
Akzise (1958)
Siehe auch:
- Akzise (DER HO):
Darunter versteht man
„a) die Verbrauchsabgaben oder Teile von Verbrauchsabgaben für Nahrungsmittel (außer Käse und Milch), für die neben dem allgemeinen gültigen Verbraucherpreis ein ermäßigter Verbraucherpreis für den Verkauf der Erzeugnisse auf Lebensmittelkarten (Kartenpreis) besteht, und
b) die Teile der Verbrauchsabgaben auf Vergaserkraftstoff, Dieselkraftstoff, Motorenöl und Braunkohlenbriketts, die dem Unterschied zwischen dem Verbraucherpreis für bewirtschaftete und dem Verbraucherpreis für frei verkäufliche Erzeugnisse entsprechen.“
(GBl. 1955, S. 772) Die Höhe der A. wurde seit Errichtung der HO 1948 für die einzelnen Waren unterschiedlich festgelegt; man differenzierte im Hinblick auf das mangelhafte Warenangebot im Verhältnis zur kaufkräftigen Nachfrage. (Steuerwesen, Haushaltsaufschlag, Staatshaushalt)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 19
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