
Haushaltsaufschläge (1958)
Siehe auch:
Als H. bezeichnete man anfangs „durch die Wirtschaftsplanung bedingte Aufschläge“. Sie werden seit Oktober 1955 (GBl. 1955, S. 769) jedoch ausdrücklich als Verbrauchsabgaben bezeichnet. H. wurden bereits 1947 auf bestimmte lebenswichtige Waren aufgeschlagen, z. T. auf die gleichen Güter, die schon mit anderen Verbrauchssteuern belegt waren. Bis Ende 1953 wurden die H. auf den verschiedenen Stufen der Produktion und Zirkulation erhoben, sodann einheitlich beim Hersteller.
Mit Einführung der Produktions- und Dienstleistungsabgabe sollen H. wegfallen. Die Einnahmen an H. und Akzisen betrugen in Mill. DM Ost 1948 = 1,2; 1949 1,7; 1950 = 2,8; 1951 = 2,9; 1952 = 3,8; 1953 = 4,1; 1954 = 9,5. Neben der Öffentlichen Mittelbeschaffung sind sie ein Mittel der Preispolitik; sie sollen die Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage ausgleichen helfen, also den Kaufkraftfonds einengen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 130