
Herrenlose Flächen (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962
Durch Flucht des Besitzers oder sonstige Aufgabe der Besitzung verlassene landwirtschaftliche Nutzfläche. Für die Mitbewirtschaftung oder pachtweise Übernahme der HF. durch Einzelpersonen wurden im Februar 1951 weitgehende Vergünstigungen durch Herabsetzung der Ablieferungsverpflichtungen zugestanden. Durch VO über die Auseinandersetzung bei Besitzwechsel der Neubauernwirtschaften (GBl. Nr. 78/51) wurde versucht, die Aufgabe von Betrieben zu erschweren bzw. auszuschalten. Im März 1952 wurden die obengenannten Zugeständnisse noch erweitert. Da sich nur selten bereitwillige Einzelbauern für eine Mitbewirtschaftung finden, müssen die HF. meist in Gemeinschaftsarbeit des Dorfes oder durch Angliederung an benachbarte VEG bzw. LPG mitbewirtschaftet werden. Ab 1954 werden HF. in ÖLB eingebracht. (Devastierter Betrieb)
Literaturangaben
- Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 132
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