
Kompensationsabkommen (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960
Durch K. soll auf international-[S. 164]privatrechtlicher Grundlage der Außenhandel ermöglicht werden. Als Vertragspartner treten im westlichen Ausland Wirtschaftsorganisationen, eine autorisierte Leitfirma oder Einzelfirma und in der SBZ die Kammer für ➝Außenhandel auf, während die VEH DIA Kompensation mehr oder weniger nur noch bei der Durchführung und Abwicklung der K. überwachend mitwirkt. Es wird unterschieden zwischen Globalabkommen, Globalkompensationsverträgen, Rahmen-Kompensationsverträgen, Einzelkompensationen. Gemeinsam haben die verschiedenen Arten von K., daß in ihnen Export und Import gekoppelt sind. Global-K. (beliebteste Form) bestehen z. B. mit Island, Norwegen, Schweden.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 163–164