Bürokratismus (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Im Pj. diejenige Verfassung der Verwaltung, in der diese weitestgehend „administrative“ Mittel (Administrieren) anwendet. Der B. wird seit 1951 scharf bekämpft, scheint aber nicht zu überwinden zu sein, da eine so umfassende Reglementierung, wie sie das bolschewistische System der Planwirtschaft (Wirtschaftssystem) darstellt, auf Maßnahmen des B. angewiesen ist. — Es ist aber zu beachten, daß im Unterschied zum Sprachbrauch der westlichen Gesellschaftslehre B. im bolschewistischen Jargon nicht mitmeint, daß die Verwaltung echte Herrschaftsfunktionen mitübernimmt. Davon kann in der SBZ und den übrigen Ländern des Ostblocks nicht die Rede sein, da die Herrschaft hier eine Domäne der bolschewistischen Partei ist.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 66
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