DDR von A-Z, Band 1958

Kuren der Sozialversicherung (1958)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985


 

Die Sozialversicherung gewährt in der Sowjetzone außer Heil- und Genesungskuren, wie in der Bundesrepublik, in ihren eigenen Heimen vorbeugende Erho[S. 183]lungskuren, jedoch vor allem Aktivisten und Funktionären, die damit auf Kosten der Sozialversicherung ihren Urlaub verleben können. Die vorbeugenden Erholungskuren gehen auf Kosten der Heil- und Genesungskuren und sind nicht zu verwechseln mit dem Feriendienst des FDGB.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 182–183


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.