Parteilichkeit, Bolschewistische (1958)
Siehe auch:
Forderung, die sich auf Grund der Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus ergibt. Danach hat sich das Verhalten des Einzelnen wie aller gesellschaftlichen und staatlichen Institutionen grundsätzlich an der Frage zu orientieren: Was nützt der Konsolidierung der Macht der „Arbeiterklasse“? Da die bolschewistische Partei bzw. ihre Führung den Anspruch vertritt, autorisierte Sprecherin dieser Klasse zu sein, hat nur sie — im nationalen oder internationalen Rahmen — festzulegen, was jeweils als „parteilich“ im bolschewistisch-revolutionären Sinne gilt. Die Forderung auf Parteilichkeit erstreckt sich auch auf Wissenschaft und Kunst. Auch hier gibt es nach bolschewistischer Auffassung keinen überparteilichen, das heißt keinen von Klasseninteressen freien Standpunkt. (Objektivismus)
Literaturangaben
- Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 232
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