
Arbeit, Abteilung für (1958)
Siehe auch:
Durch Regierungsanordnung vom 15. 5. 1952 (MinBl. S. 57) wurden in den Produktionsministerien, Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich, Hauptverwaltungen, Generaldirektionen des Ministeriums für Verkehr und in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben A. f. A. gebildet. Sie haben u. a. die Arbeitsorganisation zu verbessern, die TAN auszuarbeiten, alle Lohnfragen (Zeitlohn, Leistungslohn, Prämienwesen) zu behandeln, die Betriebskollektivverträge auszuarbeiten und zu kontrollieren, die Arbeitskräfte im Betrieb zweckmäßig zu verteilen, Wettbewerbe zu organisieren, bei der Einführung der Materialverbrauchsnormen und persönlichen Konten mitzuarbeiten, die Werktätigen zu qualifizieren (Qualifizierung), Erfindungen und Verbesserungsvorschläge auszuwerten, die Verwendung des [S. 23]Lohnfonds zu kontrollieren sowie „die kulturellen und sozialen Belange der Werktätigen zu sichern“. Die A. f. A. gliedern sich in die Arbeitsgebiete 1) organisatorische Vorplanung, 2) Arbeitsnormen und Lohn, 3) soziale Fragen, 4) (in manchen Wirtschaftszweigen) Berufsausbildung. Sie werden von einem Stellvertreter des Werkdirektors geleitet. Nach der Reform der Wirtschaftsverwaltung im Februar 1958 wurden die Abt. für Arbeit und Berufsausbildung in den Bezirks- und Kreisverwaltungen wieder in A. f. A. umbenannt.
Literaturangaben
- Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 248 S., Teil II (Anlagen) 152 S.
- Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1954. 112 S. m. 4 Anlagen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 22–23
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