DDR von A-Z, Band 1958

Erschwerniszuschläge (1958)

 

 

Siehe auch:


 

Für Beschäftigte in schwerer, gefährlicher oder gesundheitsschädigender Arbeit werden Sonderzuschläge bis zu 15 v. H. gewährt (§ 10 der Verordnung vom 20. 5. 1953, GBl. S. 347). Die Höhe des Zuschlages und der Kreis der Berechtigten wurden in einer Anlage zu den Direktiven über den Abschluß der Betriebskollektivverträge 1955 bestimmt. Diese Bestimmung gilt weiter. (Arbeitsrechtliche ➝Mantelbestimmungen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 89


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.