
Betriebsschutz (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Unabhängig von den Kampfgruppen der SED und weit älter als sie, ist der B. eine Gliederung der allgemeinen Volkspolizei. Dem B. liegt die ständige Bewachung und der Werkschutz in Betrieben und Behörden aller Art ob. Er zerfällt in den Betriebsschutz „A“ (aktive Volkspolizisten) und „B“ (Arbeitnehmer der Betriebe, die nur für Zwecke des B. unter Polizeibefehl stehen, insges. wohl etwa 75.000. Die Angehörigen dieses zivilen Werkschutzes beziehen seit 1. 1. 1954 Lohnzuschläge). Um mehr Arbeitskräfte für die Produktion zu gewinnen, wird ab 1. 1. 1958 der Bestand dieses zivilen Werkschutzes („B“) möglicherweise etwas verkleinert. — Als aktive Volkspolizisten sind die Angehörigen des B. „A“ als Ausbilder in den Kampfgruppen tätig. Die Angehörigen des B. „B“ gehören den Kampfgruppen fast stets als Mitglieder an.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 56
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