
Arbeiterkontrolle (1958)
Siehe auch:
Unter Anleitung des FDGB arbeitende, aus. Arbeitern der Produktionsbetriebe bestehende Kommissionen, die Geschäfte der HO, des Konsums und des Privathandels auf „Verkaufskultur“, Reichhaltigkeit des Sortiments, Sauberkeit usw. überprüfen. Die Einrichtung der A. wird offiziell damit begründet, die Arbeiter als Erzeuger der Konsumgüter hätten das Recht und die Pflicht, darüber zu wachen, daß die „ständig steigende Produktion“ auch wirklich an die Verbraucher herangebracht und nicht im Getriebe der staatlichen Verteilerorganisationen fehlgeleitet wird. Die Existenz der A. bestätigt die Unfähigkeit, das knappe Warenangebot einigermaßen gerecht zu verteilen. Private und staatliche Verkaufsstellen lehnen die A. wegen ihrer Einmischung ab.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 24
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