
DDR von A-Z, Band 1958
Akademische Grade (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Fakultäten der Universitäten, wissenschaftlichen Hochschulen und ihnen gleichgestellten Einrichtungen verleihen folgende AG.: 1. Grad eines Doktors, 2. eines habilitierten Doktors, 3. des Doktors ehrenhalber. Voraussetzung der Zulassung zur Promotion ist in der Regel das Diplom einer Fachrichtung, das ebenfalls als AG. verliehen wird. Zur Promotion gehört die Verteidigung der Dissertation. Der Grad eines habilitierten Doktors wird nach abgeschlossenem Habilitationsverfahren verliehen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 18
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