
Arbeiterkind (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956
[S. 24]Pj., Kategorie zur Auslese für die gehobene Berufs- und Schulausbildung. „Kinder von Arbeitern und werktätigen Bauern“ (Bauernkind) werden bei der Auswahl der Schüler von Mittel- und Oberschulen sowie bei der Zulassung zu Hoch- und Fachschulen bevorzugt. (Hochschulen, Arbeiter- und Bauernfakultäten, Erziehungswesen)
Nach der „Richtlinie für die Aufnahme der Schüler in die Mittel- und Oberschule vom 12. 12. 1955“ grenzen folgende Gesichtspunkte den Begriff A. ab: „Als Angehörige der Arbeiterklasse gelten 1. Personen, die seit mindestens 5 Jahren als Arbeiter in Industrie und Landwirtschaft, im Handel, im Handwerk, im Verkehr und ähnlichen Einrichtungen tätig sind; 2. Personen, die Arbeiter waren und jetzt Funktionen in der SED, den Massenorganisationen und im Staatsapparat bekleiden.“ Als Bevorzugte zweiter Ordnung gelten sog. „Kinder von Werktätigen“. Hierunter fallen Kinder von Personen, die Funktionen im Staatsapparat bekleiden und zur technischen, wissenschaftlichen und freischaffenden Intelligenz gehören, falls sie beim „Aufbau“ eine „positive Rolle“ spielen. Außerdem werden erwähnt: Angestellte wissenschaftlicher Einrichtungen und Institute, Angehörige der bewaffneten Kräfte und Parteiangestellte.
Literaturangaben
- Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 24
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