DDR von A-Z, Band 1958
Handwerk und Gewerbe, Banken für (1958)
Siehe auch:
- Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe (GB): 1975
Sie führen den Zahlungs- und Verrechnungsverkehr durch u. geben kurz- u. langfristige Kredite im Rahmen der geltenden Bestimmungen. Sie sind genossenschaftliche Kredit-Institute der „kleinen Warenproduzenten“ mit Ausnahme des landwirtschaftlichen Sektors. Die Kontenführung der Betriebe mit Staatsbeteiligung obliegt der Deutschen ➝Notenbank.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 129