Betriebsgesundheitswesen (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf, deren Größe nach der Belegschaftszahl gestaffelt ist: in Industrie, Verkehr, Landwirtschaft (a) bis 200 Beschäftigte: „Gesundheitsstube“ mit Gesundheitshelfer des DRK, (b) 200–500/2.000: „Schwesternsanitätsstelle“, „Arzt-Sanitätsstelle“ mit Arzthelfer bzw. stundenweise tätigem Arzt, © 2.000–4.000: Betriebsambulatorium mit einem bis drei ganztätig tätigen Ärzten, (d) ab 4.000: Betriebspoliklinik mit (mindestens fünf) fachärztlichen und zahnärztlichen Behandlungsabteilungen; in den übrigen Wirtschaftszweigen gelten höhere Schlüsselzahlen. Sie sind im wesentlichen die der SU. Die Einrichtung ist von den Betrieben zu stellen und daher zum Teil vorzüglich, das Personal gehört dem staatlichen Gesundheitsdienst an. Aufgaben: ambulante ärztliche Behandlung (auch betriebsfremder Personen) und Kontrolle der Arbeitsbefreiung, „Erste Hilfe“ bei Unfällen, Reihenuntersuchungen, Führung von Nachtsanatorien, Arbeits- und Betriebshygiene (Arbeitssanitätsinspektion) einschl. Unfallverhütung und Überwachung der Werksküchen. Bestand Anfang 1958: (a) 5.086, (b) 3.405, © 165, (d) 82. Auf das B. entfielen 1956 rund 12 v. H. aller ärztlichen Behandlungsfälle. (Gesundheitswesen, Ärzte)
Literaturangaben
- Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 188 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 54
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