
Geldumtausch (1957) (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969
Da sich im Besitz der Haushalte erhebliche Mengen nicht kontrollierbarer Bargeldsummen befanden, wurden auf Grund der VO über die Ausgabe neuer Banknoten und die Außerkraftsetzung bisher gültiger Banknoten der Deutschen ➝Notenbank (GBl. I, S. 603) am 13. Oktober 1957 alle umlaufenden Ostmark-Banknoten für ungültig erklärt. Man schätzte zur Zeit der Umtauschaktion eine Bargeldhortung von ca. 1, 5 Mrd. DM Ost.
Zunächst erhielt jeder SBZ-Bewohner bis zu 300,– Ostmark ohne Abzug umgetauscht. Darüber hinausgehende Gelder wurden einem Sonderkonto zur Überprüfung auf „rechtmäßigen“ Besitz durch Sonderkommissionen gutgeschrieben. Sparguthaben, Ansprüche aus Versicherungsverträgen, Schulden und Zahlungsverpflichtungen wurden von dieser Aktion nicht berührt.
Die Bargeldhortungen in der SBZ wurden wesentlich unterstützt durch die Zugeständnisse im Rahmen des Neuen Kurses an die Arbeiter, die Lohnerhöhungen durchsetzten, ohne daß die Arbeitsproduktivität entsprechend gesteigert werden konnte; weiterhin durch das mangelnde Vertrauen in die Währungspolitik und die Angst, alle Ersparnisse der Kontenkontrolle zu unterwerfen. Diese sog. Strumpfgelder sind vor allem eine Folge des chronischen Warenmangels. Der Konsument der SBZ ist zu hoher Kassenhaltung gezwungen, damit er bei der schlechten Warenstreuung für schnell eintretende günstige Käufe Gelder zur Verfügung hat. Das gilt in gesteigertem Maße auch für den kleinen Gewerbetreibenden und den Landwirt. Daher ist dieser Schritt vor allem als ein erneuter Schlag gegen die restliche Privatwirtschaft aufzufassen. Die Hauptursache dieser schwerwiegenden währungspolitischen Maßnahme ist in dem Mißerfolg der „geplanten“ sowjetzonalen Wirtschafts- und Finanzpolitik zu suchen. (Währungsreform)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 110
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