DDR von A-Z, Band 1958

BIWA-Läden (1958)

 

 

Siehe auch die Jahre 1959 1960


 

Abk. für „Billige-Waren-Läden“, staatliche Einzelhandels-Verkaufsstellen für Industriewaren, in denen Ladenhüter, die zu HO- und Normalpreisen nicht mehr abzusetzen sind, angeboten werden. Es handelt sich hierbei um Waren aus der Produktion vergangener Jahre, die qualitativ und geschmacklich nicht mehr den gesteigerten Käuferwünschen entsprechen. Die Verkaufsstellenleiter sind berechtigt, nach eigenem Ermessen die Preise entsprechend der geringen Nachfrage festzusetzen, d. h. zu ermäßigen. (Handel)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 60


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.