DDR von A-Z, Band 1958

Handelszentralen, Deutsche (DHZ) (1958)

 

 

Siehe auch:


 

1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit der Aufgabe, die „volkseigene“ Wirtschaft mit Roh- und Hilfsstoffen sowie Fertigfabrikaten zu versorgen und deren Erzeugnisse abzusetzen, d. h. planmäßig zu verteilen. Die DHZ übernahmen 1950 z. T. auch den Aufkauf und den Absatz von Erzeugnissen der SAG-Betriebe und der privaten Industrie, soweit sie für die Durchführung des 1. Fünfjahrplanes von Bedeutung waren. Die Praxis der DHZ zeigte viele Mängel und große Schwerfälligkeit. Sie versagten insbesondere bei der Bedarfsermittlung. Nach vielfacher Kritik an ihrer Tätigkeit wurden die DHZ ab 1. 1. 1952 den zuständigen Produktionsministerien und Staatssekretariaten mit eig. Geschäftsbereich unterstellt, wodurch insbesondere die Sortimentsproduktion dem tatsächlichen Bedarf angepaßt werden sollte. Mit der Einführung des Allgemeinen Vertragssystems verminderte sich die Zuständigkeit der DHZ für einen Großteil der Warenbewegungen. Ihre Tätigkeit beschränkte sich mehr und mehr auf die Versorgung des staatlichen, genossenschaftlichen und privaten Einzelhandels. Anfang 1953 schwenkte die Handelspolitik erneut um. Durch VO vom 22. 1. 1953 wurden die Absatzabteilungen bei den Produktionsministerien und die Großhandelskontore für Konsumgüter errichtet. Den bisherigen DHZ wurde die Durchführung des Warenumsatzes im Direktverkehr abgenommen (dies übernahmen die Absatzabteilungen). Die Aufgaben der DHZ beschränkten sich seitdem auf Warenbewegungen zwischen solchen industriellen Verbrauchern, die nicht im Direktverkehr abgewickelt werden können. Die fachlich gegliederten zentralen Leitungen der DHZ wurden aufgelöst, die nicht aufgelösten Handelszentralen den Absatzabteilungen der Produktionsministerien unterstellt. Ihre Entwicklung zum Sortimentsgroßhandel wurde gefördert. Durch die Anfang 1958 beschlossene Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung sollen Aufgaben und Zahl der noch bestehenden DHZ weiter vermindert werden. Die Realisierung der Materialversorgungspläne soll künftig unmittelbar durch die Betriebe bzw. die neu zu gründenden VVB ohne Dazwischenschaltung der DHZ erfolgen. Ebenso wird der Absatz von Industrieerzeugnissen weitgehend den Absatzorganen der VVB übertragen. Für die Versorgung der Industrie mit Engpaßmaterialien sollen zentrale Kontore geschaffen werden. (Handel)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 127


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.