
Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (FPG) (1958)
Siehe auch:
- Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (FPG): 1959
Nach dem Musterstatut (GBl. 17/1954) sind die P. „der neue Weg der Entwicklung der Binnenfischerei in der DDR, der die werktätigen Fischer und Fischereiarbeiter zum Sozialismus führt“. Eingebracht werden die Fischerei- und Pachtrechte der Einzelmitglieder, zur käuflichen Verfügung gestellt die Fischereigeräte, Fahrzeuge und Einrichtungen. Alle übrigen Verhältnisse sind wie bei den anderen P. in der SBZ (LPG, HPG) geregelt: Mitgliedschaft, abzuleistende AE (hier in der Regel mindestens 200 jährlich), Einteilung der Mitglieder in ständige Brigaden mit bestimmten Aufgaben, Aufteilung der Einkünfte nach AE, unteilbarer Fonds, und vor allem staatliche Vergünstigungen, wie Steuererleichterung, bevorzugte Kreditierung und Betriebsmittelbelieferung, sowie Absatzregelung durch das Zentrale Absatzkontor der Fischwirtschaft; kostenlose Beratung durch das Institut für Fischerei der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften. Dennoch haben es bisher die meisten Fischer in der SBZ vorgezogen, außerhalb der P. zu bleiben.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 244
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