
Grundorganisationen (1958)
Siehe auch:
Die aktive Teilnahme aller Mitgl. und Kandidaten der SED am Parteileben soll durch ihre Erfassung in G. gewährleistet werden. Diese untersten Parteieinheiten sind die BPO, die Wohngruppen und die Dorfparteiorganisationen. Sie werden überall dort gebildet, wo mindestens 3 Mitgl. vorhanden [S. 122]sind. BPO bestehen auch in der staatl. Verwaltung, in Schulen und Hochschulen, LPG, MTS, VEG, den Einheiten der Armee sowie in den Apparaten der SED und der Massenorganisationen. An der Spitze der G. sieht ein 1. Sekretär, der in allen größeren Betrieben und Institutionen ein hauptamtlicher Funktionär ist. Die 1. Sekretäre müssen zu allen wichtigen Fragen des Betriebes bzw. der Institution gehört werden und sollen die „führende Rolle der SED“ verwirklichen. Lt. SED-Statut haben die G. in den VEB, MTS, VEG und LPG „das Recht der Kontrolle über die Tätigkeit der Betriebsleitungen“. Der Einfluß der Wohngruppen ist im Vergleich zu dem der BPO gering. Alle größeren BPO sind in Parteigruppen mit je 8 bis 10 Mitgl. und Kandidaten untergliedert. An ihrer Spitze steht ein Parteigruppenorganisator. Im März 1954 sollen 49.134 G. mit 192.385 Leitungsmitgl. bestanden haben.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 121–122