen Dingen und Naturerscheinungen innere Widersprüche eigen sind, denn sie alle haben ihr Ablebendes, Negatives und sich Entwickelndes, Positives in sich, ergibt sich aus der dialektischen Methode, daß die Entwicklung nicht harmonisch, sondern durch das Hervorbrechen der Widersprüche in Form eines Kampfes gegensätzlicher Tendenzen (antagonistischer Widersprüche) verläuft. „Im eigentlichen Sinn ist die Dialektik (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) die Erforschung der Widersprüche jm Wesen der Dinge selbst“ (Lenin). Die Verneinung des unabhängigen menschlichen Geistes als schöpferisch gestaltender Kraft führt den Marxismus zur Übertragung der dialektischen Methode von der Naturwissenschaft auf die Erforschung des gesellschaftlichen Lebens und der Geschichte der Gesellschaft durch den Historischen Materialismus oder die Materialistische Geschichtsauffassung. Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie (Sozialkundebriefe … hrsg. v. d. Hessischen Landeszentrale für Heimatdienst, April–Juni 1956) 20 S. Gollwitzer, Helmut, und Gerhard Lehmbruch: Kleiner Wegweiser zum Studium des Marxismus-Leninismus. 2., erw. Aufl., Bonn 1957. 24 S.; 3. Aufl. 1958. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 62 DIA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DiamatSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Die Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei“ betrachtet — im Gegensatz zum Idealismus — nicht den Geist und im Gegensatz zum Realismus nicht das gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis von Geist und Materie, sondern allein die Materie als die „objektive Realität“, als den Ursprung aller Erscheinungen, wobei alle Dinge, alle Erscheinungen der Natur miteinander organisch verbunden sind, voneinander…
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Handwerksteuer (1956)
Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Durch die ab 1. 1. 1950 in der SBZ eingeführte H. trat bei allen Gewerbetreibenden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, an die Stelle der Einzelveranlagungen zur Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer eine Pauschalbesteuerung mit gestaffelten Steuersätzen je nach Art des Betriebes, der Zahl der Beschäftigten und der Ortsklasse. Nach dem Gesetz über die H. sind die Handwerke in verschiedene Gruppen eingeteilt, die unterschiedliche Zuschläge zu einem Grundbetrag zahlen müssen. Die Zuschläge werden aus der Bruttolohnsumme bzw. dem Materialeinsatz eines Kalenderjahres abgeleitet. Die Zuschlagsteuer wächst progressiv mit der Zahl der im Lohn Beschäftigten. Die Zuschlagsteuer wirkt sich z. B. bei Betrieben mit 10 Beschäftigten etwa zweieinhalbmal so hoch aus als bei Betrieben mit nur einem Beschäftigten. Handwerksbetriebe mit mehr als 10 Beschäftigten fallen grundsätzlich nicht unter diese Normativbesteuerung. Zur Produktionssteuer (Grund- und Zuschlagsteuer) kommt als weiterer Teil der H. die sog. Handelssteuer. Sie wird aus der Summe der Verkaufspreise derjenigen Waren errechnet, die der Handwerker eingekauft hat, abzüglich der im Betrieb verarbeiteten Waren. Es handelt sich praktisch um eine Ablösung der Umsatzsteuer für nicht verarbeitete Waren, also reine Handelsartikel. Steuerschuldner der H. sind die Inhaber der steuerpflichtigen Betriebe. Die H. wird als Jahressteuer erhoben und ist in vierteljährlichen Teilbeträgen des voraussichtlichen Jahressteuerbetrages zu entrichten. Bis zum 10. 1. jedes Jahres ist die Jahreserklärung auf amtlichem Vordruck einzureichen. Der politische Zweck der H. ist unverkennbar. Bestimmte Kategorien von Kleinbetrieben werden so stark belastet, daß sie nicht mehr leben können. Sie müssen daher schließen, ihre Inhaber Lohnempfänger bei einem volkseigenen oder kommunalen Betrieb werden. Die staatlichen Handwerk- und Industriebetriebe haben einen ausgesprochenen Mangel an Facharbeitern; er wird auf diesem Umwege gemildert. Durch die progressive Besteuerung fremder Arbeitskräfte wird praktisch jede Entfaltung des Handwerks, unterbunden. (Gesetz über die Steuer des Handwerks vom 6. 9. 1950, Gesetz über die Steuertarife des Handwerks vom 13. 4. 1951.) (Handwerk) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 107 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Harig, GerhardSiehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Durch die ab 1. 1. 1950 in der SBZ eingeführte H. trat bei allen Gewerbetreibenden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, an die Stelle der Einzelveranlagungen zur Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer eine Pauschalbesteuerung mit gestaffelten Steuersätzen je nach Art des Betriebes, der Zahl der Beschäftigten und der Ortsklasse. Nach dem Gesetz über die…
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1956
1954 1956 Anmerkungen ABF ABF Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Absatzabteilungen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Absatzkontore Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Absatzorgane, Staatliche Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abschnittsbevollmächtigter Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. ABV Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abweichungen Abweichungen Abwerbung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Ackermann, Anton Ackermann, Anton ADN ADN AE Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aeroclub Erstes Vorkommen dieses Stichworts. AFI AFI Agenturverträge Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agitation Agitation Agitprop Agitprop AGL Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agrarökonomik Agrarökonomik Agrarpreissystem Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agrartechnische Organisationen Agrartechnische Organisationen Agrobiologie Agrobiologie Agronom Agronom Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften Akademie der Landwirtschaftswissenschaften Akademie der Wissenschaften, Deutsche Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW) Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Aktionseinheit der Arbeiterklasse Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aktiv Aktiv Stichwort erscheint durchgängig. Aktivist Aktivist Aktivist des Fünfjahrplans Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aktivistenbewegung Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade Aktivistenbrigade Aktivistenplan Aktivistenplan Aktivistenschule Aktivistenschule Aktivist, Verdienter Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akzise (der HO) Akzise (der HO) Allgemeines Vertragssystem Allgemeines Vertragssystem Altenburg Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Altersversorgung der Intelligenz Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Altersversorgung der technischen Intelligenz Anbauplan Anbauplan Angestellte Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Anhalt Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Anleitung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Annaberg-Buchholz Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Stichwort erscheint durchgängig. Apolda Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Apothekenreform Apothekenreform Appelt, Rudolf Appelt, Rudolf Arbeit, Abteilungen für Arbeit, Abteilung für Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiterkind Arbeiterkind Arbeiterkontrollkommissionen Arbeiterkontrollkommissionen Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiterversorgung Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiterwohnungsbau Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeit, Gesetz der Arbeit, Gesetz der Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsamt Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsbuch Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsdisziplin Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsgemeinschaften, Ständige Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Verlage Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Verlage Arbeitsgericht Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitskräftebilanz Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitskräftelenkung Arbeitskräftelenkung Arbeitskräfteplan Arbeitskräfteplan Arbeitskräftereserve Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitslosenversicherung Arbeitslosenversicherung Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral Arbeitsmoral Arbeitsnorm Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsökonomik Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitspolitik Arbeitspolitik (Haupteintrag) Arbeitsproduktivität Arbeitsproduktivität Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsrecht Arbeitsrecht Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsschutz Arbeitsschutz Arbeitsschutz, Bevollmächtigter für Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsschutzobmann Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsschutzvereinbarung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsstudie Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsverpflichtung Arbeitsverpflichtung Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitszeit Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeit und Löhne, Kommission für Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Architektur Architektur Arnstadt Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arzneimittelversorgung Arzneimittelversorgung Arzthelfer Arzthelfer Aschersleben Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aspirantur, Wissenschaftliche Erstes Vorkommen dieses Stichworts. ATG ATG Aue Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aufbau des Sozialismus Aufbau des Sozialismus Aufbaugrundschuld Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aufbauprogramm, Nationales Aufkaufpreis Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aufklärungslokal Aufklärungslokal Aufsatzwettbewerbe Aufsatzwettbewerbe Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Ausbeutung Ausbeutung Ausgezeichnete Leistungen, Medaille für Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Ausschuß für deutsche Einheit Ausschuß in der Produktion Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Außenhandel Außenhandel (TTTTT) Außenhandel, Kammer für Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Außenhandel, Kammer für (KfA) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Außenpolitik Außenpolitik Stichwort erscheint durchgängig. Austauschnormen Austauschnormen Ausweise Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Auszeichnungen Auszeichnungen Stichwort erscheint durchgängig. Autotransportgemeinschaften (ATG) Autotransportgemeinschaften (ATG) AWA AWA Axen, Hermann Axen, Hermann AZKW AZKW Bach, August Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Bankenabkommen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Bankwesen Bankwesen Banner der Arbeit Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Barthel, Kurt Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Basis Basis Bauakademie, Deutsche Bauakademie, Deutsche Bauernbank, Deutsche (DBB) Bauernbank, Deutsche (DBB) Bauernkind Bauernkind Bauernkorrespondent Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Bauernmarkt Bauernmarkt Bauernstube Bauernstube Bauer, Werktätiger Bauer, Werktätiger Bausparen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Bausparkassen Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Bautzen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Bauwirtschaft Erstes Vorkommen dieses Stichworts. B-Betriebe BDVP Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Beamtenversorgung Beamtenversorgung Stichwort erscheint durchgängig. Becher, Johannes R. Becher, Johannes R. Bechler, Bernhard Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Benjamin, Hilde, geb. Lange Benjamin, Hilde, geb. Lange Berater Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Bergmannsrenten Bergmannsrenten Berija, Lawrenti Pawlowitsch Berija, Lawrenti Pawlowitsch Berlin Berlin Stichwort erscheint durchgängig. Bernburg Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Berufsausbildung Be1954 1956 Anmerkungen ABF ABF Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Absatzabteilungen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Absatzkontore Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Absatzorgane, Staatliche Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abschnittsbevollmächtigter Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abschreibungen …
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Außenhandel, Kammer für (KfA) (1956)
Siehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1975 1979 1985 Im November 1952 „zur Förderung und Intensivierung des Handels mit dem Ausland, insbesondere den westlichen Ländern, errichtet. Sie arbeitet unter Beaufsichtigung des Ministeriums für ➝Außenhandel und Innerdeutschen Handel. Organe: Mitgliederversammlung, Präsidium und Revisionskommission. Aufgabenbereich der KfA nach § 4 der Satzung: „a) Anknüpfung, Vertiefung und Pflege von Wirtschaftsbeziehungen zu auswärtigen Handels- und Wirtschaftsorganisationen, insbesondere Handelskammern, Export- bzw. Importinstituten, -verbänden sowie Handelsfirmen; b) Beratung der am Außenhandel der DDR Beteiligten in allen Fragen der Anknüpfung von Außenhandelsbeziehungen und der Durchführung von Außenhandelsgeschäften; c) Empfang auswärtiger Handels- und Wirtschaftsdelegationen und Entsendung von Handels- und Wirtschaftsdelegationen in das Ausland; d) Herausgabe von Informationsmaterial und Nachschlagebüchern über den Handel und das Wirtschaftsleben des Auslandes für die Wirtschaftsorgane der DDR sowie Material über die DDR für Wirtschaftsorgane des Auslandes; e) Anleitung und Koordinierung der wirtschaftlichen Werbung im Ausland; f) Organisierung von Messen und Ausstellungen in der DDR und Organisierung der Beteiligung an ausländischen Messen und Ausstellungen; g) Ausstellung von Zertifikaten und Gutachten über Ursprung, Qualität und Menge und sonstige notwendige und im Handel übliche Gutachten oder die Benennung von Gutachtern; Beglaubigung von Rechnungen und sonstige im internationalen Handelsverkehr übliche Beglaubigungen; h) Schaffung einer Arbitrage zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Außenhandelsorganisationen der DDR und ihren Partnern; i) geeignete Maßnahmen zur qualitativen und geschmacklichen Verbesserung des Angebots von Konsumgütern der DDR.“ Am 1. 4. 1953 eröffnete die KfA in den größeren Orten Außenstellen zur Beratung von Exportbetrieben. 8 solcher Stellen bestehen in Dresden, Chemnitz, Leipzig, Erfurt, Jena, Halle, Magdeburg und Schwerin. Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Bonn 1955. 130 S. m. 2 Anlagen u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 32 Außenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI)Siehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1975 1979 1985 Im November 1952 „zur Förderung und Intensivierung des Handels mit dem Ausland, insbesondere den westlichen Ländern, errichtet. Sie arbeitet unter Beaufsichtigung des Ministeriums für ➝Außenhandel und Innerdeutschen Handel. Organe: Mitgliederversammlung, Präsidium und Revisionskommission. Aufgabenbereich der KfA nach §…
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1956: B
Bach, August Bankenabkommen Bankwesen Banner der Arbeit Barthel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauernbank, Deutsche (DBB) Bauernkind Bauernkorrespondent Bauernmarkt Bauernstube Bauer, Werktätiger Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bechler, Bernhard Benjamin, Hilde, geb. Lange Berater Bergmannsrenten Berija, Lawrenti Pawlowitsch Berlin Bernburg Berufsausbildung Berufslenkung Berufsschulwesen Besatzungspolitik Beschlagnahme Bestarbeiter Betriebsambulatorium Betriebsgewerkschaftsleitung Betriebskollektivvertrag Betriebskultur Betriebsparteiorganisation (BPO) Betriebspläne Betriebspoliklinik Betriebsräte Betriebsschulen, Technische Betriebssparkassen Betriebsvereinbarung Betriebszeitung Bevölkerung Bevölkerungsdichte Bevollmächtigte für Sozialversicherung Bewaffnete Kräfte Beyling, Fritz Bezirk Bezirksbehörde der Volkspolizei Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) Bezirksgericht Bezirksstaatsanwalt Bezirkstag BG BGL BHG BHZ Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller Bibliothekswesen Bildender Künstler, Verband Bitterfeld Blockpolitik Bockmann, Lothar Bodenreform Bodenreform-Bauprogramm Bolschewismus Bolz, Lothar Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze BPKK BPO Brandenburg Brecht, Bert (Berthold) Bredel, Willi Brigade Brigade der ausgezeichneten Qualität Brigade der besten Qualität Brigade der hervorragenden Leistung Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit Brigadier Bruttoproduktionswerte BSG Buchexport- und Import-GmbH Buchhandel Bulganin, Nikolaj Alexandrowitsch Bündnispolitik Burg Burmeister, Friedrich Bykow, PawelBach, August Bankenabkommen Bankwesen Banner der Arbeit Barthel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauernbank, Deutsche (DBB) Bauernkind Bauernkorrespondent Bauernmarkt Bauernstube Bauer, Werktätiger Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bechler, Bernhard Benjamin, Hilde, geb. Lange Berater Bergmannsrenten Berija, Lawrenti Pawlowitsch Berlin Bernburg Berufsausbildung Berufslenkung Berufsschulwesen…
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Verkehrswesen (1956)
Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1954 1958 1959 1975 1979 1985 Das V. stellt einen der größten Engpässe in der sowjetzonalen Volkswirtschaft dar. Die gerade auf diesem Gebiet wegen der bedeutenden Kriegs- und Demontageschäden notwendigen Investitionen sind nur sehr ungenügend erfolgt. Es besteht daher ein erheblicher Mangel an Verkehrsmitteln. Qualität und Quantität der neu gebauten Kraftfahrzeuge lassen sich kaum mit der BRD vergleichen (Kraftverkehr). Einen Straßenfernverkehr gibt es kaum. Der Behälterverkehr, diese für die Zusammenarbeit von Kraftverkehr und Eisenbahn wichtige und in der BRD weit verbreitete Verkehrsform, steckt erst in den Anfängen. Der gesamte Eisenbahnverkehr ist im Vergleich zur BRD als äußerst primitiv und rückständig zu bezeichnen, sei es in bezug auf Zugfolge, Reisegeschwindigkeit, Fahrzeugausstattung, Pünktlichkeit, Güterwagengestellung usw. (Eisenbahn). In der Binnenschiffahrt ist die für Westeuropa so charakteristische Motorisierung der Frachtkähne nicht erfolgt. Eine nennenswerte eigene Handelsflotte ist bisher noch nicht wieder erstanden (Schiffahrt). Auch der Luftverkehr mit eigenen Flugzeugen ist trotz vielfacher Ankündigung erst in recht beschränktem Maße aufgenommen (Luftverkehr). Im Gegensatz zu der in der westlichen Welt weitverbreiteten, privaten Unternehmensform der Verkehrsmittel ist das Verkehrswesen in der SBZ überwiegend verstaatlicht, also im Pj. Volkseigentum. Fast 90 v. H. des sowjetzonalen Güterverkehrs werden von den „volkseigenen“ Verkehrsbetrieben bedient. Wie alle Wirtschaftszweige, untersteht auch der gesamte Gütertransport der staatlichen Planung, und es wird allergrößter Wert auf die Erfüllung der aufgestellten Pläne gelegt. So wurden beispielsweise die Pläne der Gütertransportleistungen im Jahre 1954 bei der Eisenbahn mit 97 v. H. und bei der Binnenschiffahrt mit 91 v. H. nicht erfüllt, wogegen der Kraftverkehr mit 106 v. H. seinen Transportplan erfüllen konnte. Literaturangaben Olbrich, Paul: Die Fahrzeugwirtschaft bei der „Deutschen Reichsbahn“ der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 88 S. m. 14 Tab. u. 10 Anlagen. Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 273 Verkehrsgerichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerlagswesenSiehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1954 1958 1959 1975 1979 1985 Das V. stellt einen der größten Engpässe in der sowjetzonalen Volkswirtschaft dar. Die gerade auf diesem Gebiet wegen der bedeutenden Kriegs- und Demontageschäden notwendigen Investitionen sind nur sehr ungenügend erfolgt. Es besteht daher ein erheblicher Mangel an Verkehrsmitteln. Qualität und Quantität der neu gebauten Kraftfahrzeuge lassen sich kaum mit der BRD vergleichen…
DDR A-Z 1956
1956: S
Saalfeld Saatgut-Handelszentrale, Deutsche, DSG (HZ) Sabotage Sachsen Sachsen-Anhalt Sachversicherung SAG SBZ Schauprozesse Schichtfahrer Schidirowa, Maria Schiedsmann Schiffahrt Schirdewan, Karl Schmidt, Elli Schneeberg Schöffen Scholz, Paul Schönebeck Schönfärberei Schön, Otto Schulen, Allgemeinbildende Schulklub Schulung Schulung, Innerbetriebliche Schulungskommission Schulz, Berta Schumann, Kurt Schwangerenberatung Schwangerschafts- und Wochenhilfe Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs-AG Schweinemastaktion Schwerin Schwerindustrie Schwerpunktbetriebe SED Seefrachten, Deutsches Kontor für (Deutfracht) Seepolizei Seghers, Anna Seigewasser, Hans Sekretariat des ZK der SED Sektierer Selbmann, Fritz Selbstkosten Selbstkritik Selbstverpflichtung Selbstverwaltung, Kommunale Semjonow, Wladimir Semjonowitsch Sequesterbefehl SfS Shukow, Grigorij Konstantinowitsch Sichtwerbung Simon, Paul SKK SMAD SMT Sojuspuschtschina Sonderwege zum Sozialismus Sonneberg Sorben Sorgerecht Sovexportfilm Sowchose Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) Sowjetische Handelsgesellschaften Sowjetische Kontrollkommission Sowjetisches Militärtribunal (SMT) Sowjetnik Sozialdemokratismus Sozialfürsorge Sozialismus Sozialversicherungsausweis Sozialversicherungs- und Versorgungswesen Sparkassen Sparkaufbrief SPD Spedition, Internationale (deutrans) Speditionswesen Sperrgebiet Sperrzone Spionage Spitzelwesen Sport Sporttoto Sport und Technik, Gesellschaft für (GST) SSD Staatsanwaltschaft Staatsbeteiligung Staatsgrenze West Staatshaushalt Staatspräsident Staatsreserven Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich Staatssicherheitsdienst (SSD) Stachanow, Alexeij Stadtbezirk Stadtkontor, Berliner Stadtkreis Stahlmann, Richard Staimer, Richard Stalinismus Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili Stalinstadt Standards, Staatliche Ständige Kommissionen Stanislawski-Methode Staßfurt Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für Steidle, Luitpold Steinbach, Lotte Stendal Sterbegeld Steuerwesen Stibi, Georg Stipendien Stoph, Willy Strafgesetzbuch Strafregister Strafverfahren Strafvollstreckung Strafvollzug Stralsund Straßenwesen Streik Submissionen Suhl Sühnestellen SVKSaalfeld Saatgut-Handelszentrale, Deutsche, DSG (HZ) Sabotage Sachsen Sachsen-Anhalt Sachversicherung SAG SBZ Schauprozesse Schichtfahrer Schidirowa, Maria Schiedsmann Schiffahrt Schirdewan, Karl Schmidt, Elli Schneeberg Schöffen Scholz, Paul Schönebeck Schönfärberei Schön, Otto Schulen, Allgemeinbildende Schulklub Schulung Schulung, Innerbetriebliche Schulungskommission Schulz, Berta Schumann, Kurt Schwangerenberatung …
DDR A-Z 1956
Hochschulen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1951 dem Ministerium für Volksbildung der SBZ und den entsprechenden Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem die zentrale Leitung und Koordinierung der wissenschaftlichen Lehre und Forschung obliegen. Während die 6 Universitäten in Berlin, Leipzig, Halle, Jena, Greifswald, Rostock und die Technische Hochschule Dresden dem Staatssekretariat direkt unterstehen, sind die sonstigen Hochschulen nach sowjetischem Vorbild in die Verwaltung der einschlägigen Fachministerien übergegangen. Sie werden iedoch in hochschulpolitischen und wissenschaftlichen Fragen zugleich vom Staatssekretariat „angeleitet“. Die Neugründung des Staatssekretariats war der Auftakt zur „Hochschul-“ bzw. „Studienreform“, die weitgehende Veränderungen des deutschen Hochschulwesens mit sich brachte. Dieser Reformperiode ging eine weniger an sowjetischen Vorbildern orientierte erste Phase der Hochschulpolitik voraus (1945 bis 1950). Sie bereitete durch ihre sog. „Demokratisierung“ der H. den Boden für die Hochschulreform. Folgende Maßnahmen und Einrichtungen haben die H. dem werdenden totalitären Staat angepaßt: 1. Seit 1945 sind die neuen sowjetzonalen Behörden bestrebt, die Monopolstellung des Marxismus-Leninismus durchzusetzen. Seit dem Wintersemester 1950/51 haben die Studierenden aller Fakultäten vom 1. bis 3. Studienjahr das „gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium“ zu absolvieren. Es vermittelt die grundlegenden Lehren des dialektischen und historischen Materialismus sowie der politischen Ökonomie. Im Einklang damit sind im Laufe der Jahre die „Gesellschaftswissenschaften“, insbesondere die Geschichts-, Rechts-, Staats-, Wirtschafts- und Erziehungswissenschaften sowie die Philosophie im Geiste der kommunistischen Parteiideologie umgestaltet worden. Der Einfluß des Marxismus-Leninismus auf die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer (Wissenschaft) ist weniger bedeutsam. Jedoch propagieren die neuen Machthaber die Sowjetwissenschaft und betonen ihre Vorbildlichkeit. 2. Der Monopolstellung des Marxismus-Leninismus entspricht eine Berufungspolitik, die die Durchdringung des Lehrkörpers der H. mit intellektuellen Parteigängern des Kommunismus anstrebt. Der Anteil entschiedener Stalinisten ist nach zehn Jahren angeblich demokratischer Hochschulpolitik besonders hoch in den Fächern Philosophie, politische Ökonomie und neuere Geschichte. Den Mangel an geeigneten stalinistischen Dozenten versuchte die SBZ durch Schulungskurse an der Parteihochschule der SED und durch die schon 1947/48 einsetzende zentralisierte Förderung des „wissenschaftlichen Nachwuchses“ zu überwinden. Im Verlauf der Hochschulreform ist diese Institution, auch wissenschaftliche ➝Aspirantur genannt, weiter ausgebaut worden. 3. Eine gesteuerte Auslese garantiert eine den politischen Zielen der SED-Führung entsprechende Zusammensetzung der Studentenschaft. Wie im gesamten Erziehungswesen werden Arbeiter- und Bauernkinder sowie Kinder von Prämiierten und Angehörigen der „fortschrittlichen“ Intelligenz bevorzugt. Der Anteil der Arbeiter- und Bauernkinder an der Zahl der Studenten stieg von 10 v. H. 1945/46 auf 50 v. H. 1953/54. Die Zahl der Studenten an den H. erhöhte sich in dem [S. 113]gleichen Zeitraum von 8.170 auf 51.000. Dazu kommen noch die Angehörigen der Arbeiter- und Bauernfakultäten. 4. Die Neuorganisation der Hochschulen tendiert auf eine Verwandlung der Hochschulen in „Kaderschmieden“ der SBZ. Die „Vorläufige Arbeitsordnung der Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen und Universitäten“ (1949) gab den Hochschulen erstmalig ein politisches Erziehungsziel, das in der Phase der Hochschulreform immer mehr in den Vordergrund trat. Die „Vorläufige Arbeitsordnung“ (1949) beseitigte die Kuratorial-Verfassung und erweiterte die Befugnisse des Rektors. Gleichwohl hat sich keine echte akademische Selbstverwaltung herausgebildet. Alle akademischen Wahlen werden nach Bedarf manipuliert. Neben dem gewählten Rektor amtieren seit 1951 ernannte Prorektoren mit bestimmten Kompetenzen. Eine neue Einrichtung bilden die Fachrichtungen, die die einzelnen Fakultäten aufgliedern. Die philosophische Fakultät umfaßt z. B. 17 Fachrichtungen. Zur Beratung des Staatssekretariats sind wissenschaftliche Beiräte gebildet worden (1954; 39), deren Arbeit zu einer erhöhten Uniformität des Hochschulwesens geführt hat. 5. Die politische Kontrolle der Hochschule hat nach und nach die SED-Betriebsgruppe übernommen, der Dozenten und Studenten angehören. Sie wird unterstützt von der FDJ, der — von zuverlässigen SED-Mitgliedern geleitet — schon 1950 die übergroße Mehrheit der Studenten angehörte. 6. Das Studium erfolgt an allen Hochschulen nach festen, für Studierende und Dozierende verbindlichen Studienplänen im 10-Monate-Studienjahr. Der übermäßigen Spezialisierung (in der Regel studiert der Student nur ein Fach und kann sich auf ein besonderes Gebiet dieses Faches spezialisieren) versucht man durch das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium entgegenzuwirken. Ein sechswöchiges Berufspraktikum nach jedem Prüfungsabschnitt hat die Verbindung zwischen Theorie und Praxis herzustellen. Besondere Kommissionen entscheiden nach Ablegung der Examina über die berufliche Verwendung des Studenten. Die Masse der Studenten ist im Interesse einer besseren Überwachung in Seminargruppen aufgegliedert worden. Das sind kleine (20 bis 30 Studierende), Schulklassen vergleichbare Einheiten, die von (nach politischen Gesichtspunkten ausgelesenen) Seminargruppensekretären geleitet werden. Jede Seminargruppe umfaßt Studierende eines Jahrgangs und einer Fachrichtung, die den gleichen Studienplan zu erfüllen haben. Verstöße gegen die „Lerndisziplin“ werden streng geahndet. Das Studium muß in der vorgeschriebenen Zeit beendet werden. 7. Die mit dem Druck zur Anpassung immer verbundenen Chancen für anpassungsbereite Studierende sind gegeben in der unterschiedlichen Zuteilung von Stipendien und in den großen Möglichkeiten eines schnellen beruflichen Aufstiegs. Zur Gewinnung der Dozenten hat die „VO. über die Erhaltung und Entwicklung der deutschen Wissenschaft und Kultur, die weitere Verbesserung der Lage der Intelligenz und die Steigerung ihrer Rolle in der Produktion und im öffentlichen Leben“ vom 31. 3. 1949 u. a. auch die Gelehrten materiell besserzustellen versucht und verschiedene Ehrungen für sie geschaffen. Weitere Verordnungen 1951 und 1952 haben die Gehälter der Dozenten wesentlich erhöht, so daß sie heute zu den Gruppen mit den höchsten Einkommen zählen. 8. Der große Bedarf an Funktionären für die bürokratischen Apparate der Partei, der Massenorganisationen, des Staates und der Wirtschaft führte nach dem Übergang zur Planwirtschaft zur Neugründung zahlreicher H. Nach sowjetischem Vorbild haben sie den Charakter von Fach-H. Die ersten Neugründungen waren die Deutsche ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, jetzt Potsdam-Babelsberg, die H. für Ökonomie und Planung, Berlin, die Brandenburgische Landeshochschule Potsdam (jetzt Pädagogische Hochschule). 1955 gab es 46 Universitäten und Hochschulen (1938 nur 13 in demselben Gebiet). Zu den Neugründungen gehören z. B. die H. für Binnenhandel Leipzig, die H. für Schwermaschinenbau Magdeburg, die Technische H. für Chemie Leuna-Merseburg, die drei Medizinischen Akademien Neben den staatlichen H. gibt es H. der SED und anderer Organisationen. Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 112–113 HO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hockauf, FridaSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1951 dem Ministerium für Volksbildung der SBZ und den entsprechenden Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem die zentrale Leitung und Koordinierung der wissenschaftlichen Lehre und Forschung obliegen. Während die 6 Universitäten in Berlin, Leipzig, Halle, Jena, Greifswald, Rostock und die…
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Chemische Industrie (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die Ch. I. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, während bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen Industrie bestand. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. 1936 hatte das Sowjetzonengebiet an der gesamtdeutschen Erzeugung z. B. folgende Anteile: Methanol 78,9 v. H., Stickstoffdüngemittel 61,1, Kali 58,7, Schwefelkohlenstoff 57,5, synthetischer Ammoniak 55,5, Benzin 55, Chlor 48,5, kalzinierte Soda 47,1 und Dieselkraftstoffe 29,6 v. H. Diese Anteile erhöhten sich während der Kriegsjahre zum Teil nicht unerheblich. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die Ch. I. der SBZ 1945/46 außerordentlich empfindliche Demontagen hinnehmen. Nach sowjetzonalen Unterlagen wurden u. a. folgende Kapazitäten durch die Sowjets demontiert: Gipsschwefelsäure 100 v. H., sonstige Schwefelsäure 30 v. H., kalzinierte Soda 85 v. H., Ätznatron 60 v. H., Stickstoffdüngemittel 40 v. H. In anderen Zweigen waren die Demontagen geringer, da die wichtigsten Chemie-Großbetriebe von den Sowjets beschlagnahmt wurden (SAG) Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets (Stand von Anfang 1952) über mehr als 52 v. H aller Kapazitäten in der Ch. I. Bei einer großen Anzahl chemischer Erzeugnisse besaßen die Sowjets sogar Monopolstellungen, bei anderen lag der Anteil wesentlich über dem Durchschnitt. Durch die sowjetische Verfügungsgewalt über die wichtigsten chemischen Grundstoffe sind der deutsch verbliebene Teil der Ch. I. und viele andere Industriezweige (Textilindustrie, Lack- und Farbenindustrie, Metallindustrie, Papierindustrie, Elektro- und Glasindustrie usw.) von der Belieferung durch SAG-Betriebe abhängig. Die SAG-Betriebe der Ch. I. gingen am 1. Jan. 1954 in deutsche Verwaltung über. Etwa 95 v. H. der Produktion sind verstaatlicht. Der Rest besteht aus kleinen und kleinsten Betrieben, in denen vorwiegend chemisch-technische und kosmetische Erzeugnisse hergestellt werden. Sie unterliegen der Kontrolle der staatlichen Organe und Rohstoffzuteilungen über die Staat[S. 56]lichen Vertragskontore nur insoweit, als es sich um Planproduktion oder um solche Produktion handelt, für die unwichtige Rohstoffe verwendet werden können. Der Fünfjahrplan sah für die Ch. I. die Überwindung der Abhängigkeit von westlichen Bezugsquellen bei den wichtigsten Erzeugnissen vor. Die Produktion soll z. B. wie folgt gesteigert werden: Die Ergebnisse der ersten vier Planjahre deuten darauf hin, daß die geplanten Steigerungen im allgemeinen erfüllt, z. T. sogar übererfüllt werden. Bei kalzin. Soda, Ätznatron und Phosphordünger wurde das Planziel nicht erreicht. Literaturangaben *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 64 S. m. 14 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 55–56 CDU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ChemnitzSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bereits vor der Teilung Deutschlands hatte die Ch. I. in der heutigen SBZ bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, während bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen Industrie bestand. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren…
DDR A-Z 1956
1956: K
Kader Kaderabteilung Kaderbearbeiter Kaderpolitik Kammerabkommen Kampfgruppen Kandidat Kapitalismus Kapitulantentum Karl-Marx-Stadt Karrierist Kasernierte Volkspolizei Kassation Kastner, Hermann Kaul, Friedrich Karl KdT Kernbau Keßler, Heinz KGB Kindergarten Kirchenpolitik Klassenjustiz Klassenkampf Klassenkampf auf dem Dorfe Koenen, Bernhard Koenen, Wilhelm Koexistenz Kohlenindustrie Kolchose Kollektiv Kollektive Führung Kollektiverziehung Kollektivierung Kombinat Kominform Komintern Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Kommissionsverträge Kommunalwirtschaftliche Unternehmen Kommunismus Kompensationsabkommen Komplexbrigade Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher Komsomol Konfliktkommission König, Johannes Konkursrecht Konstruktivismus Konsumgenossenschaften Konsumgüterversorgung Konsumspezialhandel Kontrolle Kontrollkommission Kontrollpunkte Kontrollrat Kontrollziffer Konzert- und Gastspieldirektion, Deutsche Korabelnikowa, Lydia Körperkultur und Sport, Komitee für Köthen Kowaljow, F. KP KPdSU KPdSU, Geschichte der KPKK KPP Kraftstoff-Vertrieb Kraftverkehr Kraftwagenerzeugung Kramer, Erwin Krankengeld Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Kreis Kreisgericht Kreiskontore für Landwirtschaftlichen Bedarf, Staatliche Kreisstaatsanwalt Kreistag KRG Krieg Kriegsopferversorgung Kriegsverbrecherprozesse Krise Krise des Kapitalismus, Allgemeine Kritik und Selbstkritik Kröger, Herbert Kuba Kuckhoff, Greta Kulturbolschewismus Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB) Kulturdirektor Kulturelle Massenarbeit Kultureller Austausch Kulturelles Erbe Kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, Gesellschaft für Kulturerbe, Deutsches Kulturerbe, Nationales Kulturfonds Kulturhaus Kultur, Ministerium für Kulturoffizier Kulturorganisator Kulturplan Kulturpolitik Kulturverordnung Kündigungsrecht Kunstkommission Künstlerisches Volksschaffen, Preis für Kunstpolitik Kupferbergbau Kuren der Sozialversicherung Kursant KVP KVPD KWUKader Kaderabteilung Kaderbearbeiter Kaderpolitik Kammerabkommen Kampfgruppen Kandidat Kapitalismus Kapitulantentum Karl-Marx-Stadt Karrierist Kasernierte Volkspolizei Kassation Kastner, Hermann Kaul, Friedrich Karl KdT Kernbau Keßler, Heinz KGB Kindergarten Kirchenpolitik Klassenjustiz Klassenkampf Klassenkampf auf dem Dorfe Koenen, Bernhard Koenen, Wilhelm Koexistenz Kohlenindustrie Kolchose Kollektiv Kollektive Führung …
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Deutsches Rotes Kreuz (DRK) (1956)
Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 22. Okt. 1952 in der SBZ wiedergegründet. Am 1. Jan. 1953 wurde der gesamte Krankentransport dem DRK unterstellt. Bis dahin unterstand dem DRK lediglich die Ausbildung von Gesundheitshelfern und der Bahnhofsbetreuungsdienst. Im Dez. 1953 kam der Kindertransport über die Zonengrenzen und in das östliche Ausland sowie die Hygienekontrolle mit der Bildung von Ortshygieneaktivs hinzu. Im Frühjahr 1956 wurden schließlich die Bahnhofsdienste der Volkssolidarität vom DRK übernommen. Den Kreisausschüssen des DRK obliegt die Kontrolle der Krankenhäuser, die dem zuständigen Kreisausschuß Bettenmeldungen einzureichen haben. Der Beitrag beträgt für ein aktives Mitglied pro Vierteljahr 0,50 DM, für passive Mitglieder („Freunde des DRK“) monatlich mindestens 0, 50 DM, für Rentner 0,25 DM. Zum größten Teil wird die Organisation aus dem Staatshaushalt finanziert. Aktive Mitglieder müssen eine Gesundheitshelferprüfung oder Rettungsschwimmerprüfung abgelegt haben. Oberstes Organ des DRK ist der Zentralausschuß mit dem Sitz in Dresden, Kaitzerstraße 2. Dem Zentralausschuß unterstehen 14 Bezirksausschüsse entsprechend den Bezirken der SBZ. Jeder Bezirksausschuß gliedert sich in Kreisausschüsse, die wiederum aus verschiedenen Sanitätsbereitschaften bestehen. (Die Bereitschaft umfaßt 10–15 Mitglieder, 1 Leiter und 2 Stellvertreter; die Gruppe umfaßt 3 Bereitschaften, 30–45 Mitglieder, 1 Leiter und 2 Stellvertreter; die Abteilung umfaßt 3 Gruppen, 90–135 Mitglieder, 5 Leitungsmitglieder, davon möglichst 1 Arzt. Als kleinste Betriebseinheit können neuerdings 3 Mitglieder eine Betriebsbereitschaft bilden.) Die Mitglieder vom Zentralausschuß bis zu den Kreisausschüssen sind fest besoldet. Dagegen sind die Sanitätsbereitschaften lediglich mit ehrenamtlichen Helfern besetzt. Der Zentralausschuß sowie analog die Bezirksausschüsse und Kreisausschüsse sind von der SED „genehmigte“ Organe, die beschlußfassend sind. Den Ausschüssen unterstehen das Zentralbüro, analog die Bezirks- und Kreisbüros als nichtgewählte, ausführende Organe. Zentralausschuß und die Bezirks- und Kreisausschüsse gliedern sich in folgende Abteilungen bzw. Referate: Organisation, Instruktion, Sanitätsausrüstung, Krankentransport, Wasserrettungsdienst, Schulung, Statistik, Kader, Finanzen. Ehrenpräsident: Otto Buchwitz (SED), früher Sächsischer Landtagspräsident. Vorsitzender d. Zentralausschusses: Dr. med. Werner Ludwig (SED). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 61 Deutsche Schiffahrts- und Umschlagsbetriebe (DSU) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft)Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 22. Okt. 1952 in der SBZ wiedergegründet. Am 1. Jan. 1953 wurde der gesamte Krankentransport dem DRK unterstellt. Bis dahin unterstand dem DRK lediglich die Ausbildung von Gesundheitshelfern und der Bahnhofsbetreuungsdienst. Im Dez. 1953 kam der Kindertransport über die Zonengrenzen und in das östliche Ausland sowie die Hygienekontrolle mit der…
DDR A-Z 1956
Sabotage (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Durch Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 sind sog. Diversions- und Sabotage-Akte unter Strafe gestellt worden. Dieser Befehl hatte in jedem Land der SBZ eine eigene Übersetzung erfahren, wodurch fünf sprachlich verschiedene Fassungen dieses Strafgesetzes bestanden. Die Anwendung in der Praxis war aber überall gleich. Im entscheidenden Teil lautete der Befehl: „Zwecks Unterbindung der gegen den von den deutschen Selbstverwaltungsorganen durchgeführten wirtschaftlichen Aufbau gerichteten verbrecherischen Tätigkeit einzelner Personen befehle ich: 1. Personen, die der Ausübung von Diversionsakten, welche den Zweck haben, die Durchführung wirtschaftlicher Maßnahmen der deutschen Selbstverwaltungsorgane oder deutschen Verwaltungen zu unterbinden, überführt sind, sind mit Gefängnis bis zu 15 Jahren, in besonders schweren Fällen mit dem Tode zu bestrafen. 2. Denselben Strafen unterliegen auch Personen, welche der S. mit dem Zwecke der Einstellung der Arbeit von Betrieben, ihrer Beschädigung oder Vernichtung schuldig sind.“ Die unklare Fassung der Ziffer 1 dieses Befehls machte es den linientreuen und parteigebundenen Volksrichtern leicht, im Bedarfsfall jeden Tatbestand unter dieses Strafgesetz fallen zu lassen. Es wurden nicht nur Gefängnisstrafen verhängt, vielmehr überwogen die auf Zuchthaus lautenden Urteile; verschiedentlich ergingen sogar Todesurteile. Bloßer Ungehorsam aegen eine Verwaltungsanordnung konnte als „Diversion“ oder „S. schwer bestraft werden. Bis zur Aufhebung des Besatzungsrechts im Herbst 1955 wurde in der Rechtsprechung zwischen der Anwendungsmöglichkeit des Befehls Nr. 160 und des Art. 6 der Verfassung scharf unterschieden. Entgegen dieser Übung wird seitdem Art. 6 der Verfassung auf die bisher von dem Befehl Nr. 160 erfaßten Tatbestände angewendet: „Mit seiner (Befehl Nr. 160) Aufhebung im Zuge der Beseitigung des Besatzungsrechts entstand keine Lücke im Gesetz. Die Funktion des Befehls 160 erfüllt nunmehr der Art. 6 in vollem Umfange.“ (Ziegler, Vizepräsident des Obersten Gerichts, in „Neue Justiz“ 1955 S. 585). Der Entwurf des neuen Strafgesetzbuches, durch das der Art. 6 der Verfassung in einzelne Tatbestände aufgelöst werden soll, sieht auch einen „Sabotage“-Tatbestand vor. (Boykotthetze, Diversant) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 222 Saatgut-Handelszentrale, Deutsche, DSG (HZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SachsenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Durch Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 sind sog. Diversions- und Sabotage-Akte unter Strafe gestellt worden. Dieser Befehl hatte in jedem Land der SBZ eine eigene Übersetzung erfahren, wodurch fünf sprachlich verschiedene Fassungen dieses Strafgesetzes bestanden. Die Anwendung in der Praxis war aber überall gleich. Im entscheidenden Teil lautete der Befehl: „Zwecks Unterbindung der gegen den von…
DDR A-Z 1956
Investitionsbank, Deutsche (DIB) (1956)
Siehe auch: Deutsche Investitionsbank: 1975 1979 Deutsche Investitionsbank (DIB): 1969 Investitionsbank, Deutsche: 1953 1954 Investitionsbank, Deutsche (DIB): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Finanzinstitut der Staatlichen Wirtschaft für Investitionsmittel. Auf Anordnung der DWK vom 13. 10. 1948 als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Berlin ins Leben gerufen. Grundkapital 200 Mill. DM Ost. Aufsichtführend ist das Finanzministerium. Filialen bestehen in Ost-Berlin und in den 14 Bezirkshauptstädten mit weiteren 23 Außenstellen, die jeweils für mehrere Kreise zuständig sind. Nach „Anordnung zur Errichtung der Deutschen Investitionsbank vom 13. Oktober 1948“ (ZVOBl. 1948, S. 494) gewährt sie Hypotheken und Darlehen an Unternehmen und Einzelpersonen sowie Darlehen an Gebietskörperschaften und verwaltet außerdem treuhänderisch zweckgebundene Einlagen und Spezialfonds. Für Gewährung von Hypotheken und Darlehen hat die DIB gegenüber den Versicherungsanstalten und für Beträge über 10.000 DM Ost gegenüber Kreditanstalten vollständiges Monopol. Hypotheken und Darlehen an nicht „volkseigene“ landwirtschaftliche Betriebe werden durch die Deutsche ➝Bauernbank unter Aufsicht der [S. 124]DIB gewährt. Die Mittel für Hypotheken und Darlehen stammen aus der Ausgabe von Schuldverschreibungen und aus Spezialfonds der öffentlichen Haushalte. Die zu Investitionen in der „volkseigenen“ Wirtschaft bestimmten Geldmittel (Spezialfonds) erhält die DIB entweder direkt oder indirekt (Amortisationszahlungen der „volkseigenen“ Wirtschaft) aus dem Staatshaushalt. Nach Fertigstellung der Investitionen gehen diese ausgegebenen Gelder in das Eigenkapital der Betriebe über. Die DIB erhält die Investitionspläne, nach denen sie die Verteilung der Mittel vorzunehmen und ihre zweckgebundene Verwendung zu kontrollieren hat, von der Staatlichen ➝Plankommission. Präsident: Curt Lehmann (SED). Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 123–124 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jakuschin, AndrejSiehe auch: Deutsche Investitionsbank: 1975 1979 Deutsche Investitionsbank (DIB): 1969 Investitionsbank, Deutsche: 1953 1954 Investitionsbank, Deutsche (DIB): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Finanzinstitut der Staatlichen Wirtschaft für Investitionsmittel. Auf Anordnung der DWK vom 13. 10. 1948 als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Berlin ins Leben gerufen. Grundkapital 200 Mill. DM Ost. Aufsichtführend ist das Finanzministerium. Filialen bestehen…
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Familienpolitik (1956)
Siehe auch: Familie: 1969 1975 1979 1985 Familienpolitik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die F. in der SBZ orientiert sich seit 1949/50 ganz am sowjetischen Modell. Der Wert der F. soll durch ihren Wert für die „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ bestimmt werden. Von diesem Standpunkt aus weist die staatliche F. der Familie eine dreifache Funktion zu: 1. Die Familie hat Sorge zu tragen für die Sicherung eines ausreichenden Kadernachwuchses für alle Gebiete des staatlichen Lebens. Kinderreiche erhalten finanzielle Zuwendungen durch den Staat. Schwangerschaftsunterbrechungen sind nur aus gesundheitlichen Gründen statthaft. 2. Die Familie soll ihre Interessen mit den Interessen der staatlichen Planwirtschaft identifizieren. In diesem Zusammenhang erstrebt die F. vor allem die Einbeziehung der Ehefrau und Mutter in den Produktionsprozeß. Der Bau von Heimen und Horten für Kinder berufstätiger Mütter wird forciert vorangetrieben. Eine berufliche und politische Tätigkeit kann die Ehefrau gegebenenfalls auch ohne das Einverständnis des Mannes ausüben. Auch eine damit verbundene längere Abwesenheit vom gemeinsamen Wohnsitz soll kein Scheidungsgrund sein. Grundsätzlich soll alle Arbeit zur Erfüllung der Wirtschaftspläne als Arbeit für das Wohlergehen der Familie verstanden werden. — 3. Die Familie soll in engster Zusammenarbeit vor allem mit Schule und FDJ Erziehungsstätte des „sozialistischen Menschen“ sein. Der 1954 veröffentlichte Entwurf eines Familiengesetzbuches betont den Anspruch des Staates auf maßgeblichen Einfluß in der Kindererziehung und macht den Eltern u.a. zur Pflicht, ihre Kinder im Sinne der „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ zu erziehen. Anderenfalls ist die zuständige staatliche Dienststelle berechtigt, „die erforderlichen Anordnungen zu treffen“, d. h. die Kindererziehung völlig in staatliche Regie zu nehmen. — Durch diese dreifache Zielsetzung wird der Eigenwert der Familie völlig aufgehoben. Die Familie wird zum Werkzeug politischer Zielsetzung. Innerhalb dieser Absichten erstrebt die staatliche F. allerdings eine Festigung der Familie und keineswegs ihre Auflösung. (Familienrecht) Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 2., überarb. Aufl., Bonn 1956. 71 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 81 Falkensee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FamilienrechtSiehe auch: Familie: 1969 1975 1979 1985 Familienpolitik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die F. in der SBZ orientiert sich seit 1949/50 ganz am sowjetischen Modell. Der Wert der F. soll durch ihren Wert für die „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ bestimmt werden. Von diesem Standpunkt aus weist die staatliche F. der Familie eine dreifache Funktion zu: 1. Die Familie hat Sorge zu tragen für die Sicherung eines ausreichenden Kadernachwuchses für alle Gebiete des staatlichen Lebens.…
DDR A-Z 1956
Ackermann, Anton (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 25. 12. 1905 in Thalheim (Erzgeb.), richtiger Name: Eugen Hanisch, Beruf: Strumpfwirker. Trat 1919 der Freien Sozialistischen Jugend bei, seit 1926 Mitgl. der KPD und ihr Bezirksleiter für Erzgebirge-Vogtland. 1928–1932 Lenin-Schule in Moskau, 1932/33 Mitarbeiter der Deutschland-Abteilung der Komintern. 1933 Leiter der illegalen KP-Organisation für Groß-Berlin; seit Okt. 1935 Mitgl. des ZK und des Politbüros der KPD. 1936/37 nahm A. am spanischen Bürgerkrieg teil und kehrte anschließend in die SU zurück. Leitete im Kriege als Mitgl. des Nationalkomitees Freies Deutschland den Moskauer Sender „Freies Deutschland“. 1945 kam A. wieder nach Deutschland, forcierte die Fusion der SPD mit der KPD zur SED, wurde im April 1946 Mitgl. des Zentralsekretariats der SED, am 24. 7. 1950 Mitgl. des ZK der SED sowie Kandidat des Politbüros. Seit 15. 10. 1950 Abgeordneter der Volkskammer. A. war außerdem Mitbegründer des Kulturbundes und Mitgl. seines Präsidialrates. Von 1946 bis zu seiner „Selbstkritik“ 1948 vertrat A. die Theorie vom „besonderen deutschen Weg zum Sozialismus“. Im Okt. 1949 wurde er Staatssekretär im sowjetzonalen Außenministerium, im April 1953 außerdem Direktor des Marx-Engels-Lenin-Stalin-Instituts. A. war verheiratet mit Elli ➝Schmidt. Wegen Unterstützung der „parteifeindlichen Fraktion“ Zaisser-Herrnstadt wurde A. im Sommer 1953 nach und nach seiner Parteiämter enthoben und im Okt. 1953 als Staatssekretär durch Georg ➝Handke ersetzt. Am 23. 1. 1954 erhielt A. vom ZK der SED eine „strenge Rüge“ und wurde aus diesem Gremium ausgeschlossen. Seit 1954 Leiter der Hauptverwaltung Film im Ministerium für Kultur. Durch Beschluß des ZK der SED vom 29. 7. 1956 im Zuge der Entstalinisierung rehabilitiert. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 11 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/ackermann-anton verwiesen. Abwerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ADNSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 25. 12. 1905 in Thalheim (Erzgeb.), richtiger Name: Eugen Hanisch, Beruf: Strumpfwirker. Trat 1919 der Freien Sozialistischen Jugend bei, seit 1926 Mitgl. der KPD und ihr Bezirksleiter für Erzgebirge-Vogtland. 1928–1932 Lenin-Schule in Moskau, 1932/33 Mitarbeiter der Deutschland-Abteilung der Komintern. 1933 Leiter der illegalen KP-Organisation für Groß-Berlin; seit Okt. 1935 Mitgl. des ZK und des Politbüros der KPD.…
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Architektur (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des Regimes, für die das monströse Bauwerk der Moskauer Lomonossow-Universität als Norm galt, diktierte einen Baustil, der in der Nachfolge Hitlers pseudo-klassizistische Elemente in bombastischer Fülle aufwies und nach Herkunft und Haltung eher als „antiquarischer Gigantismus“ bezeichnet zu werden verdiente. Der Fassade wurde überall der Vorrang vor dem Grundriß gegeben; die Auflösung der Städte in Eigenheimsiedlungen wurde als „Isolierung der Menschen und ein Hindernis für die Entwicklung“ (Ulbricht) abgelehnt; Prunkstraßen wie die Ostberliner Stalinallee, sog. Kulturhäuser und andere Bauten „gesellschaftlichen“ Charakters wurden mit großem Aufwand gefördert, während die eigentlichen städte- und vor allem wohnungsbaulichen Aufgaben aus Mangel an Mitteln und Baustoffen und infolge des sterilen Bürokratismus des Projektierungsapparates brachlagen (Wohnungswesen). Nachdem 1955 Chruschtschow die Baupolitik der SU scharf kritisiert und ihr Einfachheit, Strenge der Formen und Sparsamkeit als neue Grundsätze anempfohlen hatte, forderte die Deutsche Bauakademie für die SBZ zwar auch Berücksichtigung der Funktion des Bauwerkes, betonte aber, daß das deutsche Bauwesen in der Pflege des klassischen Kulturerbes hinter dem sowjetischen zurückstehe und sich den neuen Richtlinien der SU daher noch nicht in vollem Umfange anschließen könne. Immerhin ist damit zu rechnen, daß dem Wohnungsbau und dem ländlichen Bauen nunmehr größere Beachtung geschenkt werden wird; einer wesentlichen Steigerung des Wohnungsbaues stehen allerdings die vordringlichen Bauvorhaben des Investitionsprogramms und der Baustoffmangel im Wege. Alle größeren Bauaufgaben, unter denen militärische und schwerindustrielle Objekte den Vorrang haben, werden von den staatlichen Projektierungsbüros bearbeitet, die die große Masse der freien Architekten an sich gezogen haben. Mit den privaten Bauherren sind auch die Existenzmöglichkeiten eines selbständigen Architektenstandes dahingeschwunden. (Kunstpolitik, Funktionalismus, Konstruktivismus) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 27 Arbeit und Löhne, Kommission für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArnstadtSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des…
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Verfassung und Verwaltung (1956)
Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 [S. 274]Wie das deutsche Volk aus seinen Erfahrungen unter dem Hitler-Regime weiß, bietet das geschriebene Wort einer Verfassung allein noch nicht die Gewähr dafür, daß nicht ihr Geist verfälscht und ihr Inhalt ausgehöhlt wird. So blieb die Weimarer Verfassung während der 12 Jahre der Hitler-Regierung theoretisch in Geltung, ohne die Diktatur bei ihren innerpolitischen Gewaltmaßnahmen oder bei ihrer abenteuerlichen Außenpolitik zu behindern. Die staatsrechtliche Entwicklung in der SBZ von 1945 bis heute ist nicht zu verstehen, wenn man sich nicht die Möglichkeit eines solchen Widerspruchs zwischen äußerem Wortlaut und tatsächlichem Geschehen vor Augen hält. Durch die militärische Eroberung des östlichen Teiles Deutschlands und durch die Bestimmungen der dem Potsdamer Abkommen vorangegangenen Feststellungen der vier Mächte über das Kontrollverfahren in Deutschland vom 5. Juni 1945, die die höchste Regierungsgewalt für das betreffende Besatzungsgebiet dem Oberbefehlshaber der Besatzungsstreitkräfte übertrug, ist die SU in die tatsächliche unbeschränkte Verfügungsgewalt über ein Gebiet gelangt, dessen Bewohner, durch Hunger, Not und Entbehrungen und die seelische Erschütterung des politischen und militärischen Zusammenbruchs gelähmt, zu einer selbständigen Neuorganisation nur schwer in der Lage gewesen wären und jedenfalls bereit waren, sich an den von der Besatzungsmacht dargebotenen Richtlinien und Hilfen zu orientieren. Daß die SU von vornherein die Absicht hatte, das von ihr besetzte Gebiet politisch, wirtschaftlich und kulturell im Sinne des Bolschewismus umzuformen, läßt sich aus dem heute — nach elfjähriger Besetzungsdauer — erreichten hohen Grad der Anpassung an sowjetrussische Verhältnisse feststellen. Diese Absicht ist aber in der ersten Zeit der Besetzung von der Besatzungsmacht offenbar planmäßig verborgen worden. (Besatzungspolitik) Als Richtschnur für die staatsrechtliche Entwicklung in der SBZ wie in Deutschland überhaupt sind von der Potsdamer Konferenz die Begriffe Demokratisierung und „Entmilitarisierung“ verkündet worden (Potsdamer Abkommen, Abschn. III, Einleitung). Das Wort Demokratie hat in der sowjetrussischen amtlichen Vorstellungswelt jedoch einen ganz anderen Inhalt als im Westen. Nach Stalin ist „die Demokratie in der SU … eine Demokratie für die Werktätigen“, und er glaubt daher, „daß die Verfassung der UdSSR die einzige bis zum letzten demokratische Verfassung der Welt ist“ (Rede Stalins über die Verfassung der UdSSR am 25. 11. 1936, abgedr. in „Die Stalinsche Verfassung“, Ostberlin, 1950, S. 34 f.). In derselben Rede hatte Stalin wörtlich gesagt: „Ich muß zugeben, daß der Entwurf der neuen Verfassung tatsächlich das Regime der Diktatur der Arbeiterklasse aufrechterhält, ebenso wie er die jetzige führende Stellung der Kommunistischen Partei der UdSSR unverändert beibehält“ (a. a. O., S. 33 f.). Nach sowjetrussischer Auffassung sind also vollendete „Demokratie“ und bolschewistische Diktatur gleichbedeutende Begriffe. Für die deutsche Bevölkerung, die nach den schmerzlichen Erfahrungen unter der Hitler-Diktatur eine echte Demokratie, nämlich freiheitliche und rechtsstaatliche Verhältnisse, ersehnte, hielt die sowjetische Besatzungsmacht 1945 jedoch politische Formen bereit, die eine solche echte Demokratie nur zu bedeuten schienen. Im Sommer 1945 sind von der SMAD nicht nur die KPD, sondern auch drei im westlichen Sinne demokratische Parteien gestattet worden: die SPD, die CDU [S. 275]und die LDPD. Das schien auf eine annähernde Wiederherstellung des Weimarer Parteiensystems hinauszulaufen. Diese Wiedererweckung der deutschen Demokratie der Vor-Hitler-Zeit war aber in der SBZ nur eine scheinbare. In der SBZ haben die vier Parteien niemals die Gelegenheit erhalten, sich in der ursprünglichen Aufstellung miteinander zu messen. Bevor nämlich — im Oktober 1945 — die ersten Wahlen (und zwar Gemeinde- und Landtagswahlen) erfolgten, war der erste entscheidende Schritt zur Durchlöcherung dieses Parteiensystems getan worden. Das war der im Frühjahr 1946 unter sowjetischem Druck vorgenommene Zusammenschluß der KPD und SPD zur sog. „Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“, der SED. Nach den Wahlen im Okt. 1946, bei denen die SED nicht ganz die Hälfte aller Stimmen erzielte, hat sich die SED nie wieder zu einer echten Wahl gestellt, d. h. einer solchen, wo der Wähler zwischen mehreren Listen auswählen kann, und zwar weder in der Sowjetzone noch in Ostberlin. Vielmehr wurde jetzt der Weg der sog. Blockpolitik beschriften. In diese wurden nicht nur die drei übrigbleibenden politischen Parteien SED, CDU und LDP sowie zwei im Sommer 1948 neugegründeten Parteien, die sogenannte „National-Demokratische Partei Deutschlands“ (NDPD) und die „Demokratische Bauernpartei Deutschlands“ (DBD), einbezogen, sondern auch die sog. demokratischen Massenorganisationen. Ohne ordnungsgemäße Wahlhandlung, lediglich auf dem Wege der Delegierung, wurden von den Blockparteien und Massenorganisationen Vertreter nominiert, die am 6. und 7. 12. 1947 als erster sog. Volkskongreß zusammentraten. In derselben Weise wurde der am 17. und 18. 3. 1948 (gleichzeitig mit der Hundertjahrfeier der deutschen Revolution von 1848) tagende „Zweite Volkskongreß“ berufen, der sich selbst zu einem „Deutschen Volksrat“ erklärte. Dieser nicht aus Wahlen, sondern durch willkürliche Berufungen entstandene „Deutsche Volksrat“ ließ durch einen Verfassungsausschuß den „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“ ausarbeiten, der am 22. 10. 1948 veröffentlicht wurde. Am 19. 3. 1949 wurde diese Verfassung vom „Volksrat“ nach geringen Änderungen angenommen. Am 15. und 16. 5. 1949 wurde in der SBZ eine Abstimmung über eine willkürlich zusammengesetzte Einheitsliste der Blockparteien und „Massenorganisationen“ in der Weise durchgeführt, daß der Wähler entweder mit Ja oder mit Nein stimmen oder einen ungültigen Stimmzettel abgeben konnte. Trotz der sehr intensiven und mit national gefärbten Losungen unterbauten Propaganda wurden im ganzen nur 61,8 v. H. Ja-Stimmen, in Ostberlin sogar nur 51,7 v. H. Ja-Stimmen erzielt (Wahlen). Dies reichte aber aus, um die „Einheitsliste“ als gewählt zu erklären. So kam der „Dritte Deutsche Volkskongreß“ in Stärke von 1 523 Delegierten zustande, die am 30. 5. 1949 die Verfassung bestätigten und die Ernennung der 330 Abgeordneten des neuen „Deutschen Volksrats“ vornahmen. Wieder ohne parlamentarische Wahlen entstand dann am 7. 10. 1949 die „Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik“, indem der „Deutsche Volksrat“ sich diese Bezeichnung beilegte („Gesetz über die Konstituierung der Provisorischen Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik“ [„DDR“] vom 7. 10. 1949, GBl. S. 1/49). Gleichzeitig wurden eine „Provisorische Regierung der Deutschen Demokrati[S. 276]schen Republik“ eingesetzt, eine „Provisorische Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik“ gebildet und die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ in Kraft gesetzt (GBl. S. 2 ff./49). Diese Verfassung der „DDR“ orientiert sich in ihrem Wortlaut weitgehend an dem Vorbild der Weimarer Verfassung. So erscheint Art. 1 Abs. 2 der Weimarer Verfassung: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“ ebenso wie im „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ (Art. 20 Abs. 2 Satz 1) auch in der „Verfassung der DDR“ in der Fassung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 3 Abs. 1). Das Bekenntnis zu dem Grundsatz demokratischer Wahlen ist in der Verfassung (Art. 51 Abs. 2) in fast die gleichen Worte gekleidet wie in der Weimarer Verfassung (Art. 22): „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl … gewählt“, während das Bonner Grundgesetz auf Grund der unter der Hitler-Diktatur gemachten Erfahrungen darüber hinaus noch freie Wahlen fordert: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ (Art. 38 Abs. 1 Satz 1). Im einzelnen bestehen naturgemäß zahlreiche Abweichungen von der Weimarer und der Bonner Verfassung. Von diesen sei das in der Verfassung der „DDR“ auffallend niedrig angesetzte Alter der Wahlmündigkeit (aktiv mit 18 Jahren, passiv mit 21 Jahren, Art. 52) erwähnt. Entscheidend ist aber überhaupt nicht der Wortlaut einer Verfassung, sondern der tatsächliche Machtgehalt, der sich hinter ihr verbirgt. Am 15. 10. 1950 wurde in der SBZ unter Aufhebung der an sich fälligen Gemeinde-, Kreis- und Landtagswahlen eine neue Abstimmung durchgeführt, aus der eine neue (nun nicht mehr provisorische) Volkskammer hervorging. Hierbei wurde das System der Einheitsliste in nunmehr „vollendeter“ Form angewendet; auf dem Einheitsstimmzettel war die Möglichkeit, mit „Nein“ zu stimmen, nicht mehr vorgesehen. Nichterscheinen zur „Wahl“ wurde als staatsfeindliches Verhalten angesehen, und in zahlreichen Fällen erfolgte überhaupt offene Stimmabgabe. Das ist dasselbe Wahlsystem, das in Deutschland während des Hitler-Regimes bestanden hat und heute in der SU besteht. Soweit eine solche „Wahl“ bei der betroffenen Bevölkerung überhaupt ein echtes Interesse erwecken kann, verlagert es sich daher von der „Wahlhandlung“, die keine mehr ist, auf die vorangehende Aufstellung der Kandidaten. In dieser Hinsicht kommt dem Beispiel der SU eine große Bedeutung zu. Dort spielt die Aufstellung der Kandidaten — und zwar solcher, die den Machthabern genehm sind — eine große Rolle. Die Stalinsche Verfassung besagt hierüber: „Das Recht, Kandidaten aufzustellen, wird den gesellschaftlichen Organisationen und den Vereinigungen der Werktätigen gewährleistet: den kommunistischen Parteiorganisationen, den Gewerkschaften, Genossenschaften, Jugendorganisationen, Kulturvereinigungen“ (Art. 141 Abs. 2). Eine praktische Anschauung von dem bolschewistischen System der Kandidatenaufstellung vermittelt das in der SBZ in der „Wahlordnung für die Handwerkskammern“ (vom 20. 2. 1951, GBl. S. 180/51) festgelegte Verfahren: „Die Kandidaten haben sich ihren Wählern vorzustellen. Die Wähler haben das Recht, den Kandidaten Fragen zu stellen und ihnen Aufträge zu geben“ (§ 7, Abs. 3). Durch verfängliche Fragen, persönliche Stimmungsmache und Einschüchterung ist es natürlich stets möglich, nicht genehme Kandidaten auszuschalten. [S. 277]Wie kurz in der sowjetischen „Rechtsauffassung der Weg von geheimer zu öffentlicher Stimmabgabe ist, zeigt der folgende Absatz aus derselben „Wahlordnung für die Landeshandwerkskammern“: „Die Wahl ist geheim und muß durch Stimmzettel erfolgen. Auf Beschluß der Mehrheit der Versammelten ist die Wahl öffentlich durchzuführen“ (a. a. O. § 7, Abs. 4). Seit 1945 gibt es im sowjetischen Besatzungsgebiet einen zweifachen Verwaltungsapparat, einen sowjetischen und einen deutschen. Der sowjetische trug von 1945 bis zur Konstituierung der „DDR“ die Bezeichnung „Sowjetische Militär-Administration in Deutschland“ (SMAD). Der deutsche Verwaltungsapparat bestand zunächst aus zwölf „Deutschen Zentralverwaltungen für die SBZ“, die schon am 1. 8. 1945 durch Dekret des sowjetischen Militärbefehlshabers ins Leben gerufen und am 12. 2. 1948 in einer als „Deutsche Wirtschaftskommission“ (DWK) bezeichneten Spitze organisatorisch zusammengefaßt wurden. Durch das „Gesetz zur Überleitung der Verwaltung“ vom 12. 10. 1949 (GBl. S. 17/49) gingen deren Verwaltungsaufgaben auf die „Provisorische Regierung der DDR“ über. Gleichzeitig trat die „Sowjetische Kontrollkommission“ (SKK) an die Stelle der SMAD (Erklärung des Obersten Chefs der SMAD, „Tägliche Rundschau“, vom 11. 10. 1949). Ein wesentliches Kennzeichen der sowjetzonalen Verwaltungspraxis ist — trotz der in Art. 1 Abs. 2 der Verfassung garantierten Selbständigkeit der Länder — ein Zentralismus, der noch über das während des Hitler-Regimes erreichte Maß hinausgeht, (über den Abschluß des Zentralisierungsprozesses Verwaltungsreform.) So ist mit dem „Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens“ vom 15. 12. 1950 (GBl. S. 1201/50) das gesamte Finanzwesen dadurch zentralisiert worden, daß die Haushalte der Zone, der Länder, der Kreise, der Gemeinden und der Sozialversicherungsanstalten in einen einzigen Staatshaushalt einbezogen werden. Entsprechend sind durch die Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325/51) die Sozialversicherungsanstalten der Länder „zu einer einheitlichen zentralgelenkten Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“, vereinigt worden. Ein weiteres Beispiel für die fortschreitende Zentralisierung ist die trotz ihres verfassungändernden Charakters lediglich durch Regierungsverordnung (Verordnung über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. 9. 1951, GBl. S. 877/51) verfügte Verselbständigung der Staatsanwaltschaft unter Leitung des „Generalstaatsanwaltes der Republik“ (in Anlehnung an die in Art. 113–117 der Stalinschen Verfassung verankerte Vorzugsstellung des „Generalstaatsanwaltes der UdSSR“) (Rechtswesen). Es gibt zahlreiche weitere Fälle, in denen schon der Wortlaut der Gesetzgebung mit der Verfassung in Widerspruch steht. So heißt es in Art. 34 Abs. 1 der Verfassung der „DDR“ in wörtlicher Anlehnung an Art. 142 der Weimarer Verfassung: „Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.“ Dagegen heißt es in der VO. über die Errichtung der Staatl. Kommission für Kunstangelegenheiten (Kunstkommission) vom 12. 7. 1951: „Die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten … arbeitet konkrete Pläne für die Entwicklung des künstlerischen Schaffens auf der Grundlage der Aufgaben des Fünfjahrplans aus …“ (§ 2, Abs. 1, Satz 1), und in der ebenfalls vom 12. 7. 1951 datierten „Verordnung über die Aufgaben der Staatl. Kommission für Kunstangelegenheiten“ (GBl. S. 684/51) wird gefordert: „Die Staatliche Kommission für Kunst[S. 278]angelegenheiten hat dafür zu sorgen, daß … die bedeutendsten Werke aus der SU … zur Aufführung gebracht werden“ (§ 1, Abs. 1). Ferner wird bestimmt: „Die Staatl. Kommission für Kunstangelegenheiten ist verantworlich für die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes auf dem Gebiete der Kunst“ (§ 9). Mit der in der Verfassung in Art. 20, Abs. 1 („Bauern, Handel- und Gewerbetreibende sind in der Entfaltung ihrer privaten Initiative zu unterstützen“) und Art. 24, Abs. 6 („Nach Durchführung dieser Bodenreform wird den Bauern das Privateigentum an ihrem Boden gewährleistet“) ausgesprochenen Gewährleistung des bäuerlichen Privateigentums steht dessen tatsächliche Aushöhlung durch das mit der Betriebsgröße steil ansteigende Ablieferungssoll (Ablieferungspflicht) und durch die das Mittel- und Großbauerntum benachteiligenden unterschiedlichen Tarifsätze für Leistungen der MTS in Widerspruch (Landwirtschaft). Eine noch größere Bedeutung als diese bereits am Wortlaut der Gesetzgebung erkennbaren Widersprüche zur Verfassung sind die Verletzungen von Verfassungsbestimmungen durch die laufende Verwaltungspraxis. Hierzu gehören beispielsweise die willkürlichen, oft nicht einmal mit irgendwelchen Vorwänden begründeten Beschlagnahmungen von privaten Firmen. Obwohl die Verwaltung unter Ausschaltung der nach der Verfassung gesetzgebenden Körperschaft (Volkskammer) durch Verwaltungsanordnungen entscheidend in das öffentliche Leben eingreift, ist auch sie total abhängig von der SED, deren oberste Parteiinstanz die gleiche fachliche Gliederung aufweist wie die Regierung der SBZ. Der Staatspräsident, der Ministerpräsident und seine drei ersten Stellvertreter gehören in Personalunion auch zur obersten Parteiführung der SED, die ihre Weisungen aus Moskau erhält. Nach russischem Vorbild wurde durch die sog. Verwaltungsreform im Juli 1952 in der SBZ ein zentralistischer Einheitsstaat geschaffen. Die bis dahin nur scheinbar noch bestehende demokratische Selbstverwaltung der verschiedenen Gebietskörperschaften wurde nun auch offiziell beseitigt. Ost-Berlin erhielt die gleiche Verwaltungsstruktur wie die 14 Bezirke der Zone und wurde haushaltmäßig mit der Zone vereinigt. Am 27. 5. 1953 wurde die Sowjetische Kontrollkommission aufgelöst und Semjonow zum Hohen Kommissar und am 27. 9. 1953 außerdem noch zum Botschafter der UdSSR bei der Zonenregierung ernannt. Seit dem 17. 7. 1954 bekleidet Puschkin diesen Posten. Am 7. 10. 1953 wählten Volks- und Länderkammer Wilhelm Pieck auf weitere vier Jahre erneut zum Staatspräsidenten. Die im Oktober 1954 fällige Volkskammer-Wahl, die weder frei noch geheim war, hatte das übliche Ergebnis. Angeblich als Antwort auf die Unterzeichnung der Pariser Verträge faßte die Volkskammer am 26. 9. 1953 den Beschluß, Artikel 5 der Verfassung um folgenden Satz: „Der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen ist eine ehrenvolle nationale Pflicht der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik“ und den Artikel 112 der Verfassung wie folgt zu ergänzen: „Der Republik obliegt die Gesetzgebung über den militärischen Schutz der Heimat und über den Schutz der Zivilbevölkerung. Die Organisierung des Dienstes zum militärischen Schutze der Heimat und zum Schutze der Zivilbevölkerung wird durch Beschluß des Ministerrates geregelt.“ Literaturangaben Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Scheuner, Ulrich: Voraussetzungen und Verfahren der Wiedervereinigung Deutschlands (aus: Europa-Archiv 1955, H. 16). Frankfurt a. M. 10 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. DIN A4, 640 S. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. Bonn 1956. 102 S. Wahlen zwischen Ost und West. Beiträge zur Problematik gesamtdeutscher Wahlen (Sonderdruck aus „Der Wähler“, Okt. 1954). Frankfurt a. M. 1954, Bollwerk-Verlagsgesellschaft. 70 S. Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. Meimberg, Rudolf, und Franz Rupp: Die öffentlichen Finanzen in der sowjetischen Zone und im Ostsektor von Berlin. (BB) 1951. 84 S., 38 Tab. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 274–278 Verfassung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerkaufsnormenSiehe auch: Verfassung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 [S. 274]Wie das deutsche Volk aus seinen Erfahrungen unter dem Hitler-Regime weiß, bietet das geschriebene Wort einer Verfassung allein noch nicht die Gewähr dafür, daß nicht ihr Geist verfälscht und ihr Inhalt ausgehöhlt wird. So blieb die Weimarer Verfassung während der 12 Jahre der Hitler-Regierung theoretisch in Geltung, ohne die Diktatur bei ihren…
DDR A-Z 1956
1956: C, D, E
CDU Chemische Industrie Chemnitz Chemnitz, Walter Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch Clara-Zetkin-Medaille Correns, Erich Cottbus Crimmitschau DAHA Dahlem, Franz DBD DDR DEFA Delitzsch Demarkationslinie Demokratie Demokratische Gesetzlichkeit Demokratischer Zentralismus Demokratisierung Demontagen Dertinger, Georg DERUNAPHT DERUTRA Dessau Deutfracht, VEB Deutrans Deutsche Demokratische Schule Deutsche Lufthansa Deutsche Schiffahrts- und Umschlagsbetriebe (DSU) Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft) Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF) Devastierter Betrieb Devisenbonus DFD DHZ DIA Dialektischer Materialismus Diamat DIB Dieckmann, Johannes Dienstleistungsabgabe Differenzierung Diktatur des Proletariats DIM Direktbetriebe Direktorfonds Direktverkehr Dispatcher Disproportionen Diversant DJR Döbeln Dölling, Rudolf Domowina Dorfwirtschaftsplan DPZI Dreiermethode Dresden Dresdener Galerie DSA DSF DSG (HZ) DSU DVD DWK Eberswalde Ebert, Friedrich Eggerath, Werner Eherecht Eigentum Eingreifdivision Einheitsschule Einzelhandel Einzelvertrag Eisenach Eisenbahn Eisen- und Stahlerzeugung Eisleben Eisler, Gerhart Eisler, Hanns Elternbeiräte Elternseminare Energieerzeugung Energiemaschinenbau Engels, Friedrich Enteignung Erbrecht Erfassungspreis Erfurt Ermächtigungsverordnung Ermisch, Luise Erschwerniszuschläge Erwachsenenbildung Erziehungswesen Erziehungswissenschaft Exportausschüsse Exportkontrolle, Amt fürCDU Chemische Industrie Chemnitz Chemnitz, Walter Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch Clara-Zetkin-Medaille Correns, Erich Cottbus Crimmitschau DAHA Dahlem, Franz DBD DDR DEFA Delitzsch Demarkationslinie Demokratie Demokratische Gesetzlichkeit Demokratischer Zentralismus Demokratisierung Demontagen Dertinger, Georg DERUNAPHT DERUTRA Dessau Deutfracht, VEB Deutrans Deutsche Demokratische Schule Deutsche Lufthansa Deutsche…
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Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus (1956)
Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1958 [S. 259] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie. Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern.“ Marx und Engels haben ihre Analyse des Kapitalismus zugleich mit der Zielsetzung unternommen, die Aufstellung sozialer Gesetzmäßigkeiten dem revolutionären Handeln dienstbar zu machen. Auf dieser Linie hat sich der Marxismus zum Leninismus und Stalinismus weiterentwickelt. Alle theoretischen Streitigkeiten der Bolschewisten werden stets in dem Sinne entschieden, daß die Theorie mit der jeweils gebotenen revolutionären Praxis in Übereinstimmung sein muß. Ebenso gilt aber auch das Gegenteil: Weil die Theorie revolutionär ist, kann die revolutionäre Praxis auf die Theorie begründet werden. „Ohne revolutionäre Theorie kann es keine revolutionäre Bewegung geben“ (Lenin). Die Theorie des Marxismus stützt sich auf die Hegelsche Dialektik. Hegel erklärte das Weltgeschehen als eine Entwicklung, die durch Widersprüche in den Dingen selbst vorwärtsgetrieben wird; der Gegensatz, das plötzliche Umschlagen, der „Sprung“ sei die Form der Weltentwicklung. In dieser Entwicklung und durch diese gelange der Geist zum Bewußtsein seiner selbst. Marx übernimmt von Hegel die dialektische Methode der Widersprüche und des revolutionären Sprunges, setzt aber an die Stelle des Geistes die Materie. Er betrachtet die Bewegung der Dinge nicht „von oben“, vom Bewußtsein, sondern „von unten“, vom Materiellen her. Seine Theorie ist also zugleich dialektisch und materialistisch. Stalin sagt von der Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei, sie sei dialektisch der Methode nach und marxistisch der Deutung nach. — Sehr oft wird das Wort „dialektisch“ freilich nur in dem Sinne gebraucht, daß man die Theorie und die Praxis, die eine Seite und die entgegengesetzte, berücksichtigen müsse. Auf diese Weise wird die Dialektik zu einer bloß formalen Technik des Denkens. Was wahr und falsch, richtig und unrichtig ist, wird nicht durch das Denken (das Bewußtsein), sondern durch die Partei entschieden. Die Partei steuert den theoretischen wie den praktischen Kurs zwischen den möglichen Abweichungen hindurch. Wer sich z. B. der Kolchospolitik widersetzt, weil er den Bauern erhalten will, macht sich einer „Rechtsabweichung“ schuldig. Wer sich zuviel mit Begriffen wie Dialektik, Revolution, Entwicklung usw. beschäftigt, kann der „Linksabweichung“, d. h. eines „phrasenhaften Revolutionarismus“, beschuldigt werden. Was jeweils richtig ist, kann nur von der obersten Stelle bestimmt werden. Wer bestrebt ist, die „Wahrheit zu erkennen“, stellt sich damit außerhalb des Kampfes, der von der kommunistischen Partei geführt wird. Die „Wahrheit“ ist für den Kommunisten nicht zeitlos, sondern zeitgebunden, sie fällt mit seinem zukünftigen Siege zusammen. In der klassenlosen Gesellschaft sollen Theorie und Praxis eins sein. Bis dahin, wird erklärt, ist der Objektivismus (Abweichungen) bürgerlich und reaktionär; bis dahin würden wir um so objektiver erkennen, je entschiedener wir uns auf den Standpunkt des kämpfenden Proletariats stellen. 2. Bourgeoisie und Proletariat. Klassenkampf. Unter dem Kapitalismus versteht Marx die auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln beruhende Wirtschaftsweise. Erst im Zeitalter der „großen Industrie“ (d. h. der Maschinenindustrie) habe der Kapitalismus [S. 260]seine moderne Form erreicht. Diese höchste Erscheinungsform des Kapitalismus sei zugleich seine letzte. Denn der Zustand der Gesellschaft sei unter dem Kapitalismus derartig unversöhnlich gegensätzlich (antagonistisch), daß er sich notwendig auflösen und in einen anderen Zustand übergehen müsse. Die Klasse derer, die keinen Anteil an den Produktionsmitteln besitzen und nur ihre Arbeitskraft zu Markte tragen, und die Klasse derer, die über alle Produktionsmittel einschließlich dieser Arbeitskraft verfügen, also einerseits Proletariat und andererseits Bourgeoisie, stehen sich, sagte Marx, in unversöhnlichem Kampf gegenüber. In der industriellen Gesellschaft gelange dieser Klassenkampf (Materialistische Geschichtsauffassung) auf seinen Höhepunkt. An sich sei die Bourgeoisie positiv und notwendig, denn sie sei fortschrittlich (progressiv), ja revolutionär in der Geschichte der Menschheit gewesen: „Die Bourgeoisie hat in ihrer kaum hundertjährigen Klassenherrschaft massenhaftere und kolossalere Produktionskräfte geschaffen als alle vergangenen Generationen zusammen. Unterjochung der Naturkräfte, Maschinerie, Anwendung der Chemie auf Industrie und Ackerbau, Dampfschiffahrt, Eisenbahnen, elektrische Telegraphen, Urbarmachung ganzer Weltteile, Schiffbarmachung der Flüsse, ganze aus dem Boden hervorgestampfte Bevölkerungen — welches frühere Jahrhundert ahnte, daß solche Produktionskräfte im Schoße der gesellschaftlichen Arbeit schlummerten“ (Kommunistisches Manifest). Der Kapitalismus sei ein durchdachtes System der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Indem sich aber der Kapitalismus entwickele, bringe er nicht nur Maschinen und Waren in immer größeren Mengen hervor, sondern er erzeuge auch das Heer der Proletarier, die er um ihren Lohn betrüge, indem er ihnen zugleich die letzte Reserve an Arbeitskraft auspresse. „Mit der Entwicklung der großen Industrie wird also unter den Füßen der Bourgeoisie die Grundlage selbst hinweggezogen, worauf sie produziert und die Produkte sich aneignet. Sie produziert vor allem ihren eigenen Totengräber. Ihr Untergang und der Sieg des Proletariats sind gleich unvermeidlich“ (Kommunistisches Manifest). Zunächst sahen Marx und Engels nur den von Krisen geschüttelten Konkurrenz-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts vor sich und warteten von Jahr zu Jahr auf die endgültige letzte „Handelskrise“, die das Proletariat in den Besitz der Produktionsmittel bringen sollte. Aus dem Schicksal der Kommune von Paris (d. h. der Herrschaft des sozialistischen Gemeinderats in Paris von März bis Mai 1871) und deren blutigem Ende zogen sie die Lehre, daß die Bourgeoisie nur durch Gewalt enteignet werden könne. „Die Arbeiterklasse kann nicht die fertige Staatsmaschinerie einfach in Besitz nehmen und diese für ihre eigenen Zwecke in Bewegung setzen“ (Adresse des Generalrats). Da der Staat nur eine Maschine zur Unterdrückung einer Klasse durch die andere sei, müsse zuvor die alte Staatsmaschine zerschlagen werden, wenn eine neue Gesellschaft entstehen soll. Im „Kapital“ hatte Marx geschrieben: „Die Gewalt ist der Geburtshelfer jeder alten Gesellschaft, die mit einer neuen schwanger geht. Sie selbst ist eine ökonomische Potenz“ (I. Bd., Volksausg., S. 680). 3. Materialistische Geschichtsauffassung. Die auf den Begriffen Kapitalismus, Bourgeoisie, Proletariat und Klassenkampf aufgebaute Theorie wurde von Marx und Engels den vorhandenen sozialistischen Theorien als „kommunistisch“ (Bolsche[S. 261]wismus) entgegengesetzt. Sie nannten die älteren, aus einer unklaren Sehnsucht nach einer allgemeinen Umgestaltung der Gesellschaft hervorgegangenen Theorien, die nur unzulängliche ökonomische Vorschläge und moralische Forderungen brachten, utopistisch (Utopie). Die eigene Theorie dagegen, die auf eine ökonomische Analyse der kapitalistischen Gesellschaft gegründet war, nannten sie wissenschaftlich. Die Formel für ihre Zielsetzung haben Marx und Engels jedoch dem älteren Sozialismus entnommen: Jeder solle nach seinen Fähigkeiten produzieren und nach seinen Bedürfnissen genießen. Die Wirkung der marxistischen Theorie beruht darauf, daß sie aus einer einheitlichen „materialistischen“ Geschichtsauffassung hervorgeht, die den Anschein erweckt, daß jedem politischen und geistigen Ereignis sein Platz in einem allumfassenden notwendigen Geschehen angewiesen werden könne. Rechtsverhältnisse und Staatsformen, Wissenschaft, Philosophie und Kunst, so wird von Marx gelehrt, seien nicht aus der „sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes“ zu begreifen, sondern wurzelten in den „materiellen Lebensverhältnissen“. Der Mensch müsse wohnen, sich ernähren und kleiden, bevor er denken könne. Die tägliche Produktion und Reproduktion seines materiellen Daseins, seiner Basis, sei nicht ein nebensächliches Geschäft, sondern in der Tat die Grundlage seiner ganzen Existenz. Um diese Existenz materiell produzieren zu können, müsse sich der Mensch in Verhältnisse der Abhängigkeit begeben. „Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt“ (Einl. z. Kritik d. pol. Ökonomie). Die Revolution, die zur klassenlosen Gesellschaft führen soll, könne weder durch den bloßen guten Willen der Proletarier herbeigeführt noch durch den bösen Willen der Bourgeoisie verhindert werden. In den Verhältnissen selber stecke die Dialektik, die den Untergang der alten Klasse und den Aufstieg des Proletariats herbeiführe. Nicht um die Verwirklichung von „Idealen“ oder von wirtschaftlichen „Programmen“ handele es sich, sondern um die Vollstreckung dessen, was in der antagonistischen Struktur der kapitalistischen Gesellschaft angelegt sei. 4. Staat und Revolution. Im Jahre 1864 haben Marx und Engels in London die „Internationale Arbeiterassoziation“ gegründet, die später den Namen der I. Internationale erhielt. Die nach deren Auflösung gegründete II. Internationale suchte das revolutionäre Element aus dem Marxismus zu entfernen und aus der Lehre von Marx und Engels ein evolutionäres, rein „ökonomisches“ System zu machen. Ihre Politik bestand darin, die Lage der Arbeiter zu verbessern und sich für demokratische Regierungsformen einzusetzen. Die Formel für diesen Revisionismus (Abweichungen) gab der deutsche Sozialdemokrat Eduard Bernstein mit den Worten: „Der Weg ist alles, das Ziel ist nichts.“ In die Theorie strömten idealistische, vor allem Kantische Elemente ein. Man zog es mehr und mehr vor, nicht mehr von der materialistischen, sondern von der ökonomischen Geschichtsauffassung zu reden. [S. 262]Gegen diese staatspolitisch verantwortungsbewußten Bemühungen der II. Internationale kämpfte mit Erfolg Lenin, der spätere Begründer der III. Internationale (Kommunistische Internationale = Komintern). Seine für die Entwicklung des Marxismus entscheidende Abrechnung mit dem Revisionismus gab Lenin in seiner Abhandlung „Staat und Revolution“, die er unmittelbar vor der Oktoberrevolution im Jahre 1917 verfaßte. Darin wird unter einseitiger Auslegung von Marx und Engels gezeigt, daß der Prozeß, der zur klassenlosen Gesellschaft (Materialistische Geschichtsauffassung) führt, den revolutionären Terror als notwendiges Moment in sich einschließt. Die Lehre von der Dialektik, von dem in „Sprüngen“ sich vorwärts bewegenden geschichtlichen Prozeß, wird von Lenin wieder in den Mittelpunkt der revolutionären Theorie gerückt, nachdem sie vom Revisionismus als eine hegelianisierende Schwäche Marx' abgetan worden war. Alle opportunistischen oder demokratischen Auffassungen wurden von Lenin rücksichtslos ausgemerzt. Die Philosophie fand dabei besondere Berücksichtigung. Im Jahre 1908 befaßte sich Lenin in seinem Buch „Materialismus und Empiriokritizismus“ in aggressiver Weise mit den philosophischen Theorien russischer Marxisten, die sich dem westlichen Positivismus zuneigten. Nach Lenins Tode wurden Auszüge und Randglossen zu Hegels „Logik“ aus seinem Nachlaß veröffentlicht (Lenin, „Aus dem philosophischen Nachlaß“, 2. Aufl. Berlin 1949). In der materialistisch aufgefaßten Dialektik Hegels sah Lenin den Schlüssel zur Lösung aller wissenschaftlichen Probleme. Die marxistische Lehre vom Staat, so behauptet Lenin, sei durch den Revisionismus entstellt worden. Erst nach der sozialistischen Revolution „stirbt der Staat ab“. Der bürgerliche Staat schläft nicht von selber ein, wie der Opportunismus der Sozialdemokraten gelehrt habe, er müsse von den Proletariern beseitigt werden. „Die Ablösung des bürgerlichen Staates durch den proletarischen ist ohne gewaltsame Revolution unmöglich“ (Lenin, Ausg. Werke, Moskau 1947, Bd. II, S. 173). Da jeder Staat nach der sozialistischen Auffassung, die von Marx und Engels geteilt wird, eine Diktatur ist, so bedeutet Diktatur des Proletariats nichts anderes als den Staat des Proletariats, der dazu bestimmt ist, den Staat der Bourgeoisie abzulösen. Der Ausdruck „Diktatur des Proletariats“ ist zuerst von Marx in seiner „Kritik des Gothaer Programms“ (1875) gebraucht worden. Aber schon im „18. Brumaire“ hat Marx den Gedanken von der notwendigen Zerstörung der alten Staatsmaschinerie angedeutet, was von Lenin als ein gewaltiger Schritt über das Kommunistische Manifest hinaus ausgelegt wird („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 177). Der entscheidende Motor der revolutionären Umgestaltung ist für Lenin die straff organisierte, aus einer aktiven Minderheit (zunächst den sog. „Berufsrevolutionären“) bestehende proletarische Partei, die als „Avantgarde der Arbeiterklasse“ in diese erst das revolutionäre Bewußtsein hineinträgt, sie organisiert und über sie hinaus (Bündnispolitik) eine Fülle weiterer Gruppen dem revolutionären Anliegen dienstbar macht. Die Diktatur des Proletariats wird von Lenin lediglich als erste Phase der kommunistischen Gesellschaft aufgefaßt. In dieser Phase, „die gewöhnlich Sozialismus genannt wird“, bestehe zwar schon das Gemeineigentum in bezug auf die Produktionsmittel, das bürgerliche Recht sei aber noch nicht ganz abgeschafft. Kommunismus sei das nicht. „Solange es einen Staat gibt, gibt es keine Freiheit. Wenn es [S. 263]Freiheit geben wird, wird es keinen Staat geben“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 230 u. 231). Die klassenlose Gesellschaft ist die Gesellschaft der Freiheit. Wenn die Arbeiter selber die Großproduktion organisieren, dann entsteht — mit dem Absterben jedes Vorgesetztenwesens und Beamtentums — eine neue Ordnung, eine „Ordnung ohne Gänsefüßchen“, als deren Vorbild von Lenin nach dem Vorgang eines deutschen Sozialdemokraten die Postverwaltung angeführt wird („Staat u. Revolution“, Ausg. W. II, S. 195). Die Funktionen der Aufsichts- und Rechenschaftsablegung, meint Lenin, würden mit der Zeit von selbst fortfallen. „In unserem Streben zum Sozialismus sind wir überzeugt, daß er in den Kommunismus hinüberwachsen wird, und im Zusammenhang damit jede Notwendigkeit der Gewaltanwendung gegen Menschen überhaupt … verschwinden wird, denn die Menschen werden sich gewöhnen, die elementaren Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens ohne Gewalt und ohne Unterordnung einzuhalten“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 220). Ist die erste Phase vorüber, dann soll die sozialistische Gesellschaft klassenlos und damit staatenlos werden. Es wird hier deutlich, daß die Utopie von einer staatsfreien Gesellschaft von Lenin ebenso festgehalten wird wie von Marx und Engels. Auch nach der Oktoberrevolution hat sich bei Lenin in dieser Hinsicht nichts geändert. Auch nachdem zwei Jahre des Aufbaus „auf sozialistischer Grundlage“ vorüber waren, sprach Lenin immer noch von der neuen Ordnung, in der alles auf Freiwilligkeit aufgebaut sein würde. Kommunistische Arbeit wurde von ihm als freiwillige Arbeit ohne Norm und ohne Entlohnung bezeichnet, als Arbeit, die aus Gewohnheit und aus der zur Gewohnheit gewordenen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit für das Gesamtwohl geleistet würde (Ausg. W. II, S. 667). Zu gleicher Zeit begründete Lenin aber in seiner Schrift über den Linksradikalismus die Notwendigkeit einer „eisernen und kampfgestählten Partei“, weil er voraussah, daß die Klassen noch „jahrelang“ bestehenbleiben würden (Ausg. W. II, S. 691). Als Stalin die Herrschaft antrat, war das Problem, das Lenin ungelöst liegenlassen mußte, in der Praxis dasselbe wie in der Theorie. Es war das Problem des Staates. Ein anderer Gedankengang konnte durch Stalin unverändert von Lenin übernommen werden. Marx und Engels hatten der unter ihren Augen sich vollziehenden Umbildung des Kapitalismus aus dem Konkurrenz-Kapitalismus in den Monopol-Kapitalismus (Imperialismus) nicht genügend Beachtung geschenkt. Lenin nahm die durch Kartelle, Syndikate und Trusts geschaffene neue Gestalt des Kapitalismus in die Theorie auf und bestimmte sie als „höchste Form des Kapitalismus“. „Der Imperialismus ist das monopolistische Stadium des Kapitalismus“ (Ausg. W. II, S. 839). 5. Die Umgestaltung der Theorie durch Stalin. Die Probleme, denen Stalin sich gegenübersah, ergaben sich aus der Situation: Sozialismus in einem Lande, und zwar in einem überwiegenden Agrarlande, dessen erste Anfänge einer Industrieproduktion über das Stadium dies Frühkapitalismus kaum hinausgewachsen waren. In diesem Lande fehlten also die wichtigsten, von Marx und Engels geforderten Voraussetzungen für die Einführung des Sozialismus: der Hochstand der Industrialisierung und die Masse des Proletariats. Praxis und Theorie mußten daher einer neuen Lage angepaßt werden. Die marxistisch-leninistische Theorie bedurfte also einer radikalen Umgestaltung, wenn sie einigermaßen mit der von Stalin befolgten [S. 264]Machtpolitik, einer in kürzester Zeit mit Gewalt und Terror zu erzwingenden Umgestaltung der Wirtschaft, Gesellschaft und der Einzelmenschen, übereinstimmen sollte. Diese Umgestaltung der Theorie ist in zwei Schüben (1934 und 1950) durchgeführt worden. Indem Stalin, an zaristische Traditionen anknüpfend, den großen russischen Staat schuf, mußte er den letzten Rest von allgemeiner sog. „humanistischer“ Zielsetzung aus dem Kommunismus entfernen. Sein gigantischer, sich sozialistisch nennender neuer Staat gab restlos den Gedanken preis, daß das Ziel eine auf Freiwilligkeit beruhende neue Gesellschaftsordnung sei. Damit kam der auf dem Grunde der marxistisch-leninistischen Theorie lauernde Widerspruch zu offenem Ausbruch: um die Staatenlosigkeit zu erreichen, muß der ungeheuerste Staatsapparat konstruiert werden, den die Welt je gesehen hat. Daß die gigantische Sowjetmacht sich jemals wieder von selber auflösen würde, glaubt natürlich niemand, obwohl es von der offiziellen Theorie auch weiterhin unterstellt wird. Damit ist die Theorie zynisch geworden. Die philosophische Wendung im Jahre 1950 bedeutet die theoretische Rechtfertigung des Sowjetstaates und damit des Staates überhaupt, der „Repressivgewalt“, wie ihn Engels unter dem Beifall von Lenin definiert hatte. Im Jahre 1934 wurde die Geschichtsschreibung (Materialistische Geschichtsauffassung) und der Geschichtsunterricht in der Sowjetunion von einem Tag zum andern unter Verfemung der internationalen, marxistischen Auffassung auf die nationale, russische Auffassung umgestellt. Der dem Marxismus unbekannte Begriff Rodina (Heimat) wurde Ausgangspunkt einer „neuen“ Ideologie, die uralte Vorstellungen von dem führenden Volk der Russen wiederbelebte. Von Klassen war hier nicht mehr die Rede. Im Jahre 1950 entzog Stalin durch einige Briefe, die er an die „Prawda“ über das Problem der Sprache schrieb (Linguistik-Briefe), der marxistisch-leninistischen Auffassung von der „Basis“ und vom „Überbau“ den Boden. Er widerlegte damit zugleich den wesentlichen Inhalt seiner früheren Schrift „über dialektischen und historischen Materialismus“. In einigen entscheidenden Sätzen des ersten Linguistik-Briefes hat Stalin den Begriff des Staates als einer „aktiven Macht“ wiederhergestellt und damit die sozialistische Lehre von der Überführung der Zwangsordnung in eine neue Ordnung der Freiheit zu den Akten geschrieben. Der Revisionismus, den Lenin erledigt zu haben meinte, kehrt bei seinem Nachfolger als ein Über-Revisionismus wieder zurück. „Der Überbau wird von der Basis hervorgebracht, aber das bedeutet keineswegs, daß er die Basis lediglich widerspiegelt, daß er passiv, neutral ist, daß ihm das Schicksal seiner Basis, das Schicksal der Klassen, der Charakter der Gesellschaftsordnung gleichgültig sind. Im Gegenteil, einmal entstanden, wird er zu einer ganz gewaltigen aktiven Macht, hilft er aktiv seiner Basis, feste Formen anzunehmen und sich zu konsolidieren, trifft er alle Maßnahmen, um der neuen Gesellschaftsordnung zu helfen, der alten Basis und den alten Klassen den Rest zu geben und sie zu beseitigen“ (Stalin, „Zum Marxismus in der Sprachwissenschaft“). Mit der Wiederherstellung des Staates ist die Aufhebung der revolutionären, dialektisch-materialistischen Geschichtsauffassung notwendig verbunden. Ironisch macht Stalin jenen Genossen, „die für Explosionen begeistert sind“, klar, daß das Gesetz des Umschlagens aus einer Qualität in eine neue vermittels einer Explosion nicht immer gültig [S. 265]ist. „Es ist unbedingt gültig für eine in feindliche Klassen geteilte Gesellschaft. Aber es ist durchaus nicht unbedingt gültig für eine Gesellschaft, die keine feindlichen Klassen kennt“ („Zum Marxismus in der Sprachwissenschaft“). 6. Umbau der Theorie seit Stalins Tod. Die Veränderungen, denen die Theorie und Praxis des Bolschewismus seit dem Frühjahr 1953 ausgesetzt war und die zunächst im 20. Parteitag der KPdSU (Anfang 1956) mit der Ausstoßung des toten Stalin aus der Reihe der „Klassiker des Marxismus-Leninismus“ ihren Höhepunkt erreichten, haben bisher zu keiner Revision der entscheidenden Punkte der Theorie geführt. Die Betonung der Rolle der Staatsmacht ist erhalten geblieben (dementsprechend auch keine Abwertung der Lehre von der „Aktivität des Überbaues“). Die Repressionsgewalt wurde lediglich dadurch abgeschwächt, daß — unter Verdammung der These Stalins von der fortschreitenden Verschärfung des Klassenkampfes auch innerhalb der sozialistischen Weltzone — für die bolschewistischen Länder ein Abbau des innerstaatlichen Terrors (Wiederherstellung der „demokratischen Gesetzlichkeit“) postuliert wurde. Offenbar geht die Tendenz — in Fortsetzung des im Frühjahr 1953 von Malenkow proklamierten „Neuen Kurses“ — dahin, die Volksmassen bei unverminderter Aufrechterhaltung von Partei-, Staats- und Militärgewalt stärker für das Regime zu gewinnen. Die Umakzentuierung betrifft dementsprechend in erster Linie die Außenpolitik (Koexistenz, Sonderwege, Lager) und das innere Gefüge der politischen Willensbildung (Kollektive Führung, Personenkult), die gemäß den von Lenin gegebenen Normen des Parteilebens durchgeführt werden soll. Dabei bleibt das Prinzip des demokratischen Zentralismus als Norm der Willensbildung ebenso erhalten wie die weltrevolutionäre Zielsetzung. Lediglich mit veränderter Einschätzung der Weltlage hat sich die Taktik gewandelt. Doch gibt es Hinweise auf eine Abkehr vom großrussischen Imperialismus Stalins, auf Liberalisierungstendenzen in der Wissenschaft und auf einen Stil größerer Toleranz und verstärkter Sozialstaatlichkeit in der UdSSR selbst und einigen Satelliten, ohne daß indes das Gefüge des Ostblocks gelockert worden wäre. Literaturangaben Andreas, Theodor: Zur Widerlegung des dialektischen und historischen Materialismus. Pfaffenhofen/Ilm 1954, Ilmgau-Verlag. 114 S. Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1953, Holle-Verlag. 128 S. Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Bochenski, Joseph M.: Die kommunistische Ideologie … Bonn 1956, Bundeszentrale für Heimatdienst. 75 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie (Sozialkundebriefe … hrsg. v. d. Hessischen Landeszentrale für Heimatdienst, April–Juni 1956) 20 S. Gollwitzer, Helmut, und Gerhard Lehmbruch: Kleiner Wegweiser zum Studium des Marxismus-Leninismus. 2., erw. Aufl., Bonn 1957. 24 S.; 3. Aufl. 1958. Karisch, Rudolf: Der Christ und Stalins Dialektischer Materialismus. Berlin 1954, Morus-Verlag. 157 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. Etwa 107 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke. Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre des Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1) Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Milosz, Czeslaw: Verführtes Denken (mit Vorw. von Karl Jaspers). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 239 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 259–265 Theaterwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Thiele, Ilse, geb. NeukrantzSiehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1958 [S. 259] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie. Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern.“ Marx und Engels haben ihre Analyse…
DDR A-Z 1956
Bevölkerung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Ergebnissen der „Volks- und Berufszählung vom 29. Oktober 1946“ zählte die SBZ 17.313.734 Einwohner. Im Sowjetsektor Berlins wohnten zum gleichen Zeitpunkt 1.174.582 Personen. Von diesen rd. 18,5 Mill. Einwohnern des sowjetisch besetzten Gebietes waren damals ca. 3,65 Mill. „Heimatvertriebene“ aus den deutschen Gebieten ostwärts der Oder und Neiße, die jedoch zu einem beachtlichen Teil in den folgenden Jahren in die Bundesrepublik abgewandert sind. (Oder-Neiße-Linie) Im gleichen Lebensraum (SBZ und Ost-Berlin), in dem 1939 rd. 16,75 Mill. Einwohner lebten, ist bis 1946 ein effektiver Zugang von 1,75 Mill. zu verzeichnen. Unmittelbar nach der „Volkszählung von 1946“ setzte ein Rückkehrerstrom der entlassenen Kriegsgefangenen und der evakuierten einheimischen Bevölkerung ein. Außerdem wurden weitere Deutsche aus den nunmehr unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten in die Sowjetzone ausgewiesen. Obwohl bis Ende 1948 die Sterbefälle die Geburten beträchtlich überwogen, soll sich trotzdem bis Anfang 1949 die Gesamtbevölkerung auf fast 20 Mill. erhöht haben. Durch eine schon 1947 merkbar einsetzende Wanderungsbewegung nach dem Bundesgebiet, die sich zu einer regelrechten Fluchtbewegung entwickelte, verlor das sowjetisch besetzte Gebiet bis Mitte 1950 rd. 500.000 Menschen. (Flüchtlinge) Nach den erst Mitte 1956 veröffentlichten Ergebnissen der „Volkszählung vom 1. Oktober 1950“ gab es zu dieser Zeit in der Sowjetzone 17,199 Mill. und in Ost-Berlin 1,189 Mill. Einwohner. Nach sowjetzonalen Angaben soll ab 1950 wieder ein Geburtenzuwachs zu verzeichnen sein. Durch die Abwanderung von Flüchtlingen, die entweder unter dem Druck der politischen Verhältnisse oder auf Grund der schlechten materiellen Lebensverhältnisse den sowjetischen Machtbereich verlassen haben, verloren die Sowjetzone und Ost-Berlin von Mitte 1950 bis Mitte 1952 über 1,1 Mill. Menschen. Ende 1955 zählte die Sowjetzone 16,8 Mill. und Ost-Berlin 1,14 Mill. Einwohner. Trotz des durch Vorverlagerung des Heiratsalters entstandenen vorübergehenden Geburtenzuwachses ist also auf Grund der enormen Fluchtbewegung nach dem Westen ein weiteres Absinken der Bevölkerungszahl nicht aufzuhalten gewesen. Die amtliche Statistik arbeitet im allgemeinen mit folgenden Bevölkerungszahlen des sowjetisch besetzten Gebietes: Der Anteil der Männer an der Gesamtbevölkerung des sowjetisch besetzten Gebietes ist seit 1946 von 42,5 v. H. bis Januar 1955 auf nur 42,8 v. H. gestiegen. Im Bundesgebiet ist im gleichen Zeitraum ein Anstieg von 44,6 v. H. auf 47,1 v. H. zu verzeichnen. [S. 46]Etwa zwei Drittel der aus der SBZ abgewanderten Personen waren Vollarbeitskräfte. Die Erfüllung der Volkswirtschafts- und Fünfjahrpläne wird durch die Abwanderung von Arbeitskräften stark beeinträchtigt. (Bevölkerungsdichte) Literaturangaben *: Die Bevölkerungsbilanz der sowjetischen Besatzungszone 1939 bis 1949. (Mit Nachtrag: Die Volkszählung 1950 bis 1951.) (BB) 29 + 4 S. m. 12 Tab. *: Die Bevölkerungsbilanz der sowjetischen Besatzungszone 1939 bis 1954. (BB) 1954. 51 S. mit 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 45–46 Betriebszeitung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BevölkerungsdichteSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Ergebnissen der „Volks- und Berufszählung vom 29. Oktober 1946“ zählte die SBZ 17.313.734 Einwohner. Im Sowjetsektor Berlins wohnten zum gleichen Zeitpunkt 1.174.582 Personen. Von diesen rd. 18,5 Mill. Einwohnern des sowjetisch besetzten Gebietes waren damals ca. 3,65 Mill. „Heimatvertriebene“ aus den deutschen Gebieten ostwärts der Oder und Neiße, die jedoch zu einem beachtlichen Teil in den…
DDR A-Z 1956
Materialistische Geschichtsauffassung (1956)
Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 (Historischer Materialismus) Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte. Danach hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die Entstehung des Privateigentums an den Produktionsmitteln mit dialektischer Gesetzmäßigkeit von einer kommunistischen Urgemeinschaft zur Klassenspaltung in Ausbeuter und Ausgebeutete, Unterdrücker und Unterdrückte, und damit zur Klassengesellschaft und zum Klassenkampf als dem bewegenden Moment der geschichtlichen Entwicklung, unabhängig von Landschaft und Volkstum, geführt. Die in der Produktionsweise jeder Entwicklungsstufe (Sklavenhaltergesellschaft, Feudalismus, Kapitalismus) entstehenden inneren Widersprüche hätten sich im Klassenkampf durch dialektische „Sprünge“ in revolutionärer Entwicklung zur jeweils höheren und fortschrittlicheren Produktionsweise entwickelt, ohne iedoch die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. Auf Grund dieser Gesetzmäßigkeit glaubte Marx den zukünftigen Verlauf der Geschichte vorauszubestimmen und mit seinen politischen Umsturzplänen verbinden zu können. Er erklärte, auch der Kapitalismus müsse an seinen inneren Widersprüchen, auf der einen Seite an der zwangsläufigen Konzentration des Kapitals in den Händen weniger Ausbeuter, auf der anderen Seite an der Entstehung immer größerer Proletariermassen zugrunde gehen und durch die proletarische Weltrevolution zur klassenlosen Gesellschaft und zur kommunistischen Produktionsweise, zur Abschaffung aller Unterdrückung und Ausbeutung und zur Freiheit der neuen Gesellschaft führen. Im Widerspruch zu seiner eigenen Philosophie und dem Prinzip der unaufhörlichen dialektischen Bewegung in Natur und Geschichte verkündete er den Kommunismus als einen paradiesischen „Endzustand“, als Ziel der Geschichte, nach dessen Erreichung das bisher wirksame Bewegungsgesetz der gesellschaftlichen Entwicklung keine Gültigkeit mehr haben könnte. Während Marx jedoch diese Weltrevolution nur im Zustand höchstmöglicher Industralisierung aller bedeutenden Länder für möglich und gerechtfertigt hielt, glaubte Lenin vor und in dem ersten Welt[S. 170]krieg, im Stadium des Imperialismus die höchste und letzte Entwicklungsstufe des Kapitalismus erkannt zu haben, und versuchte, dem Herannahen der Weltrevolution während des ersten Weltkrieges einen Termin zu setzen. Er versuchte vergeblich, durch die Oktoberrevolution in Rußland 1917 und in den folgenden Jahren (Komintern-Propaganda, sowjetischer Feldzug gegen Polen) die allgemeine Weltrevolution auszulösen, in der Auffassung, daß sonst die russische Revolution zusammenbrechen müsse. Da die Weltrevolution jedoch ausblieb, zog Stalin nach Lenins Tod (1924) die Folgerungen und proklamierte — im Widerspruch zu Marx — die These, der Aufbau des Sozialismus und Obergang zum Kommunismus sei auch in einem einzelnen Lande möglich, und die Durchführung der Weltrevolution erfolge nicht überall gleichzeitig, sondern erstrecke sich über eine lange historische Epoche, in der die SU das Proletariat der anderen Länder im Kampf gegen ihre Regierungen unterstützen müsse. Stalins Politik mußte zwangsläufig zu erheblichen Korrekturen am Marxismus-Leninismus führen. Auf dem 19. Parteitag (Okt. 1952) nannte er Voraussetzungen für den Übergang zum Kommunismus, die vermutlich nie verwirklicht werden können. Der 20. Parteitag (Febr. 1956) hat an diesen Auffassungen nichts geändert. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus, Bolschewismus, Krise) Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Bochenski, Joseph M.: Die kommunistische Ideologie … Bonn 1956, Bundeszentrale für Heimatdienst. 75 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Gollwitzer, Helmut, und Gerhard Lehmbruch: Kleiner Wegweiser zum Studium des Marxismus-Leninismus. 2., erw. Aufl., Bonn 1957. 24 S.; 3. Aufl. 1958. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. Etwa 107 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke. Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. Freiburg 1952, Herder. 647 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 169–170 Massenorganisationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MaterialverbrauchsnormenSiehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 (Historischer Materialismus) Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte. Danach hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die…
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Pressewesen (1956)
Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1958 1959 [S. 200]Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse (Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für ➝Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“). Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die in der Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien. (Einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“ — Herausgeber: Hermann Leupold, SED. Der „Berliner Verlag“, in dem beide Zeitungen erscheinen, befindet sich im Besitz der Holdinggesellschaft der SED „Zentrag“). Sprachregelung erfolgt mit Hilfe langfristiger „Perspektivpläne“, aus denen Quartals-, Monats- und Wochenpläne abgeleitet werden, und täglicher „Argumentationsanweisungen“. Zentrale Lenkungsinstanz ist die Abt. Agitation-Presse-Rundfunk des ZK der SED, nachgeordnete Instanzen sind das Presseamt beim Ministerpräsidenten die Pressabteilungen der zentralen Leitungen der Blockparteien und der Massenorganisationen und die entsprechenden Instanzen in den Bezirken. Die Einheit der Nachrichtenpolitik wird durch den ADN gewährleistet. Von der in der Verfassung der „DDR“ (Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung kann keine Rede sein. In der SBZ erscheinen 39 Tageszeitungen und eine Montagsausgabe, davon 9 Tageszeitungen im Sowjetsektor Berlins. Bis 1952 war die Lizenzvergebung so gehandhabt, daß neben Zentralorganen in Berlin jeweils ein Blatt jeder Partei in den fünf Landeshauptstädten erschien. Die Höhe der Auflagen wird geheimgehalten. Die Gesamtauflage (ohne die Montagsausgabe des „Neuen Deutschland“, den „Vorwärts“ mit 500.000) aller Zeitungen liegt zwischen 3 und 3,5 Mill. Etwa 60 v. H. entfallen auf die Parteipresse der SED, 20 v. H. auf die Zeitungen der DBD, CDU, LDPD und NDPD, die restlichen 20 v. H. auf die Zeitungen des FDGB und der FDJ sowie die „Berliner Zeitung“ und die „BZ am Abend“. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß der Abonnentenkreis der bürgerlichen Presse durch Papierzuteilung begrenzt wird. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum. Der Nachrichtenteil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Auslandsmeldungen dürfen nur vom ADN übernommen werden. Gekennzeichnet ist das P. in der SBZ durch die Einförmigkeit des Inhalts. Neben den tendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei her bestimmt. Eine Auflockerung durch Kurzgeschichten und Humor hat Walter Ulbricht am 26. 7. 1953 auf der 15. Tagung des ZK der SED im Rahmen des Neuen Kurses angekündigt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochen- und Monatszeitschriften der Massenorganisationen gelenkt. Sogar die Fach- und Sportpresse usw. besitzt einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der sowjetzonalen Presse begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Bezug und Besitz westlicher Presse werden als Boykotthetze und „Hetze gegen die antifaschistisch-demokratische Ordnung“ aufgefaßt und unter Anwendung des sog. Friedensschutzgesetzes mit hohen Zuchthausstrafen bedroht. Der journalistische Nachwuchs — soweit er nicht in die Kategorie der Volkskorrespondenten fällt, wird an der Fakultät für Journalistik der Universität Leipzig (Dekan: Prof. Dr. Hermann Budzislawski, SED) ausgebildet. Volontäre dürfen nicht mehr eingestellt werden. „Politisch bewährte“ Kräfte, die von Redaktionen eingestellt werden, müssen ihre Qualifikation in Prüfungen, die der Verband der deutschen Presse durchführt, nachweisen. (Nachrichtenpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 200 Presseamt beim Ministerpräsidenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsberatungSiehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1958 1959 [S. 200]Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse (Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für ➝Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“).…
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Kohlenindustrie (1956)
Siehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 1954 Kohlenindustrie: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 a) Steinkohle. Die SBZ verfügt im Verhältnis zur Bundesrepublik nur über geringe Steinkohlenvorkommen. 1954 betrug die Förderung in der SBZ 2,9 Mill. t, in der Bundesrepublik 128 Mill. t. Die Förderung in der SBZ lag um 0,60 Mill. t unter der Förderleistung von 1936. Der Fünfjahrplan sah eine Steigerung auf 3,8 Mill. t Jahresförderung vor, was wegen des Auslaufens der Vorkommen nicht realisierbar war. Das ursprüngliche Planziel wurde auf 3,1 Mill t herabgesetzt. Bei jetzigem Förderumfang dürften die Vorräte nur noch für 6–8 Jahre ausreichen. Die Steinkohlenförderung der SBZ deckt bei weitem nicht den Bedarf der Zone. Zur Verminderung der Einfuhrabhängigkeit bei Steinkohlenkoks für metallurgische Zwecke wurde in Lauchhammer bei Riesa eine Großkokerei errichtet, in der nach neuartigem Verfahren Braunkohlenhartkoks erzeugt wird. Dieser Hartkoks ist jedoch bisher nur als Beimischung zu Steinkohlenkoks verwendbar. Die Versuche zur Verbesserung dieses Hartkokses sind noch nicht abgeschlossen, a) Braunkohle. An Braunkohlenvorkommen ist das Gebiet der SBZ reich. Die Vorräte werden auf 23 Mrd. Tonnen geschätzt, wovon 16 Mrd. Tonnen im Tagebau abgebaut werden können. 1938 wurden hier 122,7 Millionen Tonnen, das sind 63,6 v. H. der deutschen Produktion, gefördert. Nach dem Einmarsch der Sowjetarmee begannen umfangreiche Demontagen in den Braunkohlenbergwerken, die bis Ende 1947 andauerten. Neben Kriegsschäden (etwa 3 v. H.) büßte der Braunkohlenbergbau der SBZ durch sowjetische Demontagen rund 36–40 v. H. der Erzeugungskapazitäten ein. Die Demontagen bei den Brikettfabriken wirkten sich als eine Minderung um rund 37 v. H. aus. Zahlreiche große [S. 136]Werke der Braunkohlenindustrie entgingen dem Schicksal der Demontage durch Überführung in sowjetischen Besitz (SAG-Betriebe). Der Wiederaufbau ging trotz größter Materialschwierigkeiten durch die Einsatzbereitschaft der Betriebsbelegschaften verhältnismäßig rasch vonstatten: Die Höchstförderung im Jahre 1943 (164,3) wurde bereits 1953 überschritten. — Der Fünfjahrplan sah in seinem letzten Jahr (1955) eine Förderleistung von 225 Mill. t Braunkohle vor, die nur knapp erreicht wurde. Die Briketterzeugung hatte 1953 den Höchststand im Jahre 1938 (30 Mill. t) um rd. 64 v. H. überholt. Das Fünfjahrplanziel, 1955 60,8 Mill. t Briketts zu erzeugen, wurde nicht erfüllt. Wahrscheinlich wurden 1955 wenig mehr als 50 Mill. t Briketts produziert. Das Ansteigen der Förderleistung ist wesentlich auf die Einführung der Sonntagsarbeit im Bergbau zurückzuführen. Nach der Wiedervereinigung, d. h. nach der Normalisierung der Verhältnisse, ist daher mit einem Förderrückgang um etwa ein Fünftel zu rechnen. Das gilt auch für die Briketterzeugung. Trotz der beträchtlichen Braunkohlenförderung war das Gebiet der SBZ stets Kohlenzuschußgebiet: In den Jahren nach 1945 wurde der Zufuhrbedarf besonders deutlich. Die Industrie und die Reichsbahn mußten sich auf die Verwendung von Braunkohlenbriketts umstellen, was zur unwirtschaftlichen Heizausnutzung führte. Zur Beschaffung von Mangelrohstoffen für die Industrie muß die SBZ Braunkohlenbriketts exportieren. Dazu kommen Lieferungen im Interzonenhandel nach Westberlin und an die Bundesrepublik. Letztere betrugen 1953 rd. 2,1 Mill. Tonnen, d. h. rd. 5 v. H. der Briketterzeugung der Zone. Nach dem Ausbau und der Neuerrichtung von Industriewerken im Rahmen der Wirtschaftspläne ist Kohle in der SBZ noch für längere Jahre Engpaß erster Ordnung. Die Kohlenzuteilung ist streng kontingentiert. Schwerpunktvorhaben, andere VE- und Verkehrsbetriebe werden bevorzugt beliefert. An letzter Stelle steht der zivile Bedarf, der größtenteils mit Braunkohlenabfällen, Torf und Naßpreßsteinen abgedeckt wird. Von den insgesamt 99 Braunkohlenbergwerken waren Ende April 1952 noch 12 der größten in sowjetischem Besitz. Von den 88 Brikettfabriken hatte sich die SU 17 der größten Betriebe übereignet. Die restlichen SAG-Betriebe im Kohlenbergbau wurden am 13. 12. 1953 in deutsche Verwaltung übergeben. — Im zweiten Fünfjahrplan (1956 bis 1960) soll die Braunkohlenförderung weiter forciert werden. Bis 1960 ist gegenüber 1955 eine Steigerung um 50 v. H. geplant. Neue Lagerstätten mit günstigen Abbaubedingungen werden erschlossen. Das Schwergewicht der Förderung liegt im Gebiet Senftenberg/Lausitz, wo neue Kombinate erstehen. Aus den Neuaufschlüssen sollen 1970 77 v. H. der Gesamtbraunkohlenförderung der SBZ gewonnen werden. Literaturangaben *: Die Kohlenindustrie in der sowjetischen Zone. (BB) 1951. 39 S. m. 11 Tab. u. 1 Beilage. Karden, Erich: Der Bergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 44 S. m. 13 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 135–136 Koexistenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KolchoseSiehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 1954 Kohlenindustrie: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 a) Steinkohle. Die SBZ verfügt im Verhältnis zur Bundesrepublik nur über geringe Steinkohlenvorkommen. 1954 betrug die Förderung in der SBZ 2,9 Mill. t, in der Bundesrepublik 128 Mill. t. Die Förderung in der SBZ lag um 0,60 Mill. t unter der Förderleistung von 1936. Der Fünfjahrplan sah eine Steigerung auf 3,8 Mill. t Jahresförderung vor, was wegen des…
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Diktatur des Proletariats (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur in einem einzelnen Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ 1875 ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die später von Stalin ausgebaut wurde. Die DdP. soll den alten Staatsapparat, seine Gesetzgebung und seine Moral gewaltsam und vollständig zertrümmern, den völligen Sturz des Kapitals herbeiführen, jeden Widerstand der Gegner und alle Restaurationsversuche mit allen Mitteln unterdrücken und die Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Kommunismus durch die Errichtung der klassenlosen Gesellschaft und der vom Staat als einzigem Unternehmer gelenkten sozialistischen Produktionsweise in die Wege leiten. Lenin betrachtete dabei die kommunistische Parteileitung als Avantgarde (Vorhut) der Parteianhänger, die in straffster Disziplin ohne Mitbestimmungsrecht alle Anordnungen zu befolgen haben; er betrachtete die Partei als Avantgarde des Proletariats, die Proletarier als Avantgarde aller übrigen für die Revolution brauchbaren Werktätigen (unzufriedene Kleinbürger, Kleineigentümer, Intelligenz usw.), die ihrerseits ein „Klassenbündnis“ mit den werktätigen Bauern eingehen müßten, ohne daß die kommun. Parteileitung ihre „führende Rolle“ in dieser künstlich konstruierten Pyramide verlieren dürfe. Das bedeutet in der Praxis, daß weder die Bauern noch die Werktätigen noch das Proletariat oder die kommun. Parteimitglieder, sondern allein die Parteileitung, verkörpert durch das ZK, die unumschränkte Diktatur über das ganze Volk ausüben, und daß alle, die der Partei beitreten oder mit ihr paktieren, sich auf Gnade und Ungnade dieser DdP. ausliefern, die, wie Stalin sagt, nicht als eine flüchtige Periode zu gelten hat, sondern als eine ganze historische Ära, von der bis jetzt niemand sagen kann, wann sie endet. (Materialistische Geschichtsauffassung, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 63 Differenzierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DIMSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wurde als Herrschaftssystem im Gefolge der proletarischen Revolution von Marx nur in einem einzelnen Satz seiner „Kritik des Gothaer Programms“ 1875 ohne nähere Erläuterung erwähnt, erst von Lenin zum „wichtigsten Problem“ und „Hauptinhalt“ der bolschewistischen Revolution erhoben und durch seine 1917 erschienene Schrift „Staat und Revolution“zu einer geschlossenen Revolutionstheorie entwickelt, die später…
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Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des (1956)
Siehe auch: Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des: 1953 1954 Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das „Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels“ vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 327) ist von besonderer Bedeutung auf wirtschaftsstrafrechtlichem Gebiet. Es stellt den ohne besondere Genehmigung erfolgten Transport von Waren nach und von Westberlin unter Strafe von mindestens 3 Jahren Gefängnis, in schweren Fällen mindestens 5 Jahren Zuchthaus und Vermögenseinziehung. Ein schwerer Fall liegt u. a. immer dann vor, wenn Wertpapiere, Briefmarken mit Sammlerwert, Kunstgegenstände oder Schmucksachen ohne Warenbegleitschein nach Westberlin gebracht werden. Durch die „Verordnung zum Schutze des innerdeutschen Warenverkehrs“ vom 26. 7. 1951 (GBl. S. 705) wurde dieses Gesetz auf den gesamten Warenverkehr zwischen der SBZ und der Bundesrepublik ausgedehnt. Durch dieses Gesetz wird die Möglichkeit, über privates Eigentum frei zu verfügen (Kunstgegenstände, Schmucksachen usw.), stark eingeschränkt und teilweise verhindert (Eigentum). In einer nach der Verkündung des Neuen Kurses erlassenen Richtlinie hat das Oberste Gericht die zu „formale“ Anwendung des Handelsschutzgesetzes gerügt und zur Gewährleistung seiner „richtigen“ Anwendung u. a. angeordnet, daß ein schwerer Fall im Sinne des Gesetzes (5 Jahre Zuchthaus Mindeststrafe) nur dann anzunehmen sei, wenn es sich bei dem unerlaubten Transport von Geld, Wertsachen und dgl. „um hohe Geldbeträge oder Gegenstände von erheblichem Wert handelt“ (Richtlinie Nr. 4 vom 31. 10. 1953; ZBl. S. 546). Die Ausdrücke „hoch“ und „erheblicher Wert“ sind bewußt unklar gehalten, so daß praktisch jede gewünschte Auslegung möglich ist. Das AZKW verfügt Beschlagnahme und Einziehung von Gegenständen selbständig ohne Beteiligung der Gerichte (Beschlagnahme). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 119 Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Innere ReservenSiehe auch: Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des: 1953 1954 Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das „Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels“ vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 327) ist von besonderer Bedeutung auf wirtschaftsstrafrechtlichem Gebiet. Es stellt den ohne besondere Genehmigung erfolgten Transport von Waren nach und von Westberlin unter Strafe von mindestens 3 Jahren Gefängnis, in schweren Fällen mindestens 5…
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Arbeitspolitik (1956)
Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 24]Die Arbeitspolitik der SBZ ist typische Arbeitgeber-Interessenpolitik. Staat und Arbeitgeber sind für die Mehrheit aller Arbeitnehmer identisch. Da der Staat zugleich Arbeitsgesetzgeber (ohne demokratische Kontrolle) ist und Selbsthilfe-Organe der Arbeitnehmer (echte Gewerkschaften und Betriebsräte) nicht existieren, steht der einzelne Arbeitnehmer schutzlos und nur auf die vom Staat bekämpfte, nicht organisierte Solidarität seiner Kollegen angewiesen, der sozialen und polizeilichen Übermacht des Staatsarbeitgebers gegenüber. Die traditionellen Aufgaben der A. demokratischer Staaten, nämlich größtmöglicher Schutz, sorgfältige Pflege, gerechte Entlohnung sind in der SBZ der zweckmäßigen Verwendung der Lohnarbeit untergeordnet. Sie geht aus von dem in der Verfassung der SU ausgesprochenen, angeblich sozialistischen Grundsatz: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!“ und verschärft ihn zum uneingeschränkten Leistungsprinzip, bei dem die einzelne menschliche Arbeitskraft in allen Beziehungen nur noch nach ihrem jeweiligen Nutzwert für die staatliche Wirtschaft und den politischen Bestand der „DDR“ behandelt wird. Die A. der SBZ ist darauf gerichtet, einen möglichst großen Teil der Bevölkerung ohne Rücksicht auf Person, Geschlecht und Familie auch gegen den eigenen Willen jeweils dort zu verwenden, wo es der staatliche Arbeitgeber will. Sie zwingt durch ihre Währungspolitik und Preisgestaltung (Preispolitik) auch Frauen, Mütter, Kranke und Invalide zur Lohnarbeit (Frauenarbeit). Insbesondere für die Frauen verkehrt sich deshalb das Prinzip des „gleichen Lohnes für gleiche Arbeit“ in einen sozialen Zwang zur Erwerbstätigkeit und zur gleichen Leistung (Leistungsprinzip). Die Machthaber der SBZ erreichen durch diese A., daß mehr Arbeitnehmer für die gleiche Reallohnsumme arbeiten müssen, die bei angemessener Real-Entlohnung nur für einen Teil der Werktätigen ausgereicht hätte. Dieses System (Lohnsystem) wird ergänzt durch die Schärfe der Bestimmungen über Arbeitslosenunterstützung und Arbeitsvermittlung (Arbeitslosigkeit, Arbeitslosenversicherung). Der Arbeitnehmer muß nach unseren Begriffen unzumutbare Arbeit an anderen Orten der SBZ annehmen. Die Arbeitslosenunterstützung setzt ferner, obgleich Versicherungsbeiträge gezahlt werden, Bedürftigkeit voraus und erreicht nur die vergleichbare Höhe der Sozialfürsorge. Weiterhin bestimmt die A. die Art der Verwendung der Arbeitskraft (Berufslenkung, Arbeitskräfteplan, Arbeitskräftelenkung). Die Schulentlassenen können nur behördlich vorgeplante Berufe ergreifen. Die „Umsetzung“ von Arbeitskräften aus einem Beruf bzw. Betrieb in ein neues Arbeitsvorhaben der Regierung geschieht durch Regierungsanweisungen an den Staatsbetrieb, der dem benötigten Arbeitnehmer zu kündigen hat, und an das Arbeitsamt, das die Entlassenen an den befohlenen Platz vermittelt. Damit die Absichten der A. schnell und billig verwirklicht werden können, wurden die Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter einheitlich auf 14 Tage verkürzt (Kündigungsrecht). Ein weiteres Instrument dieser Form von A. ist das durch Regierungsdekret geschaffene Lohngefälle zugunsten der jeweils wichtigsten Arbeitsvorhaben. Dieses Lohngefälle wird durch Zusatzurlaub und „Treueprämien“ verstärkt (Prämienwesen, Urlaub). Da bei solcher A. echte Gewerkschaften und Betriebsräte „stören“ könnten, ist der FDGB durch seine eigene Satzung verpflichtet worden, die [S. 25]staatliche A. nicht nur zu unterstützen, sondern ihre Durchführung als seine eigentliche Hauptaufgabe anzusehen. Ferner ist der FDGB nicht nur durch Personalunion aller leitenden Funktionäre mit Ämtern der SED, sondern auch durch seine Satzung auf die Durchführung der Parteianweisungen festgelegt. Der FDGB hat also den Charakter eines „Amtes für psychologische und technische Arbeitsanspornung und Produktionspropaganda“, während er gleichzeitig der SED als deren „politischer Transmissionsriemen in die Massen“ dient. Die Betriebsräte wurden 1948 abgeschafft. Sie sind formell durch die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) ersetzt worden, die aber tatsächlich und laut Satzung nur ausführende und jederzeit absetzbare Organe der Staatsgewerkschaft sind. Damit ist der FDGB zu einem Glied in der Kette der Einkreisung des einzelnen Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz geworden. Andere Glieder sind die nach westlichen Begriffen maßlos vermehrten Aufsichtspersonen, die Betriebsfunktionäre der Staatspartei und anderer Organisationen, die bewaffneten Kampfgruppen, die hauptamtlichen SSD-Agenten und deren Spitzel in den Betrieben. Während im demokratischen Deutschland der wesentliche Teil der Arbeitsbedingungen nicht durch Gesetz, sondern durch Tarifverträge geregelt wird, hat die SBZ in die staatliche Gesetzgebung auch die Lohnsätze, den Urlaub und die Kündigungsfristen (als Mindest- und Höchstbestimmungen zugleich), die Eingruppierung in die Lohngruppen und die einzelnen Akkordpreise, Vorgabezeiten und Gedingelöhne einbezogen (Lohngruppe, Lohngruppenkatalog). An Stelle der Tarifverträge werden zwar Betriebskollektivverträge abgeschlossen, doch haben diese keinen arbeitsrechtlichen, die Löhne und Arbeitsbedingungen gestaltenden Inhalt mehr, sondern zitieren allenfalls noch die von der Regierung dekretierten Lohnsätze in der „Anlage“. Die Betriebskollektivverträge sind vielmehr in Vertragsform gebrachte staatliche Produktions- und Investitionspläne für die Betriebe. Die Vertragsform schafft die juristische Grundlage zur Maßregelung von Arbeitern und Belegschaften, die die vom Staat (Arbeitgeber) gewollten Arbeitserfolge nicht erzielen. Im Zuge dieser Arbeitgeber-Interessenpolitik sind unzählige bisher tariflich gesicherte Rechte der Arbeitnehmer durch Regierungsverordnungen beseitigt worden. Als unkostenfreien Ausgleich hierfür und zugleich zur Ausnutzung des natürlichen Strebens der deutschen Arbeiter nach Anerkennung ihrer Leistungen bietet ihnen der Arbeitgeber „DDR“ Orden, Titel und Prämien (Auszeichnungen). Die „kapitalistische Konkurrenz“ der Betriebe untereinander wird durch Wettbewerbe ersetzt (Wettbewerbsbewegung). Die Sieger erhalten mehr „ideelle Werte“ als materielle Anerkennung; Ersparnisse durch höhere Leistung kommen dem Arbeitgeber allein zugute. Während es Ziel und Aufgabe jeder demokratischen A. ist, die Arbeitnehmerschaft in ihrer Gesamtheit sozial besserzustellen, wurde in der SBZ die Arbeitnehmerschaft bewußt sozial aufgespalten. Zwar bestehen rechtlich keine Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten mehr, weil letztere den ersteren — statt umgekehrt — angeglichen wurden. Aber statt dessen wurden der Intelligenz unter der Arbeitnehmerschaft Sonderrechte eingeräumt, wie sie die Angestellten nie hatten und die die Intelligenz zu einer — selbst durch besondere Speiseräume — bevorzugten Kaste machen. Das übrige Aufsichtspersonal Meister und Brigadiere — ist durch Lohnerhöhungen und durch Abhängigkeit des Verdienstes von der Soll-[S. 26]Erfüllung bzw. Übererfüllung der ihnen unterstellten Arbeitnehmer zum Antreiben verlockt und teilweise gezwungen. Um echte materielle Gegenleistungen des staatlichen Arbeitgebers für Arbeitsanstrengungen des Arbeitnehmers vermeiden zu können, werden neben der individuellen Verleihung von Titeln, Orden und Prämien auch Massenbewegungen organisiert. Das sind dem FDGB vom Staat aufgetragene Propagandawellen in den Betrieben für bestimmte — meist unbezahlte — Sonderleistungen der Arbeitnehmer. Im Vordergrund aller dieser „Bewegungen“ steht die Forderung nach mehr Arbeit in der gleichen Zeit für den gleichen Lohn (Zeitlohn, Zeitnormativ, TAN). Der Arbeitsschutz hindert den staatlichen Arbeitgeber an der vollen Ausnutzung der ihm ausgelieferten Arbeitskraft. Die SBZ legt daher beim Arbeitsschutz das Hauptgewicht auf den Schutz der Maschinen und Betriebsgebäude vor technischen Schäden und hat den Menschenschutz sogar verringert, insbesondere den für Frauen, Mütter und Jugendliche. Die A. erfaßt auch den kranken und arbeitsunfähigen Menschen. „Arbeitsbefreiungszeugnisse“, die zum Fernbleiben von der Arbeit berechtigten, sind staatlich kontingentiert (Arbeitsbefreiung). Es ist geplant, die Höhe von Sozialversicherungsrenten in Zukunft nicht mehr nach den gezahlten Beiträgen, sondern nach der „volkswirtschaftlichen Bedeutung“ des Versicherten zu bemessen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Zur Verschleierung der wahren Tendenzen dieser A. behauptet das Regime, die Betriebe seien „volkseigen“. Da aber nach dem Gesetz der ➝Arbeit sogar die frühere Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsrecht) „von Staatsorganen ausgeübt“ wird und der Staat als tatsächlicher Herr über die Betriebe selbst nur eine unkontrollierte Clique ist, kann man mit Recht davon sprechen, daß die A. der SBZ in Wahrheit eine Arbeitgeberpolitik derjenigen Funktionäre ist, die sowohl den Staat als auch die Betriebe diktatorisch beherrschen. Literaturangaben Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Schwartz, Salomon M.: Arbeiterklasse und Arbeitspolitik in der Sowjetunion. Hamburg 1953, Verlag für Wirtschaft und Sozialpolitik. 367 S. *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. 312 S. m. 24 Anlagen. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erg. Aufl. (BB) 1955. 86 S. m. 6 Anlagen. Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 296 S. m. 65 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 24–26 Arbeitsökonomik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsproduktivitätSiehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 24]Die Arbeitspolitik der SBZ ist typische Arbeitgeber-Interessenpolitik. Staat und Arbeitgeber sind für die Mehrheit aller Arbeitnehmer identisch. Da der Staat zugleich Arbeitsgesetzgeber (ohne demokratische Kontrolle) ist und Selbsthilfe-Organe der Arbeitnehmer (echte Gewerkschaften und Betriebsräte) nicht existieren, steht der einzelne…
DDR A-Z 1956
Handel, Privater (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 Der private Groß- und Einzelhandel wird in der SBZ systematisch ausgeschaltet (Deutsche ➝Handelszentralen, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Der Einzelhandel entwickelte sich nach sowjetzonalen Angaben wie folgt: [S. 105] Die Benachteiligung des PH. liegt hauptsächlich in unzureichender Belieferung und in der Senkung der Handelsspannen, die von den zuständigen Industrie- und Handelskammern im Einvernehmen mit den Preisstellen bei den Finanzämtern festgesetzt werden. Die zulässigen Handelsspannen für den privaten Einzelhandel liegen im Durchschnitt niedriger als die in der Bundesrepublik üblichen Spannen. Bei den unbewirtschafteten Artikeln beträgt die Handelsspanne 30 bis 35 v. H., bei den bewirtschafteten erheblich weniger. Da davon sämtliche Beschaffungskosten bezahlt werden müssen, beträgt der Nettogewinn im Durchschnitt z. Z. etwa 6 v. H. des Umsatzes. Im Großhandel ist der Rückgang des privaten Anteils noch auffälliger. Seit Errichtung der DHZ in den Jahren 1949 und 1950 sind die staatlichen Großhandelsorgane zum bestimmenden Faktor auf dem Gebiet des Handels mit Industrieerzeugnissen geworden. Zahlen über den jetzigen Anteil liegen nicht vor. Schätzungsweise beträgt der private Anteil beim Großhandel nur noch rund 5 v. H. Vom Handel mit Grundstoffen, Maschinen, Fahrzeugen, Lebensmitteln, Kohle, Metallen und Schrott ist der private Großhandel bereits ausgeschlossen. Auch für den verbliebenen Großhandel sind die zulässigen Handelsspannen völlig unzulänglich. Auf den Herstellerabgabepreis durften z. B. bisher aufgeschlagen werden: Konfektionskleidung 10 v. H., Textilien 15 v. H., Schuhwaren 6–8 v. H., sonstige Industriewaren 15 v. H. Da auch davon Frachten und sonstige Bezugskosten zu zahlen sind, kann der private Großhandel oft die Kosten nicht decken. Seine völlige Ausschaltung durch den bevorzugt mit Waren belieferten staatlichen Großhandel ist nur noch eine Frage kurzer Zeit. Literaturangaben Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 104–105 Hamann, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene (VHZN)Siehe auch die Jahre 1953 1954 Der private Groß- und Einzelhandel wird in der SBZ systematisch ausgeschaltet (Deutsche ➝Handelszentralen, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Der Einzelhandel entwickelte sich nach sowjetzonalen Angaben wie folgt: [S. 105] Die Benachteiligung des PH. liegt hauptsächlich in unzureichender Belieferung und in der Senkung der Handelsspannen, die von den zuständigen Industrie- und Handelskammern im Einvernehmen mit den Preisstellen bei den…
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Wirtschaftliche Rechnungsführung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit 1. 1. 1952 eingeführte Methode in der Bilanzierung der VEB, durch die wieder ein gesunder Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben des einzelnen Betriebes erreicht werden soll. Die Bilanzen sind daher nicht mehr Teile der Bilanz der VVB. Die Bilanzierung bei den Vereinigungen und der Ausgleich von Betriebsverlusten durch die VVB aus den Gewinnen anderer Betriebe der gleichen VVB führten zu Nachlässigkeiten bei den einzelnen Betriebsleitungen. In der VO. über die Reorganisation der Volkseigenen Industrie ist das Prinzip der individuellen Leitung der Betriebe und der persönlichen Verantwortung jedes leitenden Mitarbeiters der VEB verpflichtend festgestellt worden. Jeder Betriebsleiter ist für die Rentabilität des von ihm geleiteten Betriebes voll verantwortlich. Die Leistungen der Betriebe sollen nur noch vom Standpunkt der Einnahmen und Ausgaben be[S. 294]urteilt werden. Grundsätzlich soll jeder Betrieb seine Ausgaben durch Einnahmen decken und darüber hinaus mit Gewinn arbeiten. Die Neuregelung führt zu einer gewissen Selbständigkeit der Betriebe bei der Verwendung der ihnen zugeteilten Mittel, was zu einer Stärkung der Initiative und der Eigenverantwortlichkeit der Betriebsleitung beitragen soll. Gewinn und Amortisationen verbleiben z. T. im Betrieb und sollen im Rahmen des Betriebsplanes zur Auffüllung der Umlaufmittel und für Investitionen und Generalreparaturen verwendet werden. Mit der Einführung der W. R. wird ab 1. 1. 1952 das neue Rechnungseinzugsverfahren angewandt, das das Rechnungsinkasso in der volkseigenen Wirtschaft durch den Apparat der Deutschen ➝Notenbank vorsieht, nämlich für: 1. Rechnungseinzug für VEB untereinander (d. h. Gläubiger und Schuldner sind VEB), 2. Rechnungseinzug für VEB bei Schuldnern der Privatwirtschaft, 3. Rechnungseinzug für Privatbetriebe bei Schuldnern der „volkseigenen“ Wirtschaft. Folgende Verrechnungsverfahren wurden eingeführt: PV-Verfahren (Verrechnung von Geldforderungen nach Plan), SK-Verfahren (Verrechnung von Geldverbindlichkeiten über Sonderkonten), AK-Verfahren (Verrechnung von Verbindlichkeiten durch Akkreditivstellung). Diese neuen Verrechnungsverfahren ermöglichen eine weitgehende Kontrolle des Wirtschaftsablaufes und sind damit ein wirksames Instrument der Planung. (Allgemeines Vertragssystem) Literaturangaben Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 293–294 Wirth, Erich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftsstrafverordnungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit 1. 1. 1952 eingeführte Methode in der Bilanzierung der VEB, durch die wieder ein gesunder Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben des einzelnen Betriebes erreicht werden soll. Die Bilanzen sind daher nicht mehr Teile der Bilanz der VVB. Die Bilanzierung bei den Vereinigungen und der Ausgleich von Betriebsverlusten durch die VVB aus den Gewinnen anderer Betriebe der gleichen VVB führten zu…
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Parteilichkeit der Rechtsprechung (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und Parteilichkeit der Rechtsprechung wird festgestellt. „Mit dieser Parteilichkeit muß die demokratische Gesetzlichkeit in ihrer gegenwärtigen Hauptrichtung verwirklicht werden“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1954, S. 222). Parteilichkeit der Rechtsprechung heißt „richtige Anwendung der Gesetze im Sinne der Politik von Partei und Regierung“ („Neue Justiz 1954, S. 223). Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der sowjetzonalen Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten, und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. „Das Ministerium der Justiz erwartet von der richterlichen Tätigkeit der Wissenschaftler wesentliche Hilfe und Unterstützung im Kampf um die Parteilichkeit der Rechtsprechung, und zwar sowohl in Strafverfahren als in Zivilrechtsstreitigkeiten“ („Neue Justiz“ 1954, S. 551). Die Richter „müssen parteilich als politische Menschen entscheiden“ (Böhme in „Neue Justiz“ 1955, S. 327). „Die Erziehung unserer Kader muß in jedem einzelnen Richter immer stärker die Erkenntnis und das Bewußtsein vom Wesen unserer Gesetzlichkeit festigen und ihn immer stärker zur parteilichen Anwendung unseres Rechtes befähigen“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1953, S. 679). Rückblickend auf die Entwicklung der sowjetzonalen Justiz können Hilde Benjamin und Melsheimer feststellen, „daß unsere Staatsanwälte und Richter in den Verfahren gegen Spione, Terroristen, Saboteure und Boykotthetzer mit großer Parteilichkeit vorgehen und sich ständig bemühen, diese Verbrechen im Zusammenhang mit der jeweiligen politischen Situation zu sehen und richtig zu differenzieren“ („Neue Justiz“ 1955, S. 265). Parteilichkeit der Rechtsprechung bedeutet in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 191 Parteilichkeit, Bolschewistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteipresse der SEDSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und Parteilichkeit der Rechtsprechung wird festgestellt. „Mit dieser Parteilichkeit muß die demokratische Gesetzlichkeit in ihrer gegenwärtigen Hauptrichtung verwirklicht werden“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1954, S. 222). Parteilichkeit der Rechtsprechung heißt „richtige Anwendung der Gesetze im Sinne der Politik von Partei und…
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Staatsbeteiligung (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe halbsozialistischen Charakters) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater Unternehmer auszuwerten, die über ein zu geringes Kapital verfügen, um volkswirtschaftlich notwendige Produktionen für die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und die Steigerung des Exports durchzuführen und erweitern zu können, kann solchen Betrieben das fehlende Kapital durch staatliche Beteiligungen zugeführt werden“, wurde im Januar 1947 die Deutsche ➝Investitionsbank (DIB) vom Präsidium des Ministerrates bevollmächtigt, sich mit staatlichen Mitteln an Privatbetrieben zu beteiligen. Die staatl. Beteiligungen sollen in der Regel mindestens 50 v. H. betragen. Nachdem die funktionale Selbständigkeit der Privatbetriebe schon seit Beginn der langfristigen Planwirtschaft nicht mehr besteht, wird nunmehr auch die noch vorhandene Kapitalbasis überfremdet. Bisher wurde bei dieser Staatsbeteiligung die alte Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) gewählt wobei der Staat mit seiner Kapitaleinlage als Kommanditist in die neue Gesellschaft eintritt und der ehemalige private [S. 246]Unternehmer Komplementär und Geschäftsführer wird. Für seine Geschäftsführung erhält er ein lohnsteuerpflichtiges Gehalt, das auch bei Verlusten zu zahlen ist. Die Gewinnbeteiligung erfolgt nach seinem Kapitalanteil. Das Verhältnis zwischen Komplementär und Kommanditist wird vertraglich geregelt. Der Kommanditist (DIB) hat bestimmte Kontrollrechte und haftet nur bis zum Betrage seiner Vermögenseinlage. Durch die Aufdeckung der stillen Reserven des ehemaligen Betriebes bei der Umwandlung entstehen keine steuerlichen Lasten. Über den anteiligen Betriebsgewinn kann sowohl der bisherige Betriebsinhaber als auch die DIB frei verfügen. Nach dem Mustervertrag führt das Stehenlassen der Gewinne nicht zu einer Veränderung der Gewinnverteilungsquoten. Wenn auch diese neuen Gesellschaften neben steuerlichen Vergünstigungen, besserer Materialversorgung und bevorzugter Auftragserteilung gegenüber den anderen Privatunternehmen besondere Vorteile genießen, so begeben sie sich doch stark in die Hand des Staates und der staatsgewerkschaftlichen Kontrolle. Die Betriebe mit St. werden grundsätzlich den örtlichen Staatsorganen, volkswirtschaftlich bedeutende Betriebe den zuständigen Fachministerien unterstellt. Sie erhalten bestimmte Produktionsaufgaben, Materialkontingente und Lizenzen für Kapazitätserweiterung direkt von den betr. Verwaltungsorganen. Der FDGB ist für die Produktion dieser Betriebe mitverantwortlich. Er hat den Wettbewerb, Neuerermethoden und das Rationalisierungs- und Erfindungswesen unter den Arbeitern zu organisieren. Über den bisher in Privatbetrieben zugelassenen Sozialfonds von 2½ v. H. der Lohn- und Gehaltssumme hinaus wird für die Prämiierung der Arbeiter ein Fonds gebildet, der dem Direktorfonds der VEB ähnelt und steuerlich als Betriebsausgabe zu behandeln ist. Weiterhin sind Betriebsverträge nach dem Muster des Kollektivvertrages der VEB mit der Belegschaft abzuschließen. Die in dieser Vereinbarung festgelegten tariflichen Entgelte gelten steuerlich als Betriebsausgaben. Diese neuen Betriebe mit St. unterliegen der Kontrolle der Deutschen Notenbank und sind verpflichtet, ihre Bankkonten ausschließlich bei der Deutschen Notenbank zu unterhalten. Alle Betriebe mit St. werden in das Rechnungseinzugsverfahren einbezogen. Bis Anfang September 1956 sollen rund 500 Privatunternehmer einen Antrag auf staatliche Kapitalbeteiligung gestellt haben. Es sind Diskussionen darüber im Gange, bei St. sich künftig der typischen juristischen Formen des Handelsrechts, der AG (größere Betriebe) und der GmbH (kleinere Betriebe) zu bedienen) da hier bessere Differenzierungsmöglichkeiten gegeben sind. (Wirtschaftssystem) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 245–246 Staatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsgrenze WestSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe halbsozialistischen Charakters) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater Unternehmer auszuwerten, die…
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Erziehungswissenschaft (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 75]Die sowjetzonale E. bzw. „pädagogische Wissenschaft“ oder Pädagogik gehört nach der marxistisch-leninistischen Wissenschaftstheorie zu den Gesellschaftswissenschaften. Das wesentliche Merkmal dieser E. ist ihre Verpflichtung, die Grundzüge des dialektischen und historischen Materialismus bei der Erforschung ihres Gegenstandes anzuwenden. Gebunden an die dialektisch-materialistische Weltanschauung, hat die E. das erzieherische Geschehen unter dem von dem dialektischen und historischen Materialismus geformten Aspekt zu betrachten. Gegenstand der marxistisch-leninistischen pädagogischen Wissenschaft sind nach sowjetzonalen Verlautbarungen die planmäßigen und von den Erziehern geleiteten direkten und indirekten Einwirkungen auf die Kinder und die tatsächlichen Veränderungen, die diese Einwirkungen hervorrufen. Ihre Aufgabe ist es — nach der offiziellen Doktrin —, die Gesetzmäßigkeiten der Erziehung und Bildung zu erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse in den Dienst der „Gesellschaft“ und ihrer Entwicklung zu stellen (Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis). Die E. geht — orientiert an der Sowjetpädagogik — davon aus, daß „Erziehung und Bildung“ auf allen Stufen geschichtlicher Entwicklung gesellschaftliche Erscheinungen sind und als Bestandteile des „Überbaus“ von der ökonomischen Struktur und somit auch vom Klassencharakter der jeweiligen „Gesellschaftsformation“ bedingt sind. Erst die „sozialistische Gesellschaft“, d. h. der kommunistisch-totalitäre Staat — so wird behauptet — ermögliche eine Erziehung im wahren Sinne des Wortes, d. h. eine allseitige Vorbereitung aller Kinder des Volkes auf die gesellschaftlich-produktive Tätigkeit bzw. die Entwicklung allseitig entwickelter „Persönlichkeiten“. In der „Klassengesellschaft“ benutze die herrschende Klasse den Staat, um ihr Erziehungsziel den „unterdrückten Massen“ aufzuzwingen. Demgemäß werden dann auch die Sowjetpädagogik als die fortschrittlichste, die „imperialistische“ bzw. „bürgerliche“ Pädagogik als eine verfallende Wissenschaft bezeichnet. Jedoch betont die sowjetzonale Pädagogik den bürgerlich-fortschrittlichen Charakter der „Klassiker der Pädagogik“ (Comenius, Rousseau, Pestalozzi, Herder Goethe, Schleiermacher, Fichte, Herbart, Diesterweg und Fröbel). [S. 79]Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit, liefert die sowjetzonale E. alles andere als objektive Analysen des erzieherischen Geschehens. Sie ist vielmehr ein Werkzeug der kommunistischen Führung zur staatlichen Reglementierung des Erziehungswesens. Die wichtigsten Bestandteile der E. sind die Unterrichtslehre oder Didaktik, die Erziehungslehre und die Geschichte der Pädagogik. Der Prozeß der Anpassung der sowjetzonalen Pädagogik an die Stalin-Version des Marxismus-Leninismus hat in den Abhandlungen der Zeitschrift „Pädagogik“ (seit 1946) seinen anschaulichsten Niederschlag gefunden. Eine bedeutsame Rolle spielten dabei die übersetzten sowjetischen Lehrbücher von Jessipow/Gontscharow und Ogorodnikow/Schimbirjew. Die Koordination und Planung der von den Dozenten der Pädagogik erwünschten Forschungsarbeit sind in erster Linie die Aufgabe des Deutschen ➝Pädagogischen Zentralinstituts. Die seit 1950 erschienenen pädagogischen Abhandlungen [S. 80]sind, von vereinzelten Beiträgen zur Geschichte der Pädagogik abgesehen, lediglich als „Anwendung“ sowjetischer Lehren auf die sowjetzonalen Gegebenheiten anzusehen. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 75–80 Erziehungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ExportausschüsseSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 75]Die sowjetzonale E. bzw. „pädagogische Wissenschaft“ oder Pädagogik gehört nach der marxistisch-leninistischen Wissenschaftstheorie zu den Gesellschaftswissenschaften. Das wesentliche Merkmal dieser E. ist ihre Verpflichtung, die Grundzüge des dialektischen und historischen Materialismus bei der Erforschung ihres Gegenstandes anzuwenden. Gebunden an die dialektisch-materialistische Weltanschauung, hat die E.…
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Plankommission, Staatliche (1956)
Siehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ, von amtlicher Seite als „oberstes gesetzgebendes Organ“ bezeichnet; ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Ministerien, Produktionsministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Vorläufer der jetzigen StP. war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung der DWK, die in Zusammenarbeit mit der damaligen Zentralfinanzverwaltung den Halbjahrplan 1948 und den Zweijahrplan aufstellte. Mit der Proklamation der DWK zur „Provisorischen Regierung der DDR“ Wurde die Planungsabteilung der DWK in ein selbständiges Ministerium für Planung umgewandelt. Minister wurde der 1. Vorsitzende der DWK Rau. Das Planungsministerium war gegliedert in „Zentrales Planungsamt“, „Statistisches Zentralamt“ und die Abteilung „Wissenschaft und Forschung“. In dieser Form bestand es nur etwa ein Jahr. Im Zusammenhang mit der Umbildung der Sowjetzonenregierung nach den Volkskammerwahlen vom 15. 10. 1950 wurde das Ministerium aufgelöst und in die jetzige StP. umgebildet. Die Umbildung geschah in Angleichung an die SU: auch dort gibt es kein Planungsministerium, sondern die GOSPLAN-Kommission. Der StP. unterstehen: Staatl. Zentralverwaltung für Statistik, Deutsches Amt für Maße und Gewichte, für Material- und Normenprüfung, für Erfindungs- und Patentwesen, Zentralamt für Forschung und Technik, Deutsches Wirtschaftsinstitut und Hochschule für ➝Planökonomie. Die Hauptabt. Materialversorgung wurde im August 1952 ausgegliedert und als selbständige Behörde mit der Bezeichnung Staatliches Komitee für ➝Materialversorgung unter Leitung eines Vorsitzenden im Range eines Staatssekretärs neu gebildet. Die StP. trifft ihre Entscheidungen unbeeinflußt von nachgeordneten Regierungs- oder Verwaltungsstellen, ie steht außerhalb jeder Kritik durch sowjetzonale Stellen. Arbeitsweise und Arbeitsunterlagen werden durch ein Geheimhaltungssystem geschützt. Die Fachministerien usw. erhalten stets nur Einzelanweisungen, die keine Möglichkeit geben, den Zusammenhang zu erkennen. Die StP. gibt ihrerseits lediglich Befehle der GOSPLAN-Kommission, vertreten durch die Planökonomische Abteilung bei der Hohen Kommission der SU, weiter. Ihre Abhängigkeit von diesen Befehlen ist vollständig. Die Pläne der StP. bedürfen vor der Veröffentlichung der Zustimmung der Sowjets. Damit sichert sich die SU den entscheidenden Einfluß auf die gesamte wirtschaftliche Entwicklung der SBZ. Leiter der StP. ist seit 1952 Leuschner. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 195 Pirna A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Planökonomie, Hochschule fürSiehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ, von amtlicher Seite als „oberstes gesetzgebendes Organ“ bezeichnet; ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Ministerien, Produktionsministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Vorläufer der jetzigen StP. war die Hauptverwaltg. Wirtschaftsplanung…
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Justizverwaltung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Oberste J.-Behörde: Ministerium der Justiz der „DDR“. Minister: Dr. Hilde ➝Benjamin (als Nachfolgerin von Max ➝Fechner). Staatssekretär: Dr. Toeplitz (CDU). Durch Beschluß des Ministerrats vom 20. 7. 1956 (GBl. S. 597) wurde ein Statut des Justizministeriums erlassen. Danach ist das Ministerium „als Fachministerium der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik das zentrale Organ der Justizverwaltung“. Wie schon vorher andere Ministerien ist auch das Justizministerium zur „juristischen Person“ erklärt worden. Das Ministerium hat zwei Hauptabteilungen: Gesetzgebung und Rechtsprechung; ferner fünf selbständige Abteilungen: Kaderabt., Abt. Rechtsanwälte und Notariat, Abt. Allgemeine Verwaltung, Haushaltsabt., Presseabt. Schon seit Okt. 1950 bestanden in den Ländern der SBZ mit Ausnahme von Thüringen keine selbständigen Justizministerien mehr. Mit der Auflösung der Landesregierungen im Sommer 1952 sind auch die den Ministerpräsidenten der Länder unterstehenden Hauptabt. Justiz aufgelöst worden. In den Bezirken wurden Bezirks-J. [S. 129]geschaffen, deren Organisation und Tätigkeit sich nach einer internen Dienstanordnung vom 15. 2. 1954 richten. Die J.-Stellen haben einen Leiter und die Abt. Recht, Kader, Haushalt und Verwaltung. „Die Hauptaufgabe der Justizverwaltungsstelle ist die systematische Anleitung und ständige Kontrolle der Kreisgerichte in ihrer Rechtsprechung und der Tätigkeit der Staatlichen Notariate mit dem Ziele der Verbesserung der Anwendung der Gesetze“ (§ 6 der Anordnung vom 15. 2. 1954). Das Ministerium kontrolliert die J. und leitet sie an. Die J. liegt also straff zentralistisch in den Händen des Justizministeriums. Hier sind in den maßgebenden Stellen ausschließlich SED-Angehörige tätig. Mit Ausnahme des Ministers, des Staatssekretärs und des Leiters der Hauptabteilung Gesetzgebung, Dr. Ostmann, sind die meisten Abteilungsleiter und Referenten Absolventen der Volksrichter-Schulen. „Die Organe der Justizverwaltung haben Mängel der Rechtsprechung in ständigem Meinungsaustausch mit den Gerichten aufzudecken und abzustellen, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären und den Richtern eine richtungweisende Anleitung für die Verbesserung ihrer Arbeit bei der Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Regierung zu geben. Kontrolle und Anleitung der Rechtsprechung sind also wesentliche Arbeitsmethoden der Justizverwaltung, wenn sie die Aufgaben der staatlichen Verwaltung auf dem Gebiet der Justiz aktiv und schöpferisch erfüllen will“ (Ostmann in „Neue Justiz“ 1954, S. 37). Zur Erfüllung dieser Aufgabe wurde in der sowjetzonalen Justiz das Instrukteurwesen eingeführt. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 128–129 Justizreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JustizwettbewerbSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Oberste J.-Behörde: Ministerium der Justiz der „DDR“. Minister: Dr. Hilde ➝Benjamin (als Nachfolgerin von Max ➝Fechner). Staatssekretär: Dr. Toeplitz (CDU). Durch Beschluß des Ministerrats vom 20. 7. 1956 (GBl. S. 597) wurde ein Statut des Justizministeriums erlassen. Danach ist das Ministerium „als Fachministerium der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik das zentrale Organ der Justizverwaltung“.…
DDR A-Z 1956
Verfassung (1956)
Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 Am 19. 3. 1949 vom Deutschen Volksrat, der wiederum vom Dritten Deutschen Volkskongreß gewählt war, beschlossen und vom Volkskongreß am 30. 5. 1949 bestätigt, am 7. 10. 1949 von der „Provisorischen Volkskammer“ durch Gesetz in Kraft gesetzt, besitzt die V. der „DDR“ keine echte Legitimität, da der Volkskongreß nicht aus allgemeinen und geheimen Wahlen hervorgegangen war. Der Form nach widerspricht die V. nicht unbedingt allen Anforderungen an ein demokratisches Staatsgrundgesetz. Sie sichert allen Deutschen die bürgerlichen Rechte und Freiheiten zu: Gleichberechtigung, Presse-, Rede-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit und das Streikrecht, Schutz vor willkürlicher Verhaftung, ordentliche Gerichtsbarkeit und Unabhängigkeit der Richter, Freizügigkeit, Recht auf Arbeit, Freiheit der Religionsausübung und des Wahlrechts, Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung, Unverletzlichkeit der Wohnung usw. Es fehlt jedoch eine Grundrechtsgarantie. Die Einparteien-Herrschaft wird durch die starke Stellung der von der SED beherrschten Volkskammer bereits in der V. stark begünstigt. Diese hebt außerdem die in ihr garantierten Bürgerrechte in Art. 144, 2, dem letzten Artikel der V., praktisch wieder auf: „Die verfassungsmäßigen Freiheiten und Rechte können nicht den Bestimmungen entgegengehalten werden, die ergangen sind und noch ergehen werden, um den Nationalsozialismus und Militarismus zu überwinden und das von ihm verschuldete Unrecht wiedergutzumachen.“ Die V. wird ständig praktisch, jedoch auch formell verletzt (z. B. durch das Gesetz der ➝Arbeit, in dem das durch die V. garantierte Mitbestimmungsrecht wieder aufgehoben wird). Bestimmungen über ihre vorläufige Begrenzung auf die SBZ und eine etwaige Ausdehnung auf ganz Deutschland enthält die V. nicht. In der Präambel wird als verfassunggebend „das deutsche Volk“ genannt. Aus Art. 1 geht jedoch hervor, daß die V. Anspruch auf alleinige Gültigkeit in ganz [S. 273]Deutschland erhebt: „Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik …“ (Abs. 1) und „Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit“ (Abs. 4). Die V. und damit die „DDR“ sind von der Bundesrepublik und völkerrechtlich, mit Ausnahme der Ostblockstaaten, nicht anerkannt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 272–273 Verdienter Züchter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verfassung und VerwaltungSiehe auch: Verfassung: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 Am 19. 3. 1949 vom Deutschen Volksrat, der wiederum vom Dritten Deutschen Volkskongreß gewählt war, beschlossen und vom Volkskongreß am 30. 5. 1949 bestätigt, am 7. 10. 1949 von der „Provisorischen Volkskammer“ durch Gesetz in Kraft gesetzt, besitzt die V. der „DDR“ keine echte Legitimität, da der Volkskongreß nicht aus allgemeinen und geheimen Wahlen…
DDR A-Z 1956
1956: T, U, Ü, V
Taeschner, Herbert Tag der Aktivisten Tag der Bereitschaft Talmudismus TAN Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen Tausenderbewegung Technik, Kammer der (KdT) Technische Intelligenz Technische Normen Technischer Rat Technisches Kabinett Territoriale Verwaltung (TVW) TGL Thälmann, Ernst Theaterwesen Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus Thiele, Ilse, geb. Neukrantz Thüringen Titoismus Transportpolizei Trapo Trawopolnajasystem Treue Dienste, Medaille für Tschuikow, Wassilij Iwanowitsch Überbau Überplanbestände Überstunden Ulbricht, Walter Unfallversicherung Universitäten Untersuchungshaft Uranbergbau Urlaub Utopie, Sozialistische Vaterländischer Verdienstorden VdgB (BHG) VDP VEAB VEB VEB-Plan VEG Veranstaltungsdienst, Deutscher (DVD) Verbandsauftrag Verbesserungsvorschlag Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur Verdienter Arzt des Volkes Verdienter Eisenbahner der „DDR“ Verdienter Erfinder Verdienter Lehrer des Volkes Verdienter Techniker des Volkes Verdienter Tierarzt Verdienter Züchter Verfassung Verfassung und Verwaltung Verkaufsnormen Verkehrsgerichte Verkehrswesen Verlagswesen Vermittlungskontore Verner, Paul Verner, Waldemar Versandhandel Versicherungsanstalt, Deutsche Versöhnlertum Vertragsgericht, Staatliches Verwaltungsreform Viehhalteplan VOB Volk Volksarmee, Nationale Volksdemokratie Volkseigene Betriebe Volkseigene Industrie Volkseigenen Betriebe, Versicherung der Volkseigentum Volkseigentums, Amt zum Schutze des Volkseigentums, Gesetz zum Schutze des Volkshochschulen Volkskammer Volkskongreß Volkskorrespondent Volkskunst Volkspolizei Volkspolizeihelfer Volksrat Volksrichter Volkssolidarität Volkswirtschaftsplan Volljährigkeit Vopo Vorratsnormen VP VPH VPKA Vpp VP-See VVB VVEAB VVG VVN VVVTaeschner, Herbert Tag der Aktivisten Tag der Bereitschaft Talmudismus TAN Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen Tausenderbewegung Technik, Kammer der (KdT) Technische Intelligenz Technische Normen Technischer Rat Technisches Kabinett Territoriale Verwaltung (TVW) TGL Thälmann, Ernst Theaterwesen Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus Thiele, Ilse, geb. Neukrantz Thüringen Titoismus Transportpolizei Trapo Trawopolnajasystem Treue…
DDR A-Z 1956
Flüchtlinge (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostvertriebene. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 F. erfaßt, davon 1.874.736 männliche und 1.567.582 weibliche F. Der Flüchtlingsanteil an der Gesamtbevölkerung betrug 1950 25 v. H. (Vergleich: Bundesgebiet am 1. 4. 1950 7,7 Mill. F., d. h. 16,1 v. H. der Bevölkerung). Diese Zahl umfaßt nicht die Gesamtzahl der nach der SBZ eingeströmten F., da in den Jahren 1945–1949 viele von ihnen nach der Bundesrepublik weiterwanderten (etwa 500.000 bis 600.000). über die Verteilung der F. auf die Länder der SBZ und ihre berufliche Eingliederung existieren keinerlei amtliche Veröffentlichungen. Lediglich in Verbindung mit den Veröffentlichungen zur Bodenreform wurde bekannt, daß der Anteil der „Umsiedler“ an den vergebenen Neubauernstellen (insgesamt 209.000) beachtlich sei. Rückschlüsse aus der für „Umsiedler“ unter den Neubauern im Jahre 1951 zur Verfügung gestellten Kreditsumme von 25 Mill. DM Ost (je Stelle bis zu 5.000 DM Ost Kredit) lassen die Annahme zu, daß mindestens 50.000 Neubauernstellen an Flüchtlingsfamilien aus den Ostgebieten vergeben worden sind. Angaben über die Eingliederung der F. aus nicht landwirtschaftlichen Berufen sind nirgends erhältlich. Den D. ist jeder Zusammenschluß und jede Betätigung mit dem Ziele der Rückkehr in die Heimat verboten. Die F. gehören daher im allgemeinen zu den schärfsten Gegnern des SED-Regimes. b) Sowjetzonenflüchtlinge. Seit 1946/47 haben unter dem Druck der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der SBZ Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in Westdeutschland und in Westberlin Zuflucht gesucht. Solchen F. wurde seit 1947, nachdem ihre Fluchtgründe auf Stichhaltigkeit geprüft worden waren, nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht in Westdeutschland gewährt. Die Aufteilung der F. auf die einzelnen Länder geschah nach vereinbartem Schlüssel. Die Aufenthaltserlaubnis in Westdeutschland bzw. der Bundesrepublik wurde an Flüchtlinge erteilt, die wegen ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden (sog. A-Fälle), und solche, denen aus Gründen der Menschlichkeit Asylrecht zuerkannt wurde (B-Fälle). Seit dem Inkrafttreten des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1946 wurde denjenigen F., die die SBZ wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit oder „aus sonstigen zwingenden Gründen“ verlassen mußten, die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Das Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953 formulierte erstmalig den Begriff Sowjetzonen-F.; danach gilt als Sowjetzonen-F. „ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat, von dort flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat“, über die Gesamtzahl der in das Gebiet der Bundesrepublik oder nach Westberlin eingewanderten Sowjetzonen-F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da die systematische Erfassung erst 1948 einsetzte und außerdem der weitaus größte Teil derjenigen Zuwanderer, denen das Asylrecht oder die Notaufnahme verweigert wurde, im Bundesgebiet blieb, ohne daß eine Erfassung möglich war. Ferner sind in großer Zahl Menschen aus der SBZ nach Westdeutschland und Westberlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren. Für die Zeit von 1945 bis Ende 1947 wird die Zahl der Zuwanderer aller dieser Gruppen amtlich mit 1,8 Mill. angenommen, davon etwa 300.000, bei denen die Voraussetzungen des Bundesnotaufnahmeverfahrens vorliegen. Nach diesem Zeitpunkt wurden von den Ausschüssen bei den Flüchtlingsdienststellen in Berlin, Gießen und Uelzen behandelt: [S. 86] Das sprunghafte Ansteigen im Jahre 1953 hängt eng mit dem scharfen politischen Kurs der SED vor dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zusammen (Kollektivierungsmaßnahmen für Industrie, Handwerk und Landwirtschaft, Kirchenkampf), ferner mit den Ereignissen des 17. Juni selbst: zahlreiche der am Aufstand beteiligten Einwohner der SBZ konnten sich der Rachejustiz des SED-Regimes nur durch die Flucht entziehen. Auch ohne Berücksichtigung des Jahres 1953 zeigt der F.-Zustrom eine von Jahr zu Jahr steigende Tendenz. Als Folge des Nachlassens des politischen Drucks im sogen. Neuen Kurs betrug die Steigerung 1954 gegenüber dem Jahre 1952 nur etwa 20 v. H. Aber bereits 1955 war wieder ein sprunghaftes Ansteigen des F.-Zustromes zu verzeichnen: es kamen fast. 50 v. H. mehr F. im Bundesgebiet an als 1954. In diesem Ansteigen kommt die Enttäuschung der Bevölkerung über das negative Ergebnis der Genfer Konferenz als Folge der sowjetischen Haltung in der Frage der Wiedervereinigung Deutschlands zum Ausdruck. Auch der wieder zunehmende politische Druck durch die verstärkte Werbung für die Volkspolizei und die paramilitärischen Verbände der Betriebskampfgruppen und der Gesellschaft für ➝Sport und Technik, ferner die erneuten Erhöhungen der Arbeitsnormen, die Verstärkung der Arbeitswettbewerbe und der zunehmende Zwang zu „gesellschaftlicher Mitarbeit“ fanden in den F.-Zahlen ihren Niederschlag. Durch das Bundesvertriebenengesetz sind die anerkannten F. hinsichtlich der allgemeinen Hilfemaßnahmen den Flüchtlingen aus den deutschen Ostgebieten gleichgestellt worden. Der Entscheid über die Aufenthaltserlaubnis in Westdeutschland bzw. im Bundesgebiet gilt nicht als Entscheid über die Zuerkennung der Eigenschaft als Sowjetzonen-F. Darüber entscheiden die Flüchtlingsbehörden der Länder, die seit Mitte 1953 rückwirkend Erhebungen eingeleitet haben. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 85–86 Finanzausgleich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FormalismusSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostvertriebene. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 F. erfaßt, davon 1.874.736 männliche und 1.567.582 weibliche F. Der Flüchtlingsanteil an der Gesamtbevölkerung betrug 1950 25 v. H.…
DDR A-Z 1956
Renten (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist (im Bundesgebiet schon bei 50 v. H.), nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. Alters-R. wird gezahlt für Männer nach Vollendung des 65. Lebensjahres, für Frauen nach Vollendung des 60. Lebensjahres nach einer Versicherungszeit von mindestens 180 Monaten. Invaliden- und Alters-R. setzen sich aus einer Grundrente von jährlich 360 DM Ost, aus dem Steigerungsbetrag und aus einem besonderen Zuschlag von 10 DM Ost zusammen. Der Steigerungsbetrag beträgt 1 v. H. des gesamten Lebensverdienstes des Versicherten, für den Beiträge an einen früheren Träger der Sozialversicherung oder an die jetzige Sozialversicherung gezahlt wurden. Der Monatsverdienst wird jedoch nur bis zu 600 DM Ost berücksichtigt. Für die Ehefrau gibt es einen monatlichen Zuschlag von 10 DM Ost, für jedes waisenberechtigte Kind von 32,50 D-Mark Ost. Unfall-R. wird gezahlt, wenn ein Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit eine Erwerbsminderung von wenigstens 20 v. H. zur Folge hatte, wobei der Nach[S. 215]weis einer Mindestversicherungszeit nicht erforderlich ist. Unfall-R. werden nach dem letzten beitragspflichtigen Jahresarbeits-Verdienst vor dem Unfall berechnet. Sie betragen bei völliger Erwerbsminderung ⅔ dieses Verdienstes (Unfallvoll-R.), Unfallteil-R. werden in Höhe des Teiles der Unfallvoll-R. gezahlt, der dem Grad des Körperschadens entspricht. Bei Unfall-R. mit einer Erwerbsminderung über 50 v. H. werden Kinderzuschläge in Höhe von 10 v. H. der R. gezahlt. Hinterbliebenen-R. erhalten arbeitsunfähige Familienangehörige eines verstorbenen Versicherten, wenn dieser Anspruch auf R. hatte. Dabei gelten als arbeitunfähige Familienangehörige nur Witwen, die selbst Invaliden sind oder das 60. Lebensjahr vollendet haben oder ein Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kinder bis zu 8 Jahren erziehen. Waisen gelten als arbeitsunfähige Familienangehörige grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, bis zum 18. Lebensjahr, solange sie infolge Schulbesuchs kein eigenes Einkommen haben. Die Voraussetzungen für die Rentenzahlung sind somit viel enger als in der Bundesrepublik. Man will so in der SBZ einen möglichst großen Teil der Versicherten zur Arbeit zwingen, um die Produktion auch auf diese Weise zu steigern. Die Höhe der Hinterbliebenen-R. beträgt für eine Witwe 50 v. H., für eine Vollwaise 35 v. H., für eine Halbweise 25 v. H. Die Mindestalters- und Mindestinvalidenrente betragen 75 DM Ost, die Mindestrente für Witwen 65 DM Ost, für Vollwaisen 55 DM Ost und für Halbwaisen 35 DM Ost. Bei einem Vergleich der nominellen Höhen der R. in der SBZ mit denen der Bundesrepublik ist zu berücksichtigen, daß die Kaufkraft der Ostmark unter der der Westmark liegt. Im Nov. 1956 wurden die Renten erhöht. Eine Sonderregelung gilt für die R. der Bergleute. (Bergmannsrenten, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 296 S. m. 65 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 214–215 Rekonstruktionsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ReparationenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist (im Bundesgebiet schon bei 50 v. H.), nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. …
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Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) (1956)
Siehe auch: Sowjetische Aktiengesellschaften: 1954 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Jahre 1946 in der SBZ gegründete sowjetische Staatskonzerne, denen die nach dem SMAD-Befehl Nr. 167 beschlagnahmten deutschen Industriebetriebe angegliedert wurden. Ursprünglich gab es in der SBZ etwa 25 SAG mit 213 Einzelbetrieben. Durch die Konzentration nach Produktionsgruppen wurden bis Ende 1951 etwa die Hälfte der SAG als selbständige Organisationen aufgelöst, die SAG-Betriebe den noch verbleibenden SAG angeschlossen. Nach dem Stande von Ende April 1952 gab es folgende SAG in der Sowjetzone: Die SAG hatten mit ihren Betrieben in den Jahren 1946–1953 in der Wirtschaft der SBZ den beherrschenden Einfluß. In einer Anzahl von Industriezweigen hatten die SAG sogar Monopolstellungen. In den Jahren seit der Übernahme der deutschen Werke als SAG-Betriebe waren die Produktionswerte der Betriebe stetig gewachsen. Sie betrugen: Nach den Planzahlen des Jahres 1948 betrug der Produktionswert aller SAG-B. 32 v. H. der gesamten Industrieproduktion in der SBZ. Für 1952 bis Ende 1953, dem Zeitpunkt der „Rückgabe“ der SAG-Betriebe in deutsche Verwaltung, lie[S. 235]gen keine genauen Zahlen vor. Es darf als sicher angenommen werden, daß die Produktionswerte dieser 2 Jahre trotz der vorher bereits durchgeführten teilweisen Betriebsrückgaben nur wenig unter den Zahlen von 1951 liegen. Als die Sowjets in den Jahren 1946/47 die Produktion in den beschlagnahmten Betrieben aufnahmen, mußten die deutschen Verwaltungsstellen dafür die Umlaufmittel zur Verfügung stellen. Sie dürften die Milliardengrenze bei den Industriebetrieben weit überschritten haben. Der Uranbergbau mußte von Anfang an voll durch deutsche Stellen finanziert werden. Aus deutschem Steueraufkommen sind dafür 1946–1953 etwa 7.314 Mrd. Mark verwendet worden. Die Nettogewinne der SAG-Betriebe (außer Uranbergbau) in den Jahren 1946–1953 werden auf etwa 3½ Mrd. Mark geschätzt. Die „Rückgabe“ in deutsche Verwaltung am 31. 12. 1953 war praktisch ein Rückkauf durch die Sowjetzonenregierung; der Kaufpreis hat mindestens 3,5 Mrd. Mark betragen. — Über alle diese Entnahmen der SU aus den SAG-Betrieben liegen weder von sowjetischer noch von sowjetzonaler Seite irgendwelche Abrechnungen vor. Die Beschlagnahme und Nutzung der deutschen Betriebe durch die Sowjets ist eines der trübsten Kapitel der sowjetischen Reparations- und Besatzungspolitik. Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 234–235 Sowchose A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische HandelsgesellschaftenSiehe auch: Sowjetische Aktiengesellschaften: 1954 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Jahre 1946 in der SBZ gegründete sowjetische Staatskonzerne, denen die nach dem SMAD-Befehl Nr. 167 beschlagnahmten deutschen Industriebetriebe angegliedert wurden. Ursprünglich gab es in der SBZ etwa 25 SAG mit 213 Einzelbetrieben. Durch die Konzentration nach Produktionsgruppen wurden bis Ende 1951 etwa die Hälfte der SAG als…
DDR A-Z 1956
Sparkassen (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 241]Die Sp. der SBZ leugnen, Rechtsnachfolger der alten Sp. zu sein; sie sind aber im Besitz der Sachwerte und befinden sich in den alten Geschäftsräumen. Sie lehnen es ab, über alte Guthaben und über Wertpapiere, die früher bei der betreffenden Sp. in Verwahrung (Depot) gegeben waren, Auskunft zu geben. Diese Werte sind als verloren zu betrachten. Die Forderungen der Sp. Schulden der Kunden) dagegen sind 1:1 umgewertet und werden mit Zinsen von der Deutschen ➝Notenbank eingetrieben. Hauptaufgabe der Sp. ist es, Sammelbecken für Spareinlagen zu sein. Ferner obliegt ihnen die Kreditversorgung des privaten Handels, des Handwerks und der Kleinindustrie (bis zu 10 Belegschaftsmitgliedern) und der Privatpersonen. Bei der Ausgabe von kurzfristigen Krediten aus Giroeinlagen sind die Weisungen der Deutschen Notenbank bindend. Überschüsse an Giroeinlagen sind auf Girokonten und als Termingeld bei der Deutschen Notenbank anzulegen. Beim Überweisungsverkehr über Kreisgrenzen hinaus haben sich die Sp. des Gironetzes der Deutschen Notenbank zu bedienen. Nach sowjetzonalen Angaben erhöhten sich die Sparkonten von 5,6 Mill. DM im Jahre 1951 auf 8,1 Mill. DM im Jahre 1953 und von 9,4 Mill. DM im Jahre 1954 auf 10,2 Mill. DM bis zum 30. 6. 1955. Die Entwicklung des Spareinlagenbestandes von 1948 bis 1955 ergibt folgendes Bild: Spareinlagen können, wenn für sie keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, in unbegrenzter Höhe vom Sparbuch abgehoben werden, d. h. also, daß die bei 1.000 DM Ost pro Monat liegende Auszahlungsbeschränkung aufgehoben ist. Abhebungen und Einzahlungen von Sparbeträgen können im Gebiet der SBZ bei allen Sparkassen und [S. 242]ihren Zweigstellen, bei sämtlichen Postanstalten und bei jeder Kreisstelle der Deutschen ➝Bauernbank erfolgen, gleichgültig, von welchem dieser 3 Institute das Sparbuch ausgestellt wurde. Die Spargelder werden von der Besteuerung ausgeschlossen. Bei bestimmten Sparverträgen wurde die Möglichkeit geschaffen, mit dem eingezahlten Betrage eine Prämie zu gewinnen. (Prämiensparen.) Alle diese Maßnahmen erfolgten, um einen Anreiz zu erhöhter Spartätigkeit zu schaffen. (Inhabersparen, Betriebssparkassen, Bausparen, Bankwesen, Währungspolitik, Währungsreform) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 241–242 Sozialversicherungsausweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SparkaufbriefSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 241]Die Sp. der SBZ leugnen, Rechtsnachfolger der alten Sp. zu sein; sie sind aber im Besitz der Sachwerte und befinden sich in den alten Geschäftsräumen. Sie lehnen es ab, über alte Guthaben und über Wertpapiere, die früher bei der betreffenden Sp. in Verwahrung (Depot) gegeben waren, Auskunft zu geben. Diese Werte sind als verloren zu betrachten. Die Forderungen der Sp. Schulden der Kunden) dagegen…