
Berufsausbildung (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Die B. wird nach den Erfordernissen der Wirtschaftsplanung gelenkt (Berufslenkung). Sie soll in möglichst kurzer Zeit qualifizierte Arbeitskräfte heranbilden und damit zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität beitragen. Die Lehrlingsausbildung erfolgt sowohl in der „volkseigenen“ als auch in der privaten Wirtschaft auf Grund von Musterverträgen, die zwischen dem Betrieb einerseits und dem Lehrling bzw. seinem gesetzlichen Vertreter andererseits abgeschlossen werden. In der „volkseigenen“ Wirtschaft ist die Lehrzeit verkürzt. Die Lehrzeit beträgt 2 bis 3 Jahre je nach Wirtschaftszweig. Auch der Lehrling muß produktive Arbeit leisten; deswegen kommt die Ausbildung oft zu kurz. Besuch von Berufs- und Fachschulen ist Pflicht. In ihnen ist jedoch für politische Verhetzung ein breiter Raum vorgesehen.
Erwachsene sollen in Aktivistenschulen und durch Lehrgänge [S. 52](Qualifizierung) hinsichtlich der beruflichen Ausbildung gefördert werden. (Arbeiter- und Bauernfakultäten, Hochschulen, Fernstudium)
Literaturangaben
- Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 248 S., Teil II (Anlagen) 152 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 51–52