DDR von A-Z, Band 1958

Schwangerschaftsunterbrechung (1958)

 

 

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969


 

Auf Betreiben der SED wurde 1947/48 die S. aus „sozialer Indikation“ durch Ländergesetze eingeführt (nicht in Sachsen-Anhalt 1), 1950 jedoch nach sowjetischem Muster jede S., die nicht durch Krankheit (auch Erbleiden) geboten ist, „im Interesse des Gesundheitsschutzes der Frau und der Förderung der Geburtenzunahme“ strikt verboten, die Strafbestimmung des § 218 StGB wiederhergestellt (§ 11 Ges. v. 27. 9. 1950, GBl. S. 1037). Die S. wie in der SU (1954) freizugeben wird vom Regime der SBZ abgelehnt, unter ausdrücklichem Hinweis auf die unbefriedigende Entwicklung der Bevölkerung. Die sehr niedrigen Geburtenziffern lassen in Anbetracht des Mangels an Verhütungsmitteln vermuten, daß die Zahl der Abtreibungen sehr hoch liegt. (Gesundheitswesen, Schwangerenberatung)

 

Literaturangaben

  • Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 188 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 275


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

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