
DDR von A-Z, Band 1958
AK-Verfahren (1958)
Siehe auch:
Verrechnungsverfahren, wonach Geldverbindlichkeiten durch Akkreditivstellung verrechnet werden. Akkreditivstellung muß in diesen Fällen durch den Käufer erfolgen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 19